Rick_Blaine schrieb:Entlastende Dinge müssen sie der Verteidigung übergeben. Bis zum Prozess müssen sie alle ihre Erkenntnisse an die Verteidigung weitergeben, damit diese sich damit auseinandersetzen kann.
Herzlichen Dank, dass du dein Wissen teilst! Finde ich wirklich großartig!
Muss die "Anklage" die entlastenden Informationen lediglich vor dem Start der Verhandlung weitergeben oder zeitnah, sobald sie sie identifiziert werden. Macht ja unter Umständen einen gewalrigen Unterschied für deine eigenen Möglichkeiten zur Recherche. Was passiert, wenn im Verlauf der Verhandlung noch be- oder entlastende Indizien gefunden werden? Und ganz generell: Wer entscheidet, was als entlastend eingestuft wird oder was einfach als irrelevant ignoriert wird? Da könntest du als Verteidiger ja eine durchaus andere Sichtweise haben als die Gegenseite.
ARKEMI schrieb:Gray Hughes hat ein anschauliches Video gemacht in dem die Wege und Zeiten der Zeugen + Fahrzeuge Hoosier Store und der angenommene Weg von R.A. ganz schlicht und kommentarlos animiert sind.
So wie im Video kann es eigentlich nicht abgelaufen sein, denn dann wäre der Tatverdächtige ja an der Videokamera vorbeigelaufen, die die Autos auf der Strasse gefilmt hat. Denn wenn er an dieser Strasse entlang zu dem Ort gelaufen sein soll, an dem laut Video sein Auto abgestellt war, dann führt das zwangsläufig an dieser Kamera vorbei. Und die hat ja offensichtlich an dem Tag alles aufgezeichnet. Im Affidavit ist aber nicht erwähnt, dass der Aussage der Augenzeugin entsprechend auch ein Passant aufgezeichnet wurde.
Wenn der Tatverdächtige tatsächlich schuldig ist, würde ich vermuten, dass er die Gegend auf der anderen Seite der Brücke gecheckt hätte, bevor er dort die Mädchen in seine Gewalt bringt. So wie es jetzt dargestellt ist, hätte er dort z.B. auch Waldarbeitern in die Arme laufen können. Sinnvollerweise wäre er nach der Sichtung durch die erwachsene Zeugin auf die andere Seite gelaufen, hätte sich dort umgesehen, wäre dann an den Mädchen vorbei wieder zurück auf die Brücke, um dort auch noch einmal zu prüfen, ob nicht noch jemand unmittelbar dahinter läuft, wäre dann mitten auf der Brücke umgedreht und hätte zugeschlagen.
Das Video verdeutlicht, dass der Tatverdächtige mal ganz grundsätzlich die Gelegenheit zur Tat hatte. Im Video sieht es natürlich so aus, als ob niemand sonst dort gewesen wäre. Das war aber ja nicht der Fall. Das ist be- und entlastend, denn andere waren ebenfalls da und hatten ganz grundsätzlich ebenfalls die Gelegenheit zu diesen Morden, aber sie könnten auch helfen die Schilderungen des Tatverdächtigen zu prüfen. Der will sich ja bis 15:30 in dem Gebiet aufgehalten haben. Wo war er nach seiner Schilderung in diesen 90 Minuten nach der Begegnung mit den beiden Zeugengruppen und hätte er dann zwangsläufig noch von anderen, die vor Ort waren, wahrgenommen werden müssen? Er sagte, dass er sein Smartphone dabei hatte. Das muss dann ja im Netz eingeloggt gewesen sein. Die Daten der Netzbetreiber sind ja bestimmt sichergestellt worden. Was sagen diese Daten aus und warum haben sie nicht viel früher zu ihm geführt? Denn allzuviele Leute waren nicht i der Gegend und vor allem waren sie nicht von 14:00 bis 15:30 oder 16 Uhr dort.
Der Tatverdächtige hat sich ohne zwingenden Grund massiv selbst belastet als er hat aus eigenem Antrieb 2017 eine Aussage gemacht, dass er dort war und er hat dann dabei für seine Aufenthaltsdauer auch einen sehr langen Zeitraum angegeben, der noch deutlich länger dauerte als der Zeitpunkt seiner letzten Begegnung mit anderen Personen dort. Da fragt man sich, warum jemand, der schuldig ist, das macht. Und 2022, also 5 Jahre später, gibt er dann noch an, Kleidung getragen zu haben, die dem Mann im Video auf der Brücke ähnelt. Wieder fragt man sich, warum er das tut, wenn er die Tat begangen hat.
In Summe deutet eigentlich alles, was uns kommuniziert wurde, auf den Tatverdächtigen hin. Aber es gibt durchaus noch die ein oder andere offene Frage. Um ihn zu überführen, muss nach jetzigem Stand der Dinge die eindeutige Zuordnung der Patrone zu seinem Waffentyp und dann exakt zu seiner Waffe nachgewiesen werden.