Kriminalfall Kim Wall
29.10.2017 um 22:38GermanMerlin schrieb:Eine gute von Miele wiegt so 70-80 KgAlso 20 kg mehr als Kim Wall. Außerdem wissen wir, dass Lasten unterschiedlich gut zu transportieren sind, je nachdem, wie das Objekt/der Körper geformt ist, wo der Schwerpunkt liegt u.s.w..
Außerdem wissen wir, dass Madsen die Tote nicht im Ganzen aus der Luke gezogen hat, also ist die ganze Überlegung für die Katz´.
GermanMerlin schrieb:Es ging hier um die nicht ganz unwichtige Frage ob er sie zerteilen muße oder ob er sie zerteilen wollte.Die Frage ist also. ob er sie "würdevoll bestatten" wollte (nein), oder sich irgendwie des Körpers entledigen, sodass er möglichst nicht gefunden wird (ja).
Ob er irgend einen Lustgewinn durch die Zerteilung hatte, wird nicht nachzuweisen sein.
GermanMerlin schrieb:Er hat sogar einmal betont wie einfach es war sie im Stück rauszubekommen um damit seine These vom "Im Ganzen" zu belegen.Von der wir wissen, dass sie Unfug war. Trotzdem wäre es möglich für einen kräftigen Mann, eine 50-60kg-Person am Seil hochzuziehen, denke ich. Ist aber immer noch ein müßiger Gedanke, denn das ist eben nicht passiert, egal ob er es probiert hat oder nicht.
Zuletzt bleibt, dass Madsen sich der Leiche entledigte, um eine Straftat zu vertuschen. Anders machen sein gesamtes Verhalten und all seine Lügen gar keinen Sinn.
marisa2 schrieb:Und jemand schrieb hier noch, dass auch ohne die Festplatte festgestellt worden wäre, welche Seiten er besucht hat. Aber kann man das, wenn jemand im DarkNet Seiten besucht hat?Hoffentlich beantwortet niemand diese Frage allzu detailliert. ;)
marisa2 schrieb:Die Herkunft der Filme finde ich sollte unbedingt geklärt werden. Es kann doch nicht sein, dass es für so ein Sadismus an Menschen einen Markt gibt. Und wie kommt PW an dieses Material?Solche Filme gibt es auch bei Youtube. Nippel werden sofort gelöscht, aber Videos von grausamen Hinrichtungen nicht.
Ich habe als Moderator schon einiges löschen müssen, was ich lieber nie gesehen hätte.
DEFacTo schrieb:(angenommen es wäre für ihn nicht so viel schiefgelaufen, KW hätte keinen freund gehabt, der so schnell aktiv wurde, man hätte nicht nach dem uboot gesucht, sondern er hätte in aller ruhe seine tat vollenden und die leichenteile so entsorgen können, dass sie in der versenkung geblieben wären..Nein, denn die Überwachungskamera am Absetzpunkt hat erwiesen, dass er sie nicht abgesetzt hat, und dann hätte er noch die Spuren an seinem Körper und das Versenken des U-Bootes erklären müssen.
danach wäre er heimgetuckert und hätte seine absetzstory erzählt.
durchgekommen wäre er so und so nicht.. oder?)
DEFacTo schrieb:Sie starb unter bislang ungeklärten Umständen in der Nacht zum 11. August 2017Eine Nacht fängt bei Sonnenuntergang an, also ist die Angabe vollkommen richtig: Irgendwann in der Nacht von 10 zum 11. August.
EDGARallanPOE schrieb:Gehen Zeugen oder Presseorgane dennoch mit den Informationen an die Öffentlichkeit, können die Ermittler dagegen nicht rechtlich vorgehen. Also weder einen "Maulkorb" verhängen, noch mit rechtlichen Konsequenzen drohen.
EDGARallanPOE schrieb:Mir sträuben sich nur immer die Nackenhaare, wenn Mitschreiber/innen wie selbstverständlich davon ausgehen, dass staatliche Organe das Recht auf freie Meinungsäußerung, durch Verhängung eines "Maulkorbs" außer Kraft setzen können.Die Veröffentlichung von Zeugenaussagen oder Fakten ist keine "Meinungsäußerung", und kann sehr wohl eine Behinderung der Justiz darstellen.
Eine Meinungsäußerung wäre ein Kommentar zu den bekannten Fakten, der natürlich nicht verwehrt werden kann.
eldec schrieb:Ich denke, dass daher vielleicht die irrige Annahme herrührt, die Ermittler könnten diesen "Maulkorb" erzwingen.Ich denke, dass sie das im Notfall könnten. Geheimnisverrat oder persönliche Daten fallen auch nicht unter die Freiheit der Meinungsäußerung, insofern könnten Ermittlungen unter ähnlichen Vorzeichen auch unter Verschluss gehalten werden.
Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, die Namen von Verdächtigen oder Angehörigen zu veröffentlichen. Tut man das, kann man aufgrund der Persönlichkeitsrechte belangt werden... auch da ist die Pressefreiheit eingeschränkt.
EDGARallanPOE schrieb:In Deutschland wird die Behinderung der Justiz im § 258 Strafvereitelung mit abgehandelt.Ich kenne mich zwar nicht im Detail aus, aber das würde ich bezweifeln (siehe oben).
Aber auch wenn sich ein Ermittler durch die Preisgabe von fallrelevanten Informationen in seiner Arbeit "behindert" fühlt, sticht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, in diesem Falle dann den § 258 aus.
Fragt sich auch, warum man fallrelevante Details veröffentlichen wollen würde, wenn die Polizei einem erklärt, dass die Veröffentlichung die Aufklärung des Falles behindern könnte.
Wäre ich Zeuge in einer solchen Situation, hätte ich besseres zu tun, als dem Täter Hilfestellung zu geben und die Polizei zu behindern.
Trimalchio schrieb:„Als ich die Biografie schrieb, wollten sich viele seiner früheren Bekannten überhaupt nicht über ihn äußern. Viele hassten ihn und wollten nichts mit ihm zu tun haben. Viele fühlten ganz klar, dass ihr Leben dadurch ruiniert wurde, dass er so viel mit ihnen zu tun hatte“, sagt Djursing.Diesen Satz finde ich, was die Persönlichkeit von Madsen angeht, sehr prägnant.
Ich habe selbst solche Menschen kennen gelernt und kann verstehen, wie jemand mit viel Charisma andere an sich bindet, aber mit seinen Neurosen verletzt und zurückstößt.
Bleibt die Frage, wie das seine Frau beurteilen würde, oder welche Sonderrolle sie einnimmt. Zu ihr scheint sich Djursing in der Biografie nicht geäußert zu haben, oder doch?
DEFacTo schrieb:der lebenslauf und die biografie PMs könnten grundlage für die anklage und verteidigung sein, zumindest aber im plädoyer aufgegriffen werden.Nein. Niemand wird aufgrund seines Lebenslaufes wegen irgendwas angeklagt.
Höchstens kann ein Lebenslauf Anhaltspunkte für eine Entwicklung zeigen, die zuletzt in eine Tat mündet. Grundlage einer Anklage müssen aber Fakten und Indizien sein. Ein Lebenslauf kann eine Theorie zum Motiv untermauern, aber nicht das Motiv an sich liefern.
Selbst wenn jemand in seiner Jugend schon Tiere quälte, braucht es für eine Anklage handfeste Beweise.
Madsens Lebenslauf bietet auch viel positives, was hingegen (wie Du richtig bemerkst) die Verteidigung benutzen könnte... zum Beispiel eine Ehe. Dazu ein künstlerischer, erfinderischer Intellekt und ein Gefühlsleben, das außerhalb der Norm arbeitet.
Das kann aber nur erklären, wie er zu seinen seltsamen Rechtfertigungen kommt... nicht aber, warum er getan hat, was er ganz offensichtlich getan hat. Außer, man wollte das Gericht für dumm verkaufen.
Denn jetzt ist inzwischen schon klar geworden, dass wenn Madsen Kim Walls Körper im Ganzen über Bord geworfen hätte, ein anderer, der ihn in der selben Nacht gefunden und zerstückelt hätte, die Teile genau da hätte entsorgen müssen, wo Madsen mit dem U-Boot unterwegs war.
Damit ist seine Story als Lüge endgültig entlarvt.
Der Verteidigung bleibt nicht mehr viel Entlastendes.
Man kann einen geplanten Mord vermutlich nicht nachweisen, aber ein Totschlag wird es wohl sein.
Wie es im dänischen Justizsystem mit einer besonderen Schwere der Schuld oder möglicherweise anderen Wertung der Stiche in den Unterleib ist, weiß ich nicht.
Und wie ist es in Dänemark mit Tätern, die aufgrund von psychologischen Gutachten als gefährlich eingestuft werden? Gibt es da auch eine Forensik wie in Deutschland?