"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams
29.11.2023 um 03:09Helen559 schrieb:Ein Punkt, der in diesem Zusammenhang jetzt ja auch sehr kritisch diskutiert wird, ist was die Anwälte auch im Memorandum schon massiv kritisiert haben:Wobei ausgerechnet dies ein in meinen Augen durchaus vernünftiges Vorgehen war, wenn man nicht die Problematik des angeblich odinistischen Personals betrachtet.
Dass er eben gleich in ein "Prison" (Hochsicherheitsgefängnis mit wirklich harten Haftbedingungen für bereits Verurteilte) kam und nicht in ein "Jail" (lokale Haftanstalt für Angeklagte vor und während eines Prozesses), wie es üblich ist. Und wie es zB auch bei B. Kohberger in Idaho der Fall ist.
Gehen wir mal davon aus, dass es sich beim Personal um rechtstreue Beamte handelt, dann hat in einem Fall, der in der Öffentlichkeit Emotionen hochkochen liess, ein Hochsicherheitsgefängnis durchaus Vorteile gegenüber einem lokalen "jail," welches normalerweise für geringe Freiheitsstrafen und vor allem für Untersuchungshäftlinge zuständig ist. In der Regel sind die Jails in den USA eher überfüllt als die Gefängnisse und haben eine weniger üppige Finanzausstattung als diese, weil lokale Jails eben lokal vom Landkreis finanziert werden, prisons vom Bundesstaat. Viele Sondereinrichtungen, vom sozialen Betreuer bis zu separaten Unterbringungsmöglichkeiten für Problemhäftlinge findet man daher eher im Staatsgefängnis als im jail. Und beim Hochsicherheitsgefängnis geht es freilich in erster Linie um das, was der Name sagt: Sicherheit, aber eben auch um die Sicherheit des Gefangenen.
Klar, für einen Verteidiger ist es etwas unbequemer, meist sind die Wege länger, die Sicherheitsprozeduren bei einem Besuch umständlicher, usw. Aber damit kann man umgehen, ich war vermutlich in meiner Karriere mehr in Hochsicherheitsgefängnissen als in jails. Lustigerweise fand mein allererster Gefängnisaufenthalt sowohl in Deutschland als auch in den USA jeweils in einem solchen statt. Ich fand aber, dass die Arbeitsbedingungen für den Anwalt oft eben in den Hochsicherheitsgefängnissen durchaus angemessen waren und man weit weniger mit den oft typischen Problemen eines eher am Rand der Kapazität arbeitenden Jails befasst war, wie unpünktliches Erscheinen des Gefangenen zum Anwaltsbesuch usw. usw.
Ein ganz anderes Thema ist freilich dieses Odinistenproblem, aber das ist hier sehr fallspezifisch und hätte im jail genausogut oder genausoschlecht passieren können.