Interested schrieb:Und haben die anderen "defensiven" Täter auch schon das entsprechende Werkzeug für ihr Werk dabei oder vorbereitet?
Sowohl als auch. Einige dieser Täter, die wussten, dass sie ihr Opfer töten und v.a. entsorgen würden/ müssten, brachten Werkzeug mit. Andere nutzten, was zur Verfügung stand.
frauZimt schrieb:Wenn wir davon ausgehen, dass PM die Tat geplant hat- und so sieht es aus -, wird er das Zersägen mit eingeplant haben.
Und da wird's jetzt spannend, wenn wir das auf den Fall hier im Thread beziehen, spannend in Bezug darauf, WAS hier potenziell GEPLANT wurde:
Die Bewertung steht und fällt mit dem Nachweis:
(1) DASS er Tatwerkzeuge an dem Tag mit an Bord nahm
(2) diese an Bord keinen anderen Zweck erfüllten/ erfüllen konnten, als nur dieser Tat dienten (sich also das Indiz der Tatrelevanz verstärkt)
(3) OB und wenn ja, für WELCHE Tathandlungen er diese Werkzeuge zum Einsatz brachte (Nachweis aus KTU +RM).
Wird bspw. von einem Zeugen bestätigt, dass PM diese Säge kurz vor Ausfahrt an Bord nahm, obwohl an Bord keinerlei Arbeiten/ technische Zwecke damit verbunden waren UND wurden Spuren dieser Säge an den Amputationsstellen gefunden, dann kann damit der Verdacht eines Vorsatzes bestätigt werden, was eine Tötung und Entsorgung anbelangt.
Diese o.g. 3 Punkte müssen hinreichend belegt sein und belegt werden, wozu im Prozess ja wahrscheinlich noch etwas gesagt werden wird.
Der Vorsatz für eine Tötung und Entsorgung zeigt aber NICHT gleichzeitig auch auf, AUS WELCHEM GRUND das Opfer getötet werden sollte/ wurde - das ist zu differenzieren!
Hat er zwar die Säge an Bord gebracht, jedoch die Verletzungen mit "Gelegenheitswerkzeugen" ausgeführt, sie sich bereits regulär an Bord befanden, ist dieser Verdacht nicht unbedingt bestätigt, sondern es muss näher untersucht werden, ob sich andere und weitere Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nur die Tötung und Entsorgung, sondern ein vorheriges Quälen geplant war.
Es ist wichtig zu erkennen, dass es hier um den Nachweis von zwei verschiedenen Dingen geht, der seitens der StA geführt werden muss:
(A) Nachweis, dass die Tötung geplant war
(B) Nachweis, dass sie geplant war, WEIL man das Opfer zuvor "foltern" wollte
Dadurch, dass bis jetzt was unsere Info-Lange angeht, von
Interested schrieb:scheinbar
und
Interested schrieb:vermutlich
gesprochen werden muss, kann man eine geplante Tötung als Anschein annehmen, nicht jedoch als belegte Tatsache.
Zurück zum Verdacht des Vorsatzes und dem Beispiel der Säge:
Es werde angenommen, PM habe "Folterhandlungen" geplant
Finden sich keine Sägespuren im Rahmen von einzelnen Verletzungen auf dem Körper (z.B. Brustkorb, Bauch etc.), dann würde das bedeuten, dass die Säge keinen Mehrwert zur Erhellung der o.g. Annahme bringt.
Finden sich hingegen Spuren von anderen Werkzeugen, die er ebenfalls an dem Tag an Bord brachte und die das Verletzungsmuster verursachten, dann liegt nahe, auch hier den Verdacht auf die vorsätzliche Planung einer "Folterhandlung" in Betracht zu ziehen. Um die Annahme der Folterung jedoch wiederum zu bestätigen, müssen die Verletzungsmuster Folterungsmustern entsprechen und belegt sein, dass diese Verletzungen im lebenden Zustand des Opfers beigebracht worden sind.
Auch dies, wie wir ja mittlerweile wissen, ist schwer zu belegen und wird sicherlich noch Gegenstand des Prozesses sein.
Ergeben sich im Rahmen der Tatwerkzeuge, Tathandlungen und Handlungsabläufe keine ausreichenden Belege für die Annahme, ist es erforderlich, andere und weitere Indizien zu sammeln, die diese Annahme bestätigen können. An dieser Stelle kommen die Foltervideos ins Spiel.
Auch hier bewegen wir uns im Rahmen einer Annahme und keiner Tatsache, da wir weder den konkreten Inhalt, noch PMs Nutzungsgewohnheiten, noch die Anzahl solcher Vids und die Frequenz, mit der er sich diese anschaute, noch seine expliziten sexuellen Präferenzen kennen, die sich darauf womöglich beziehen. Von dem Inhalt (Köpfen einer lebenden (?) Frau), der bislang öffentlich angesprochen wurde, könnte man ein Indiz für die Annahme, dass er den Kopf des Opfers aus Gefallen an Gewalt gegen den Hals absetzte (mal verkürzt dargestellt) sehen, allerdings eignet sich dieses nicht, um die Annahme ausreichend zu bestätigen, wenn es um die Verletzungen am Torso geht.
Um Indizien zu finden, die die Annahme bestätigen, er habe vorsätzlich die Folterung/Verletzung eines Opfers geplant, werden daher Zeugen wichtig, die bestätigen, dass PM eine Vorliebe/ Präferenz/ Paraphilie für Handlungen hatte, die mit diesen oder ähnlichen Verletzungsmustern einhergehen, die an dem Leichnam gefunden wurden. Auch diese Indizien sind nicht ganz einfach zu bewerten, da sie zwar einerseits bestimmte Präferenzen und zum Tatvorwurf passende Persönlichkeitszüge bestätigen, allerdings bislang keine Devianz PMs in diesen Präferenzen im strafrechtlichen Sinn bestätigen.
Natürlich kann jeder diesen Fall für sich sehen wie er möchte, z.B. als "Gesamteinheit". Es geht jedoch auch darum, inwieweit sich diese "Gesamteinheit" kriminalistisch und juristisch belegen lässt, insbesondere dann, wenn die Todesursache nicht bestimmt werden konnte oder zwar starke Anhaltspunkte vorhanden sind, die für einen Vorsatz der Tötung sprechen, sich der Nachweis für diesen Vorsatz in Bezug auf die Annahme von Folterung schwieriger gestaltet. Darum geht es in diesem Fall. Persönlich gewichtet das sicher jeder anders.