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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

4.486 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

04.11.2023 um 00:56
@Rick_Blaine
Danke für deine Meinung.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Und generell würde ich selbst, wenn ich mich zu einem Fall öffentlich äussere, von vornherein das Mandat ablehnen, da man eben nie weiss, wie weit meine öffentlichen Äusserungen im jury pool bekannt sind und ggf. aufgenommen wurden.
Ja wirklich unglücklich, dass Robert Scremins den Fall angenommen hat. Und das Richterin Gull ausgerechnet ihn ausgesucht hat.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Einen gezielten Angriff auf Abby stelle ich mir rein technisch problematisch vor. Der Personenkreis, der wusste, dass Abby bei Libby übernachten würde, dürfte überschaubar sein. Und niemand konnte wissen, dass die beiden an dem Tag, zu der Zeit, zur Brücke gehen würden.
Naja, so unwahrscheinlich finde ich es jetzt nicht, dass der (im Memorandum genannte) Täter das erfahren hätte können, wenn man bedenkt, dass Abby eine nähere Beziehung mit seinem Sohn hatte. (Wobei wir ja auch das natürlich nicht sicher wissen können, aber zumindest wenn man davon ausgeht.)
Es muss ja nicht sein, dass irgend jemand die Mädchen dorthin gelockt hat. Es reicht ja, dass sie aus eigener Motivation dorthin wollten und wie gesagt, der Täter erfahren hat, dass sie dort anzutreffen sind.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

04.11.2023 um 01:11
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Es reicht ja, dass sie aus eigener Motivation dorthin wollten und wie gesagt, der Täter erfahren hat, dass sie dort anzutreffen sind.
So wie Libbys Schwester das immer geschildert hat, kam der Wunsch der beiden eher spontan. Und dann müsste es ja eine ausgehende Kommunikation gegeben haben, in dem Sinne, dass eine postete, twitterte ..., dass sie jetzt zur Brücke gehen. Das hätte man auf den Geräten gefunden bzw. nachweisen können, denke ich.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

04.11.2023 um 01:25
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:So wie Libbys Schwester das immer geschildert hat, kam der Wunsch der beiden eher spontan. Und dann müsste es ja eine ausgehende Kommunikation gegeben haben, in dem Sinne, dass eine postete, twitterte ..., dass sie jetzt zur Brücke gehen. Das hätte man auf den Geräten gefunden bzw. nachweisen können, denke ich.
Stimmt natürlich — ich weiß nur von einer Person, die von dem Ausflug über eine Instagram-Nachricht erfahren haben soll: der auch vor einiger Zeit ins Fadenkreuz der Ermittlungen geratene Kegan Kline. Aber wenn ich das recht erinnere, dann war das auch wieder nur irgendein Bekannter von KK, der dies behauptet hat. (Ich glaube, gesichert ist nur, dass er mit Abby kurz vor dem Ausflug auf die Brücke Kontakt hatte.)
Weiß eigentlich irgendjemand, warum die im Memorandum verdächtigten Männer bereits vor einiger Zeit in den Ermittlungsakten auftauchten und warum Todd Click sie für schuldig hält?


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

04.11.2023 um 01:34
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Das hätte man auf den Geräten gefunden bzw. nachweisen können, denke ich.
Ich lese so etwas öfter, wobei ich das nicht überzeugend finde. Obwohl ich Social Media, Computer, Handy usw gerne und oft nutze, verabrede ich mich mit meinen Freunden oft, ja meistens, auf die ganz schnöde, altmodische Art: mündlich von Angesicht zu Angesicht. Und hinterlasse daher keine elektronische Spur dieser Verabredungen. Ich denke auch Kinder können das heutzutage noch.


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04.11.2023 um 07:58
Wie auch immer, mir fällt es sowieso schwer zu glauben, dass das eine völlig spontane Tat war.
Wie geistesgegenwärtig und eiskalt muss man denn sein, dass man alles alleine in dieser kurzen Zeit schafft:
Die Mädchen zufällig auf dem Pfad entdecken, sich sofort vergegenwärtigen, dass dies die Chance ist, sie wegzuschnappen, die beiden mit einer Schusswaffe unter Kontrolle zu bringen, an einen anderen Ort zu führen, sie die ganze Zeit über beide in Schach zu halten und mit einem Messer, das man auch noch passenderweise dabei hat, auf eine Weise zu töten, die wie bekannt ist auch einige Zeit in Anspruch nehmen müsste.
Wie gesagt, das alles in wirklich einen sehr engen Zeitrahmen.
Krasse Leistung (im schlechtesten Sinne natürlich.)
In meinen Augen nicht besonders wahrscheinlich.

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Richard Allen einfach das Pech hatte, als eine der wenigen Personen an diesem Tag auf der Brücke, also zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Und gar nichts mit dem Fall zu tun hatte.
Wie @Helen559 schon einmal gesagt hatte (ich denke, es war sie), wir können auch überhaupt nicht hundertprozentig sicher sein, dass Bridge Guy überhaupt irgendwas mit dem Mord zu tun hatte. Die Täter hätten auch im Gebüsch lauern und so Zeugensichtungen entgangen sein können.

Was ich mir zwar weniger, aber auch noch irgendwie vorstellen könnte, ist, dass Richard Allen vielleicht Teil einer Gruppe von Tätern war.
An ein alleinigen Täter glaube ich nicht.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

04.11.2023 um 08:07
Wegen der Patrone.... ist es denn nicht denkbar, dass ihm jemand die Tat anhängen wollte und deshalb eine Patrone von ihm an den Tatort gelegt hat?

Daa wäre ein größerer Plan, das so hinzubekommen, aber ich halte es für möglich.

Oder auch andersherum, dass diese Odintheorie geschaffen wurde (also dchon vei der Tat) um dort die Aufmerksamkeit hinzulenken.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

04.11.2023 um 10:04
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Richard Allen einfach das Pech hatte, als eine der wenigen Personen an diesem Tag auf der Brücke, also zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Und gar nichts mit dem Fall zu tun hatte.
Also wenn ich etwas als gesichert ansehe, dann, dass der BG definitiv etwas mit dem Morden zu tun hat!
Die zeitliche Nähe und der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Fotos und dem Video lassen doch keinen anderen Schluss zu!
Wenn RA nur zufällig auf der Brücke war, hätte er die Mädchen definitiv sehen müssen - hat dies aber bei der Vernehmung nicht angegeben. Warum?

Ich bin immer noch der Meinung, dass das Argument "zu knappes Zeitfenster" nicht unbedingt zieht. Das wäre ja nur der Fall, wenn die Zeugenaussage vom muddy man mit absoluter Sicherheit dem BG zugeschrieben werden kann - zudem bin ich bei Sichtungen immer eher vorsichtig, da (wie hier im Forum ausreichend bekannt) Augenzeugen oft nicht sehr genau sind.

Für mich zeichnen die Indizien "passende Kleidung/ Größe", "Selbstaussage zum Aufenthalt kurz vor der Tat", "Patrone am Auffindeort" und "Geständnis am Telefon" ein ziemlich eindeutiges Bild...


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05.11.2023 um 11:54
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Es muss ja nicht sein, dass irgend jemand die Mädchen dorthin gelockt hat. Es reicht ja, dass sie aus eigener Motivation dorthin wollten und wie gesagt, der Täter erfahren hat, dass sie dort anzutreffen sind.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:So wie Libbys Schwester das immer geschildert hat, kam der Wunsch der beiden eher spontan. Und dann müsste es ja eine ausgehende Kommunikation gegeben haben, in dem Sinne, dass eine postete, twitterte ..., dass sie jetzt zur Brücke gehen. Das hätte man auf den Geräten gefunden bzw. nachweisen können, denke ich.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Der Täter müsste dann schon Abby gezielt dorthin gelockt haben, wobei Abby gar ken Handy hatte, sondern nur ein Tablet. Das Tablet und auch Libbys Handy liegen den Behörden vor. Die Geräte wurden mit Sicherheit - schon im Rahmen der Ermittlungen gegen KK - auf links gedreht. Und es gab offenbar nichts, was auf eine Verabredung hindeutet.
Ich bin mir sogar sicher, dass diese Geräte und die Kommunikation der beiden Opfer nicht erst im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um KK genau untersucht wurden, sondern schon direkt in den Stunden und Tagen nach dem Auffinden der Leichen.

Dass KK ermittelt, festgenommen und verurteilt wurde, ist ein Resultat dieser Untersuchungen.

Es ist doch heute Standard, dass im Rahmen der Umfeldermittlung der Opfer auch das digitale Umfeld, also die Kontakte in den sozialen Medien und die Kommunkation per Telefon, Email, WHatsApp, Snapchat etc gehört Die digitale Kommunikation spielt doch gerade in diesem Fall von Anfang an eine große Rolle, immerhin wird der Fall ja nicht umsonst auch als "Snapchat-Killer"-Mord bezeichnet....
Es gibt bei den Ermittlungsbehörden mittlerweile ganze Abteilungen, die sich mit nichts anderem als der Auswertung digitaler Daten beschäftigen.
Ich glaube also kaum, dass gerade ein wie auch immer gearteter und von wem auch immer ausgehender Kontakt der zwischen der Zusage von Libbys Schwester die beiden zu fahren und der Erlaubnis von Libbys Großmutter für den Ausflug und dem Versenden des Bildes von Abby auf der Brücke über Snapchat stattgefunden hat, den Ermittlern entgangen wäre. Das gleiche gilt für einen Kontakt unmittelbar vor dem als spontan beschriebenen Entschluss für den Ausflug (über den sich die Mädchen an der Brücke mit jemanden verabredet haben könnten und dann die Grußmutter und Schwester bequengelt hätten, um bei dem eigentlich schon zugesagten Treffen erscheinen zu können).
Natürlich wäre eine Telefonat zwischen Abby und dem Jungen, den sie "datete" erst mal unauffällig gewesen und es hätte sicher erst mal gereicht, wenn er gelogen hätte und gesagt hätte, dass es dabei nicht um eine Verabredung ging. Trotzdem wäre er doch damit auf dem Schirm der Ermittler geblieben.
Und wer die typischen Jugendlichen von heute kennt, weiß auch, dass das erste, was sie nach dem Aussteigen aus dem Auto und der Abfahrt der großen Schwester getan hätten gewesen wäre, eine Nachricht an die Verabredung zu schicken "Sind am Parkplatz und in 5 Minuten an der Brücke!".

Deshalb glaube ich nicht, dass die beiden dort gezielt hingelockt wurden. Das wäre rausgekommen und derjenige, der sie gelockt hätte, wäre für die Ermittler auch zu identifizieren gewesen.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:(Ich glaube, gesichert ist nur, dass er mit Abby kurz vor dem Ausflug auf die Brücke Kontakt hatte.)
Er hatte mit Libby Kontakt, nicht mit Abby.
Was mich an der ganzen Sache einfach wundert, ist, dass es so lange gedauert hat, bis er verhaftet wurde. Das AS-Profil muss den Ermittlern doch gleich nach der Tat aufgefallen sein, die brauchen doch nicht 4 1/2 Jahre um ein Handy und die Kontakte der Opfer in den sozialen Medien auszuwerten. Und KK war, was die Verschleierung seiner Spuren im Internet anging, nicht gerade die hellste Kerze auf dem Kuchen....
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Wie auch immer, mir fällt es sowieso schwer zu glauben, dass das eine völlig spontane Tat war.
Wie geistesgegenwärtig und eiskalt muss man denn sein, dass man alles alleine in dieser kurzen Zeit schafft:
Die Mädchen zufällig auf dem Pfad entdecken, sich sofort vergegenwärtigen, dass dies die Chance ist, sie wegzuschnappen, die beiden mit einer Schusswaffe unter Kontrolle zu bringen, an einen anderen Ort zu führen, sie die ganze Zeit über beide in Schach zu halten und mit einem Messer, das man auch noch passenderweise dabei hat, auf eine Weise zu töten, die wie bekannt ist auch einige Zeit in Anspruch nehmen müsste.
Wie gesagt, das alles in wirklich einen sehr engen Zeitrahmen.
Krasse Leistung (im schlechtesten Sinne natürlich.)
In meinen Augen nicht besonders wahrscheinlich.
Ich bin mir sicher, dass die beiden Mädchen zwar Zufallsopfer waren, aber die Tat insofern nicht spontan war, als dass der Täter, meiner Meinung nach RA, die Tat schon länger geplant hatte. Er hat dazu die Stelle an der Brücke ausbaldovert und als geeignete Falle identifiziert, wenn man den Opfern den Rückweg über die Brücke abschneidet.
Ich denke nicht, dass die Stelle, an der später die Leichen gefunden wurden, als Tatort ausersehen war, sondern dass die Flussdurchquerung nur stattgefunden hat, weil die Mädchen hier einen Fluchtversuch durch den Fluss gemacht haben, er ihnen gefolgt ist und sie dann noch im Wasser oder eben auf der anderen Seite wieder unter seine Kontrolle gebracht hat.

Ich denke auch, dass BG dort öfter unterwegs war und eben darauf gelauert hat, dass ihm jemand begegnet, der ihm in seinen Augen als geeignetes Opfer erschien. Und dass er die Tat schon öfter in der Phantasie durchgespielt hat, also eine gewisse Vorstellung davon hatte, was wo und wie passieren soll. Er war vorbereitet, da er je mindestens eine Pistole und ein Messer dabei hatte.
Sicher sind die Verhältnisse nicht mit Deutschland zu vergleichen und es gibt in Amerika sicher einige Menschen, die ständig Messer und Pistolen bei sich tragen, aber ich finde das trotzdem ein Anzeichen dafür, dass BG durchaus geplant hatte, an diesem Tag die Tat zu begehen, wenn sich eine günstige Situation (in seinen Augen passende Opfer, keine direkten Zeugen) ergibt. Wären Abby und Libby ihm an dem Tag nicht begegnet und auch keine anderen potentiellen Opfer oder wäre die Frau mit dem Hund bei der Begegnung mit den Mädchen noch in direkter Nähe gewesen, hätte er eben noch an weiteren Tagen weitere Ausflüge genau zu dieser Brücke unternommen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

08.11.2023 um 00:07
Das Indiana Public Defender Council hat nun einen Amicus Brief bezüglich des Anwaltswechsels geschrieben.

(Hoffentlich ist Dropbox als Quelle akzeptabel @Verwaltung.
Ich habe die Rubrik Kriminalfälle diesbezüglich durchsucht und habe viele Quellen in einer Dropbox gefunden, daher hoffe ich jetzt, dass das in Ordnung ist.)

In dem Brief betonen die Verfasser, dass es problematisch war, die Anwälte auszuwechseln. Sie schreiben, dass die Gründe dafür zu vage waren und dass sich Richterin Gull damit gegen den Willen des Angeklagten gestellt hat, was außerdem den Prozess noch mal mindestens um neun Monate verlängern wird.
Außerdem beklagen sie, dass Richterin Gull nicht dem im Jahr 2000 etablierten Protokoll gefolgt sei, das für Indiana gilt, wenn es darum geht, Pflichtverteidiger auszuwechseln.
Sie hätte welche aus Caroll County nehmen sollen und wenn dort keine entsprechend qualifizierten verfügbar gewesen wären, hätte das Procedere über eine öffentliche Stelle (Public State Defender) laufen müssen.

Nach Meinung der Verfasser ist das Verhalten von Richterin Gull schädlich für die Prinzipien des Staates Indiana und für den Angeklagten. Sie schließen den Brief mit dem Statement, dass diese Verletzung geheilt werden könnte, wenn die ursprünglichen Anwälte den Fall wieder übernehmen würden. Alternativ soll Gull dem Protokoll des Staates Indiana folgen und die Einbestellung der Pflichtverteidiger über die Institution Public State Defender koordinieren lassen.

Es ist spät, das war jetzt die Kurzfassung. Sicherlich gibt es da noch einige interessante Details. Vielleicht @Rick_Blaine hast du ja auch Lust und Zeit was dazu zu sagen?


https://www.dropbox.com/scl/fi/7houag0uw6v1f08dchhb2/AllenAmicusFinal.pdf?rlkey=r96mmtuavtgenwo5v3kufssgi&dl=0


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

08.11.2023 um 00:20
Oh, ich hab da etwas fehlerhaft wiedergegeben in meinem letzten Posting:
Gull hätte so oder so die Instanz Public State Defender zwischenschalten müssen, oder? Egal aus welchem County nun die Anwälte bestellt werden.


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08.11.2023 um 00:36
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Sicherlich gibt es da noch einige interessante Details. Vielleicht @Rick_Blaine hast du ja auch Lust und Zeit was dazu zu sagen?
Gerne.

Zunächst einmal ist damit klar, dass der Fall nun vor dem obersten Gerichtshof des Staates Indiana gelandet ist (Indiana Supreme Court).

Nun zum "amicus curiae brief." Was ist das?

Eine Stellungnahme (brief) einer am Fall "interessierten" Seite kann bei Gerichtsverfahren von Personen oder Vereinigungen bei Gericht eingereicht werden, auch wenn sie selbst nicht betroffene Partei sind. Sie werden dann, in alter amerikanisch/englischer Tradition auf Latein, als "Freunde des Gerichts (amici curiae)" bezeichnet. Das bedeutet, in wichtigen Grundsatzfällen kann eine fachkundige (!) Person oder Vereinigung eigene Stellungnahmen einreichen, die vom Gericht berücksichtigt werden können. In der Regel geschieht das nur bei wichtigen Grundsatzverfahren vor den höheren und höchsten Instanzen. Oft sind es Hochschullehrer (Juristen), Rechtsanwaltskammern und -vereinigungen und andere, deren Fachkunde hier als hilfreich gesehen werden kann. Sie bekommen dabei keinen Status als Partei, sondern gelten als "Berater" des Gerichts.

Das ist hier geschehen.

Der IPDC ist eine öffentliche Vereinigung der Pflichtverteidiger in Indiana, also eine durchaus fachkundige Gruppe von Juristen. Sie haben ein eigenes Interesse an diesem Grundsatzfall, das nicht mit der einer der Parteien kongruent sein muss, sondern eben auch einen weiteren Aspekt einbringt. Fälle vor dem obersten Gerichtshof sollen ja immer auch "grundsätzlicher Bedeutung sein," was hier der Fall ist.

Daher geht diese Stellungnachme auch auch nur am Rande auf das Interesse von RA ein! Dass er meiner Meinung nach massiv in seinem Grundrecht beeinträchtigt wurde, wird sicherlich von seinen eigenen Anwälten eingebracht werden.

Der IPDC sieht das allerdings auch so. Er schreibt etwas verwundert, dass ihnen kein Fall bekannt ist, in dem so vage Gründe für die Abberufung der Verteidiger genannt wurden, und gar kein Fall, in dem ein Ankläger aus solchen Gründen abgelehnt wurde.

Dazu argumentiert der IPDC, dass nach den Standesrecht-Ordnungen (ABA model rules) Ankläger, also Staatsanwälte, nach den gleichen Kriterien behandelt werden müssen, wie Verteigiger, was sicherlich richtig ist.

RA hat nun die Verteidiger verloren, welchen er vertraut hat, was sein Recht auf freie Verteidigerwahl beeinträchtigt, und das ist ein Verfassungs-Grundrecht, und beschert ihm eine 9-Monate längere Untersuchungshaft.

Dann aber wendet sich der IPDC einem anderen Thema zu: auch das Recht der Landkreise auf eigene Organisation der Pflichtverteidigung sei durch die Richterin verletzt worden. Denn sie habe gegen die bestehenden Regeln verstossen, die vorsehen, dass wenn ein Pflichtverteidiger aus dem Verfahren entfernt wird, er durch einen anderen im gleichen Landkreis zugelassenen Pflichtverteidiger zu ersetzen ist. Dazu gibt es eine Liste aller dort zugelassener Pflichtverteidiger, da hätte man einen, bzw. zwei, nehmen müssen. Denn das hat auch mit der öffentlichen Finanzierung zu tun.

Die Richterin hat nun aber Anwälte aus einem anderen Landkreis bestellt, was die Kosten auf diesen anderen Landkreis abwälzt, der damit auch in seinen Rechten belastet wird, ebenso wie der originale Landkreis.

Das hat wie gesagt jetzt wenig mit RA zu tun, aber ist ein weiterer Punkt, dass die Massnahme der Richterin rechtswidrig sei.

Soviel zum besseren Verständnis der Sache.

Aufpassen muss man hier, dass man nicht zwei unterschiedliche Gruppen verwechselt: der IPDC ist nicht das Gleiche wie die Indiana Public Defenders Commission. Letztere ist eine öffentliche Behörde welche die Pflichtverteidigung organisiert. Aber deren Regeln hat die Richterin verletzt. Der IPDC dagegen ist die Standesvertretung der Pflichtverteidiger.

Interessant ist allerdings für RA, dass seine Verteidiger ja auch eine Voreingenommenheit der Richterin gegen ihn behaupten. Unter diesem Gesichtspunkt ist freilich die Frage interessant, warum die Richterin neue Verteidiger aus einem gar nicht zuständigen Landkreis beruft. Das werden RAs Anwälte sicher auch anmerken.


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08.11.2023 um 00:46
@Rick_Blaine Vielen Dank für die ausführlichen Infos :)
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:nteressant ist allerdings für RA, dass seine Verteidiger ja auch eine Voreingenommenheit der Richterin gegen ihn behaupten. Unter diesem Gesichtspunkt ist freilich die Frage interessant, warum die Richterin neue Verteidiger aus einem gar nicht zuständigen Landkreis beruft. Das werden RAs Anwälte sicher auch anmerken.
Und höchst unglücklicherweise kommt auch noch dazu, wie wir ja schon in einem Unterthema zu dem Fall vor kurzem hatten, dass einer der beiden neuen Anwälte sich schon öffentlich (im Fernsehen) in einer Weise geäußert hat, die wahrscheinlich einer bestmöglichen Verteidigung seines Mandanten entgegenlaufen könnte.


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08.11.2023 um 00:49
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Und höchst unglücklicherweise kommt auch noch dazu, wie wir ja schon in einem Unterthema zu dem Fall vor kurzem hatten, dass einer der beiden neuen Anwälte sich schon öffentlich (im Fernsehen) in einer Weise geäußert hat, die wahrscheinlich einer bestmöglichen Verteidigung seines Mandanten entgegenlaufen könnte.
Genau, das hatte ich ja schon früher bemängelt, das ist freilich eine in meinen Augen ganz gravierende Sache.


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08.11.2023 um 18:22
Allerdings argumentiert die Richterin ja etwas anders. Sie sagt ja, dass die Anwälte ihr gegenüber die Niederlegung des Mandats beantragt hätten. Baldwin habe dies direkt mündlich in der persönlichen Besprechung getan, Rozzi habe erklärt, er wolle seinen Rückzug innerhalb der nächsten Tage nach der Besprechung schriftlich einreichen.

Sie wertet dies also als Anträge der Verteidiger, denen sie statt gegeben hat. Damit war RA ohne juristische Vertretung und sie musste aktiv werden, um ihm neue Verteidiger zur Seite zu stellen.

Rozzi hat dann allerdings keinen Antrag eingereicht, sondern hat sogar einen Antrag darauf gestellt, RA weiter vertreten zu dürfen; Baldwin hat ebenfalls einen Antrag eingereicht, in dem er angeboten hat, RA pro bono weiter vertreten zu wollen.

Die Richterin hat darauf entschieden, dass die alten Verteidiger nicht wieder eingesetzt werden, was ich aus ihrer Sicht sogar durchaus nachvollziehen kann, denn so ein Hüh und Hott ist eigentlich nicht akzeptabel und für alle Beteiligten wirklich nerven aufreibend, anstrengend und unnötig. So ein Prozess ist eine sehr ernste Angelegenheit, Anträge an das Gericht sollte man nicht aus einer spontanen Laune heraus stellen, sondern sie gut überlegen. Wer einmal raus ist, ist eben raus und kann sich nicht mehrmals umentscheiden.

Nun argumentieren die Verteidiger dagegen, dass Rozzi gar keinen Antrag gestellt hat und Anträge nach der Prozessordnung des Staates Indiana schriftlich gestellt werden müssen, so dass Baldwins angeblicher mündlicher Antrag nichtig sei.
Außerdem seien sie von der Richterin unter druck gesetzt worden.

Beim Supreme Court wird es also auch wesentlich darum gehen, ob die Verteidiger nu rechtswirksam zurückgetreten sind oder nicht. Wenn der oberste Gerichtshof es so sehen wird, dass Baldwin und Rozzi selber rechtsgültig zurückgetreten sind, ist es auch egal, dass RA lieber von ihnen

Die anderen Prunkte bleiben natürlich trotzdem noch bestehen. Also v.a. die Frage, ob die Richterin die Verteidiger unerlaubterweise unter Druck gesetzt hat und wieso sie nicht den vorgegebenen Dienstweg über die zuständige Behörde des Landkreises genommen hat.


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08.11.2023 um 21:33
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Richterin hat darauf entschieden, dass die alten Verteidiger nicht wieder eingesetzt werden, was ich aus ihrer Sicht sogar durchaus nachvollziehen kann, denn so ein Hüh und Hott ist eigentlich nicht akzeptabel und für alle Beteiligten wirklich nerven aufreibend, anstrengend und unnötig
Ja, aber genau dafür existiert doch die Schriftform. Damit es eben kein hin und her bzw. keine übereilten Entscheidungen und darüber hinaus eindeutige Nachweise gibt. Ich verstehe nicht ganz – du hast ja selbst das entsprechende Gesetz über die Schriftformerfordernis herausgesucht. Warum sollten also, wenn es diese Regel gibt, mündliche Verabredungen doch gelten können?
In dem Amicus Brief geht es nicht um die Frage, ob sie bereits freiwillig zurückgetreten sind oder nicht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anwälte vom Fall abgezogen wurden. Und ob die Pflichtverletzungen dafür ausreichend gravierend waren.
Und wie du auch sagst, darum, dass Richterin Gull den Dienstweg nicht eingehalten hat.


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08.11.2023 um 21:46
Übrigens hat Mitchell Westerman, also derjenige, der für den Leak der Tatortfotos verantwortlich ist, am 18. Oktober eine Erklärung abgegeben, derzufolge er in der Kanzlei auf Andrew Baldwin gewartet hat, der in einem Mandantengespräch oder am Telefon in seinem Büro gewesen sei.
Er sei dann in den Konferenzraum gegangen, wo die Fotos auf dem Tisch lagen, und hätte sie abfotografiert.

Youtube: RA update
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09.11.2023 um 20:29
Kurzes Update zu eurer Information:

Der Indiana Supreme Court verlangt bis 16. November von Richterin Francis Gull eine Abschrift des nichtöffentlichen Gesprächs zwischen ihr und den Anwälten Brad Rozzi und Andrew Baldwin, in dem es um den umstrittenen Rücktritt der beiden Anwälte ging.

https://www.courttv.com/news/in-supreme-court-orders-judge-in-richard-allens-case-to-hand-over-transcript/


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16.11.2023 um 16:32
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb am 08.11.2023:Warum sollten also, wenn es diese Regel gibt, mündliche Verabredungen doch gelten können?
Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Angelegenheit nicht....
Für einen Richter ist doch die geltende Prozessordnung das tägliche Brot. Und ob Anträge einer Schriftform bedürfen oder auch mündlich erfolgen können, sollte doch
Von einer erfahrenen Richterin würde ich erwarten, dass sie so etwas in und auswendig kennt und sie in ihrer Berufslaufbahn sicher schon zahlreiche Anträge mit dem Hinweis auf dass Schriftlichkeitsgebot abgelehnt hat.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb am 09.11.2023:Der Indiana Supreme Court verlangt bis 16. November von Richterin Francis Gull eine Abschrift des nichtöffentlichen Gesprächs zwischen ihr und den Anwälten Brad Rozzi und Andrew Baldwin, in dem es um den umstrittenen Rücktritt der beiden Anwälte ging.
Als ich das gelesen habe, war ich mehr als verwundert und habe mich gefragt, wie das denn jetzt gehen soll? Soll die Richterin ein Gedächtnisprotokoll anfertigen?!
Mittlerweile habe ich diese Sendung von CourtTV gefunden. Die Moderatorin erklärt darin, dass bei dieser Besprechung "in chambers" nicht nur die Richterin, die beiden Verteidiger Rozzi und Baldwin, Baldwins Anwalt Hennessey und der Staatsanwalt McLeland anwesend waren, sondern auch ein Protokollant, der das Gespräch offenbar wörtlich mitgeschrieben hat (vgl. ab etwas Minuten 1.50):

Youtube: Delphi Murders Case | Judge Must Give Court Transcripts
Delphi Murders Case | Judge Must Give Court Transcripts
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Mich hat das sehr erstaunt, denn nach Rozzis Antrag hatte ich mir das ganze so vorgestellt, dass die Richterin sich die Verteidiger in einem kleinen Besprechungszimmer mal zur Brust genommen hat und sie dann erpresst hat, so dass Rozzi und Baldwin sich gezwungen sahen, ihren Rückzug zu erklären.
Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie die beiden in Anwesenheit von Baldwins Anwalt und dem Staatsanwalt illegal erpresst hat, im Bewusstsein, dass ein Protokollant die ganze Zeit mitschreibt und ihrer Machenschaften mehr oder weniger wörtlich protokolliert.
Ich war schon erstaunt, als ich irgendwann gehört habe, dass McLeland anwesend war, es also kein "privates" Gespräch ohne Zeugen war. Das mit dem Protokollanden erstaunt mich jetzt aber noch mehr.
Es scheint doch tatsächlich eher eine offizielle Besprechung gewesen zu sein.

Insofern weiß ich mal wieder nicht, was ich glauben soll und was ich für wahrscheinlicher halte: dass die Richterin die Verteidiger dazu erpresst hat, das Mandat abzugeben, in dem Bewusstsein, dass das alles in einem Protokoll nachzulesen sein wird. Oder dass die Verteidiger einfach behaupten, zum Rücktritt erpresst worden zu sein, obwohl sie wissen, dass dazu nichts im Protokoll stehen wird, weil es eben so nicht stattgefunden hat...?!


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16.11.2023 um 18:39
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:dass die Richterin die Verteidiger dazu erpresst hat, das Mandat abzugeben, in dem Bewusstsein, dass das alles in einem Protokoll nachzulesen sein wird. Oder dass die Verteidiger einfach behaupten, zum Rücktritt erpresst worden zu sein, obwohl sie wissen, dass dazu nichts im Protokoll stehen wird, weil es eben so nicht stattgefunden hat...?!
Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass eine erfahrene Richterin so handeln würde, unter Zeugen. Das wäre beruflicher Selbstmord.


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16.11.2023 um 22:13
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass eine erfahrene Richterin so handeln würde, unter Zeugen. Das wäre beruflicher Selbstmord.
Aber für die Anwälte denke ich ähnlich. Als Selbstständige gefährden sie mit eine bewussten öffentlichen Falschdarstellung nicht direkt ihre Karriere oder ihren beruflichen Erfolg. Aber für sie würde es einen größeren Imageschaden bedeuten, wenn öffentlich bekannt wird, dass die behauptet haben, von der Richterin erpresst worden zu sein und dann im Protokoll nichts davon zu finden ist.

Das ist e ja gerade, womit ich mich so schwer tue. Eigentlich traue ich beiden Seiten so einen dummen Schritt nicht zu.


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