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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

4.657 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.02.2025 um 18:18
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Kannst Du dafür bitte mal einen Beleg bringen?
Insbesonder die Tatsache, dass er um 14.00 Uhr an der Brücke gewesen sein soll, ist mir neu.
Aber natürlich:
In that warrant, Agent Nikkole Robertson said Logan’s phone pinged in the area of the Monon High Bridge Trail around 2:09 p.m. on the day the girls were murdered. The prosecution contends the girls were killed around 2:32 p.m. because that’s the last time Libby’s phone registered any movement.
Quelle: https://fox59.com/news/former-delphi-murders-suspect-made-detailed-confession-to-killings-attorneys-say/

Und wenn wir schon dabei sind, hätte ich von dir auch gerne Belege. Bitte nachliefern. Zum Beispiel hierfür:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Na ja, die lamentieren halt rum, dass ihnen bestimmte Informationen vorenthalten worden wären. Dies ist ja schon der zweite Antrag den sie diesbezüglich einreichen, und die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft war ziemlich verheerend (also sie hat alle Argumente der Verteidigung sehr sehr alt aussehen lassen).
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das mit der Unterdrückung von Beweismitteln ist das, was sie versuchen. Haben sie ja schon mal, bei den pre-trial-Anhörungen, aber da konnte McLeland eine Quittung vorlegen, dass die die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig ausgehändigt bekommen hatte
Sollte es wieder aus deinem Murdersheet Podcast sein dann bitte transparent mit Minutenangabe.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.02.2025 um 19:19
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Und wenn wir schon dabei sind, hätte ich von dir auch gerne Belege. Bitte nachliefern. Zum Beispiel hierfür:
Hier kommen Deine Belege (auch wenn es jetzt vernachlässigbar sein dürfte, da die Anträge der Verteidigung ja alle drei abgelehnt wurden, ist das ja jetzt bereits alles Schnee von gestern....)
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Grillage schrieb:
Na ja, die lamentieren halt rum, dass ihnen bestimmte Informationen vorenthalten worden wären. Dies ist ja schon der zweite Antrag den sie diesbezüglich einreichen, und die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft war ziemlich verheerend (also sie hat alle Argumente der Verteidigung sehr sehr alt aussehen lassen).
Den Beleg für diese Aussage findest Du hier:

https://www.wrtv.com/news/delphi/judge-denies-motion-to-overturn-richard-allens-conviction-in-delphi-murders-case
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Grillage schrieb:
Das mit der Unterdrückung von Beweismitteln ist das, was sie versuchen. Haben sie ja schon mal, bei den pre-trial-Anhörungen, aber da konnte McLeland eine Quittung vorlegen, dass die die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig ausgehändigt bekommen hatte
Und den Beleg für diese Aussage findest Du im MurderSheet-Podcast, Folge:

https://murdersheetpodcast.com/podcast/murder-sheet/episode/the-delphi-murders-three-days-of-pretrial-hearings-day-one

Ab ca. Minute 35:30


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.02.2025 um 20:14
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Grillage schrieb:
Na ja, die lamentieren halt rum, dass ihnen bestimmte Informationen vorenthalten worden wären. Dies ist ja schon der zweite Antrag den sie diesbezüglich einreichen, und die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft war ziemlich verheerend (also sie hat alle Argumente der Verteidigung sehr sehr alt aussehen lassen).
Den Beleg für diese Aussage findest Du hier:

https://www.wrtv.com/news/delphi/judge-denies-motion-to-overturn-richard-allens-conviction-in-delphi-murders-case[/quote]

Nein, das ist kein Beleg für diese Aussage. In der sehr kurzen Meldung geht es nur um die Ablehnung der Anträge durch die Richterin. Da findet sich überhaupt nichts zum StA.
Bitte reiche einen korrekten Beleg nach und präzisiere auch Deine Aussage
Zitat von GrillageGrillage schrieb:die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft war ziemlich verheerend (also sie hat alle Argumente der Verteidigung sehr sehr alt aussehen lassen).
Inwiefern war die Stellungnahme denn "ziemlich verheerend" und hat sie die Verteidigung "alt aussehen lassen"?


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.02.2025 um 20:20
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Nein, das ist kein Beleg für diese Aussage. In der sehr kurzen Meldung geht es nur um die Ablehnung der Anträge durch die Richterin. Da findet sich überhaupt nichts zum StA.
Bitte reiche einen korrekten Beleg nach und präzisiere auch Deine Aussage
Oh ja, sorry, ich hatte die beiden Belege verwechselt. Der andere Beitrag ist ja dann gelöscht worden.

Der Beleg, den ich eigentlich anführen wollte ist dieser:

https://www.wrtv.com/news/delphi/prosecution-opposes-richard-allens-motion-to-correct-errors-defends-jury-verdict-in-delphi-murders-case

Und warum die StA (wiedermal) die Verteidiger hat alt aussehen lassen, ergibt sich dann auch aus der Lektüre dieses Beleges.

Wie gesagt, dass ist aber ja jetzt eh sekundär, weil Schnee von gestern, denn die Anträge wurden ja inzwischen abgelehnt.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.02.2025 um 21:22
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und warum die StA (wiedermal) die Verteidiger hat alt aussehen lassen, ergibt sich dann auch aus der Lektüre dieses Beleges.
Nein, ich bitte schon um eine Inhaltsangabe des Artikels. Bzw. um eine Präzisierung Deiner unkonkreten Behauptung.

Das ist nicht sekundär und Schnee von gestern. Dass die Richterin den Antrag ablehnen würde, war vorauszusehen, wie @Rick_Blaine schrieb. Die Bewertung nimmt dann das Revisionsgericht vor, sofern RAs Appelations-Anwälte aus den aktuellen Vorgängen etwas aufgreifen, was wohl anzunehmen ist. Sowie der vergleichbaren Vorgänge um Beweismaterial im Pre Trial, wozu ich mir gerade Deine zweite Quelle anhöre.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.02.2025 um 21:23
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Das ist nicht sekundär und Schnee von gestern.
Sehe ich absolut genauso. Sonst könnte man direkt sagen, dass die ganze Diskussion hier Schnee von gestern ist, weil Richard Allen bereits verurteilt ist.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.02.2025 um 21:35
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Sehe ich absolut genauso. Sonst könnte man direkt sagen, dass die ganze Diskussion hier Schnee von gestern ist, weil Richard Allen bereits verurteilt ist.
Ja, da hast Du mal was wahres gesagt.
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Nein, ich bitte schon um eine Inhaltsangabe des Artikels. Bzw. um eine Präzisierung Deiner unkonkreten Behauptung.
Okay, dann versuche ich mal mein Glück mit einer Inhaltsangabe:

  • der verlinkte Artikel hat 600 Wörter

  • er ist sehr übersichtlich in 4 Unterpunkte gegliedert, von denen jeder, mit Bullet-Points, die konkreten Erwiderungen der Staatsanwaltschaft auf die Argumente, die in RAs Anträgen angeführt wurden, auflistet.

  • Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verteidiger mal wieder viel heißen Wind um nichts gemacht haben.

  • Der Artikel führt aus, dass es NM gelungen ist, jeden einzelnen Punkt, den die Verteitiger als scheinbares Argument angeführt hatten, als sachlich falsch zu widerlegen.

  • Vor allem ist es den Verteidigern nicht gelungen darzulegen, warum man Ricky nicht glauben soll, aber Ricci doch.



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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.02.2025 um 21:40
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Sehe ich absolut genauso. Sonst könnte man direkt sagen, dass die ganze Diskussion hier Schnee von gestern ist, weil Richard Allen bereits verurteilt ist.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ja, da hast Du mal was wahres gesagt.
Aber warum diskutierst du dann eigentlich noch hier mit?


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18.02.2025 um 22:10
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der Artikel führt aus, dass es NM gelungen ist, jeden einzelnen Punkt, den die Verteitiger als scheinbares Argument angeführt hatten, als sachlich falsch zu widerlegen.
Nein sorry, das führt der Artikel nicht aus. Hätte mich jetzt auch gewundert.

Von einer Bewertung des Inhalts der Entgegnung des StAs steht nichts in dem Artikel. Das ist ganz alleine Deine Interpretation. Der Murder Sheet Beitrag hingegen enthält nur subjektive Bewertungen und ist absolut unsachlich. Also nichts Neues.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.02.2025 um 22:45
Also was ich ja tatsächlich an dieser ganzen Sache nicht verstehe ist diese Sache mit dem youtube-Link. Die Staatsanwaltschaft hat ja auch betont, dass das Video sich in den Beweispunkten befindet, die der Verteidigung übergeben wurden, was die Verteidigung ja selbst eingeräumt habe. Zugleich heißt es in dem Artikel (über dessen korrekte Zusammenfassung und Implikationen @Grillage und @Helen559 diskutiert haben) man könne das Video nicht als Beweisstück verwerten, weil es nur ein youtube-Link sei. Aber was soll das heißen?
Ist a) der Verteidigung das beweisstück nur als youtube-Link übergeben worden? dann Argumentation der StA ja überhaupt keinen Sinn, wenn die Verteidigung das nur in einer Form hatte, in der es nicht vor Gericht werden konnte (was die StA ja nun in Bezug auf den youtube-link meint, wenn ich das richtig verstehe) dann kann man ihr ja nicht sagen: "hättet ihr denn mal eingebracht".
Hat b) die Verteidigung das Video zwar von der StA in der discovery bekommen, aber hat jetzt bei dem Antrag nur einen youtube-Link eingereicht? Wenn ja, warum???
Geht es c) um zwei verschiedene Videos? Aber was hat es dann mit diesem youtube-link auf sich.

Dann ist da noch ein Aspekt auf den die StA überhaupt noch nicht eingegangen ist. Die Verteidigung wirft ihr vor wissentlich eine falsche Darstellung vorgebracht zu haben und zwar in zwei mit dem Video verbundenen Punkten. 1. wusste die StA dadurch, dass der von ihr die ganze Zeit im Prozess gepushte Ablauf der Tat falsch war (der Täter wurde nicht von einem viel früher fahrenden Van dazu gebracht den Fluss zu überqueren) 2. ist dann der einzige Punkt Täterwissen in RAs Geständnissen kein Täterwissen mehr. Das Narrativ der StA war ja: nachdem er die ganzen Beweise gesehen hat, hat er dann in dem Moment detailliert darüber erzählt, wie die Tat ablief und Täterwissen preisgegeben. Aber die StA wusste dass das nicht stimmte. Sie wusste, dass er dort vielmehr die Unwahrheit gesagt haben m u s s. Damit entfällt nicht nur das einzige klare Argument für die Authentizität der Geständnisse, es ist zudem völlig unklar wieso er das ohne Psychose gesagt haben soll.

In Deutschland zumindest ist es meines Wissens so, dass die StA neutral agieren soll. Klar, sie darf Indizien gegen den Tatverdächtigen auslegen. Aber sie soll nicht wissentlich falsche Sachverhalte behaupten um eine bestimmte Person verurteilen zu lassen. Vielmehr soll sie an der Aufklärung des Falls interessiert sein. Für mich scheint an dieser Stelle ein Punkt erreicht, an dem die StA wissentlich in zwei wesentlichen Punkten die Unwahrheit behauptet hat und nicht nur Indizien auf eine bestimmte Weise gedeutet hat. Es scheint das Video ja tatsächlich zu geben und mit dem Video, dass die StA ja kannte ist deren Deutung an zwei Punkten definitiv widerlegt.
Hier würde mich jetzt @RickBlaines Einschätzung interessieren. Ist es in den USA auch so, dass die StA quasi neutral agieren soll und ist solches Verhalten/Vorgehen auch irgendwie rechtlich relevant entweder für den Prozess oder kann es Konsequenzen für die konkreten Aktuere in der StA haben?
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Das ist nicht sekundär und Schnee von gestern. Dass die Richterin den Antrag ablehnen würde, war vorauszusehen, wie @Rick_Blaine schrieb.
Dem stimme ich ebenfalls zu. Es ist noch völlig unklar wie es damit weitergehen wird. Ich sehe auch wenig Sinn darin hier immer wieder zu schreiben, dass die Revision definitiv scheitern wird. Es schreibt ja auch niemand hier dass RA definitiv wieder freikommt.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.02.2025 um 00:30
@AusLeipzig
Ja, das sind die Fragen, die auch ich mir stelle. Das Video stammt ja von einer Überwachungskamera, aber was es damit genau auf sich hat und ob es wirklich im Besitz des StAs war, finde ich auch relevanter, weil damit so viel verbunden ist. Kann mir natürlich auch nicht vorstellen, dass es wissentlich unterschlagen wurde. Aber geklärt wurde das nach meinem Wissensstand jetzt noch nicht. Wie Du ja schreibst, deutet im Moment alles was die StA selber sagt, darauf hin, dass es in ihrem Besitz war.

Auch geht es im Antrag der Verteidigung ja nochmal um die Kopfhörernutzung an Libbys Handy, die im Prozess angeführt wurde. Der StA hält in seiner Entgegnung an der Darstellung fest, dass es sich um einen Defekt durch Schmutz oder Feuchtigkeit gehandelt hat und zeigt Fotos des Handys unter feuchten Blättern. Aber dann gibt es normalerweise Crash-Logs und keinen Kopfhörer-Log. Es reicht nicht, dass "irgendwas" in die Kopfhörerbuchse gerät, um das zu simulieren. Für einen Kopfhörer Log muss schon ein technischer Kontakt bestehen. Habe dazu auch den User @Outback befragt, der im Panama Thread Expertise in Mobilfunkfragen gezeigt hat. Und einen Feuchtigkeitsschaden hatte das Handy nicht. Zudem sagt die Expertin der Verteidigung, die Nutzung erfogte unmittelbar nach einem Anruf.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.02.2025 um 00:38
@AusLeipzig
Was R.A. letztlich mit dem Fundort verbindet, ist die Patrone „.40 caliber unspent round“ zwischen den „bodies“ (Seite 2 von 8), die über die auf Seite 5+6 von 8 beschriebene Laboruntersuchung der Sig Sauer von R.A. zugeordnet wurde.
Quelle:
https://de.scribd.com/document/619570876/Delphi-Affidavit

Wenn man das, was der Prosecuting Attorney insgesamt gegen R.A. an Beweisen vorlegen konnte - z.B. Kleidung, Anwesenheit auf den trails - (siehe obige Quelle, es ist zu viel um es einzeln zu zitieren), mit dem vergleicht, was die Verteidigung jetzt vorbringt (ein YouTube Video, eigene Versäumnisse, „Ron Logan“…) dann ist es legitim, die folgende Aussage zu treffen:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verteidiger mal wieder viel heißen Wind um nichts gemacht haben.



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19.02.2025 um 00:40
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Zudem sagt die Expertin der Verteidigung, die Nutzung erfogte unmittelbar nach einem Anruf.
Von welcher Expertin sprichst Du? Kannst Du für die Aussager dieser "Expertin" bitte einen Beleg beibringen?
Und was soll es für eine Bedeutung haben, dass "die Nutzung unmittelbar nach einem Anruf" erfolgte?


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.02.2025 um 01:40
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Die Bewertung nimmt dann das Revisionsgericht vor, sofern RAs Appelations-Anwälte aus den aktuellen Vorgängen etwas aufgreifen, was wohl anzunehmen ist. Sowie der vergleichbaren Vorgänge um Beweismaterial im Pre Trial, wozu ich mir gerade Deine zweite Quelle anhöre.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Sehe ich absolut genauso. Sonst könnte man direkt sagen, dass die ganze Diskussion hier Schnee von gestern ist, weil Richard Allen bereits verurteilt ist.
Genau so ist es. Es ist unsinnig, hier der Bewertung der einzelnen Dinge und des sich daraus ergebenden Gesamtbildes durch das Revisionsgericht vorzugreifen. Zwar ist RA derzeit verurteilt und die Revision befasst sich sehr selten mit Tatsachenfragen, aber sehr wohl mit Verfahrensfehlern. Und hier hat die Verteidigung doch einige interessante Punkte vorgelegt. Dass diese Richterin alle Anträge der Verteidigung ablehnt war zu erwarten, aber natürlich unterliegen auch diese Entscheidungen am Ende der Revision.

Solcherart Anträge auf der Ebene der Tatsacheninstanz haben meist wenig Erfolg (z.B. motion to correct error, wie sie in Indiana heissen), da die Richterin hier zugeben müsste, dass sie Fehler gemacht hat. Dennoch müssen sie gestellt werden, da es in unserem Rechtswesen die Pflicht gibt, eine Ausgangsbasis für die Revision zu erstellen, hier heisst das "create a record." Wenn man in der Revision einen Fehler anbringen will, muss dieser vorher irgendwo sichtbar geworden sein. Man kann nicht argumentieren: "ich hab den Antrag gar nicht erst gestellt, weil bei der voreingenommenen Richterin war es eh sinnlos." (Tatsächlich gibt es einzelne Ausnahmen für diesen Grundsatz, aber die treffen hier jetzt nicht zu).
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:In Deutschland zumindest ist es meines Wissens so, dass die StA neutral agieren soll. Klar, sie darf Indizien gegen den Tatverdächtigen auslegen. Aber sie soll nicht wissentlich falsche Sachverhalte behaupten um eine bestimmte Person verurteilen zu lassen. Vielmehr soll sie an der Aufklärung des Falls interessiert sein. Für mich scheint an dieser Stelle ein Punkt erreicht, an dem die StA wissentlich in zwei wesentlichen Punkten die Unwahrheit behauptet hat und nicht nur Indizien auf eine bestimmte Weise gedeutet hat. Es scheint das Video ja tatsächlich zu geben und mit dem Video, dass die StA ja kannte ist deren Deutung an zwei Punkten definitiv widerlegt.
Hier würde mich jetzt @RickBlaines Einschätzung interessieren. Ist es in den USA auch so, dass die StA quasi neutral agieren soll und ist solches Verhalten/Vorgehen auch irgendwie rechtlich relevant entweder für den Prozess oder kann es Konsequenzen für die konkreten Aktuere in der StA haben?
Hier beissen sich sehr oft Theorie und Praxis, und zwar in Deutschland: ja, die Staatsanwaltschaft soll der Theorie nach "neutral" ermitteln, bzw. ihre früher sogenannten "Hilfsorgane," also die Polizei, dazu anhalten. Aber das findet in der Praxis nur in Massen statt. Natürlich können Ermittler schlecht übersehen, wenn ein schön Tatverdächtiger ein wasserfestes Alibi hat. Aber in den vielen kleinen und grossen Ermittlungsschritten, wo die Sache nicht so eindeutig ist, sich aber ein gewisser Tatverdacht ergeben hat, ermittelt die Polizei auch unter der Prämisse, diesen erhärten zu wollen.

Und das ist hier in den USA ganz genauso. Zwar gibt es in unserem "adversarial system" keine vergleichbare theoretische Aussage, dass die Staatsanwaltschaft, und damit auch hier die Polizei, "neutral zu ermitteln habe," aber die Rechtssprechung hat in dieser Hinsicht einige wichtige Parameter gesetzt:

Der wichtigste ist, dass wenn die StA im Laufe ihrer Ermittlungen zu potentiellen Beweismitteln kommt, die die Unschuld des Verdächtigen nahelegen, muss sie diese der Verteidigung zeitnah übermitteln. So hat es der amerikanische oberste Gerichtshof 1963 im Präzedenzfall Brady v. Maryland entschieden. In Folge von Brady gab es noch zahlreiche erläuternde Urteile, die eine dahingehend "neutrale" Ermittlungspflicht darstellen, die man vielleicht so beschreiben kann: Die StA muss nicht nach Beweisen für die Unschuld des Verdächtigen suchen, aber findet sie solche, die die Unschuld wahrscheinlicher machen, muss sie diese der Verteidigung mitteilen. Tut sie das nicht ist das ein eklatanter Verfahrensfehler und Verstoss gegen die Verfassungsrechte und das Urteil muss aufgehoben werden.

Das fasst m.E. die praktische Situation gut zusammen: Von der Polizei sollte man nicht erwarten, dass sie nach Beweisen der Unschuld sucht, denn ihr Job ist das Gegenteil. Aber wenn sie bei ihrer Arbeit auf solche Beweise stösst, darf sie dies keinesfalls verheimlichen.

An einer solchen Stelle angekommen, ist es dann Aufgabe beider Seiten weiterzuermitteln: die Polizei wird versuchen, Beweise für die Schuld zu finden, welche dann zwangsläufig die gefundenen Beweise, die auf Unschuld hinweisen entkräften, und die Verteidigung wird es genau umgekehrt machen.


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19.02.2025 um 02:57
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Von welcher Expertin sprichst Du? Kannst Du für die Aussager dieser "Expertin" bitte einen Beleg beibringen?
Und was soll es für eine Bedeutung haben, dass "die Nutzung unmittelbar nach einem Anruf" erfolgte?
Von der Mobilfunk und Daten Expertin Eldridge natürlich. Du bist mit den Experten der Verteidigung nicht wirklich vertraut oder? Das liegt daran, dass Du einen Tunnelblick auf die Experten der StA hast.
Stacey Eldridge is a former FBI forensic examiner with a degree in computer information management. She worked for the FBI for 10 years and was part of the computer analysis response team. Eldridge is also a certified mobile device examiner and a licensed private detective in Nebraska.
At 5:45 p.m. on Feb. 13, 2017, Eldridge said a phone call came into Libby’s phone and that within “milliseconds” a headphone jack was inserted into the phone.
Abgesehen davon, dass es nicht ihr Job ist, die Daten zu interpretieren, sondern nur festzustellen, und diese die timeline der StA sprengen,
sagte sie, dass der Einsatz von Kopfhörern dem Leisestellen des Klingeltons gedient haben könnte.
“By plugging in the cable, you would stop sound,” Eldridge pointed out.
Quellen:

https://cbs4indy.com/delphi-trial/delphi-murders-expert-says-headphone-jack-inserted-into-libbys-phone-removed-in-dead-of-night/

https://www.jconline.com/story/news/crime/2025/01/21/delphi-murderer-richard-allen-asks-judge-to-vacate-his-2-convictions/77854486007/

https://www.wrtv.com/news/local-news/delphi-murders-trial-day-16-defense-calls-three-witnesses-in-richard-allens-defense

https://wsbt.com/news/local/new-testimony-reveals-headphones-plugged-removed-libby-germans-phone-extraction-issues-data-timeline-report-text-messages-cellphone-tower-health-data-app-audio-output-auxiliary-cable-google-search-criminal-investigation-delphi-double-murder-indiana

https://www.indystar.com/story/news/crime/2024/11/05/live-delphi-murders-updates-richard-allen-trial-coverage-carroll-county-indiana-november-5-2024/75840505007/
Der zitierte Beitrag von Grillage wurde gelöscht. Begründung: Bleib sachlich und diskutiere zum Fall
Und was genau hast Du gemacht als Dir Deine Belege geliefert wurden?


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19.02.2025 um 09:04
@Jascha
Zur Patrone verweise ich nochmal auf zwei frühere Beiträge von mir:
Beitrag von AusLeipzig (Seite 233)
Beitrag von AusLeipzig (Seite 233)

Für mich ist da nichts bewiesen. Zu Kleidung etc. habe ich ausführliche Beiträge verfasst. Bin gerne bereit das inhaltlich zu diskutieren.
Zitat von JaschaJascha schrieb:Wenn man das, was der Prosecuting Attorney insgesamt gegen R.A. an Beweisen vorlegen konnte - z.B. Kleidung, Anwesenheit auf den trails - (siehe obige Quelle, es ist zu viel um es einzeln zu zitieren), mit dem vergleicht, was die Verteidigung jetzt vorbringt (ein YouTube Video, eigene Versäumnisse, „Ron Logan“…)
Klar in Bezug auf die RL-Sache verstehe ich das Argument ein bisschen. Aber auch darin muss das Revisionsgericht ja nicht entscheiden, ob das ein wichtiges Indiz ist sondern nur, ob es eines sein könnte.
Aber die Kamera und worauf @Helen559 hingewiesen hat, nämlich die Sache mit den Kopfhörern sind schon heftiger. Wie das mit Video und youtube-link zusammenhängt verstehe ich schlicht nicht, habe ich ja schon geschrieben. Wenn du da klare Infos hast, gerne her damit, sonst weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, wie ich das bewerten soll. Bei der Sache mit den Kopfhörern kommt für mich hinzu dass ich es extrem fragwürdig fand, dass die Richterin zugelassen hat dass der Experte der StA dann einfach noch irgendwas reinwerfen durfte was er in zwei Minuten Mal kurz gegoogelt hatte. Damals dachte ich allerdings wenigstens dass letztendlich trotzdem eine wahre und sachdienliche Info in den Prozess eingeführt wurde. Jetzt klingt das aber doch eher so als müsste das jemand manuell gemacht haben und das kann der facto RA nicht getan haben, seine Geständnisse involvieren aber alle nur ihn als Einzeltäter. Eine Variante mit RA und einem weiteren Täter ist nahezu ausgeschlossen.
Dass die StA in ihrer Antwort da schreibt, ihr Experte habe sich hier so toll und eingehend damit beschäftigt und seine "Expertise" zum Thema Wasser und Dreck und Kopfhörerlogs eingebracht (es geht um eine googlesuche...) zeigt ja auch dass man nicht alles was die schreiben für voll nehmen kann :D, wie es sicherlich auch bei der Verteidigung sein kann.
Wir wissen jetzt im wesentlichen, dass die Verteidigung sagt es gab Verfahrensfehler und StA und Richterin es gab keine. Ansonsten werden wir einfach Mal schauen müssen.
Zumindest ist nachdem was auch die StA eingeräumt hat ziemlich eindeutig dass RAs Schuld nun (ich würde sagen deutlich, da die Beweiskraft der Geständnisse wegfällt) unwahrscheinlicher erscheint. Ob das für Revision reicht wird sich zeigen müssen.


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19.02.2025 um 09:40
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:dass RAs Schuld nun (ich würde sagen deutlich, da die Beweiskraft der Geständnisse wegfällt) unwahrscheinlicher erscheint.
Und das ist eben der springende Punkt. Das einzig halbwegs Handfeste, was die StA gegen RA in der Hand hatte, waren die Geständnisse. (Wobei ich die wie gesagt auch in mehrerlei Hinsicht unbrauchbar fand, aber ich will mich nicht in den Details wiederholen). Diesen Geständnissen wurde sehr viel Bedeutung zugemessen. Sie waren entscheidend.
Jetzt kommt ein zweiter Mann ins Spiel, der ebenfalls gestanden hat. Wenn man RAs Aussagen so ernst nimmt, muss man bei RLs Geständnissen genauso verfahren. Mindestens einer der beiden muss ja ein falsches Geständnis abgelegt haben. (Es sei denn RA und RL handelten gemeinsam, aber es gibt derzeit ja nichts, was darauf hinweist, dass sich die beiden kannten.)

Danke auch an @Rick_Blaine für die Erläuterungen.


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19.02.2025 um 10:27
@equinoxx
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Das einzig halbwegs Handfeste, was die StA gegen RA in der Hand hatte, waren die Geständnisse.
Das stimmt doch nicht.
Es waren die Geständnisse, seine Anwesenheit am Tatort, die Zeugen, seine Patrone am Tatort.
Und offenbar die Gesamt-Gemengelage, die erst kürzlich eine Verurteilung wegen Mordes ergeben hat. Das heisst, was sie hatten, hat eine Jury überzeugt. Das ist doch nicht nichts.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.02.2025 um 10:43
Zitat von jaskajaska schrieb:seine Anwesenheit am Tatort
Es gibt keine erwiesene Anwesenheit auf dem Grundstück RLs, sondern nur auf der Brücke, das war der höchstwahrscheinliche Ort der Entführung, aber nicht der Ort, an dem die Morde geschehen sind. Und auf der Brücke waren einige Leute.
Zitat von jaskajaska schrieb:seine Patrone am Tatort.
Es konnte nicht erwiesen werden, dass es seine Patrone war.

Siehe das Statement von @AusLeipzig
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb am 23.12.2024:Oberg testified that once she received Allen’s .40 semi-automatic, she attempted to test it to determine if it was the firearm that ejected the unspent bullet at the site of the killings.

The analyst told jurors that six times she ejected unfired bullets from the gun, but the examination did not result in marks on the base of the test bullets that matched the crime scene round
Zitat von jaskajaska schrieb:die Zeugen
Es gibt keine klaren bzw. kohärenten Aussagen gegen RA durch Zeugen.


Alles was bleibt, sind die unter fragwürdigen Bedingungen entstandenen Geständnisse.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.02.2025 um 11:02
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Alles was bleibt, sind die unter fragwürdigen Bedingungen entstandenen Geständnisse.
Dem kann ich nicht ganz zustimmen. Die vier Mädchen haben die Person die ihnen begegnete als BG identifziert. Ihre Aussage + die RAs macht es meiner Einschätzung nach extreme wahrscheinlich, dass sie RA trafen. Allerdings halte ich die Identifikation mit BG anhand eines verschwommenen Fotos für sehr schwach.
Allerdings lässt sich schon sagen, dass RS ungefähr zur Tatzeit bei der brücke war (das ergibt sich schon aus seinen ersten zeitnahen Aussagen) und irgendwie BG ähnlich sah und irgendwie ähnliche Kleidung an hatte. Das finde ich schon etwas stärker, aber ja, besonders stark ist das nicht. Auch von der Identifikation über die Stimme im Video halte ich nichts.

Es gibt hier aber schon ein starkes Indiz: Der Trail ist kein Rundweg! Man geht bis zur Brücke und dann dreht man um und geht wieder zurück. RA behauptet nun, weder jemand gesehen zu haben, der als BG in Frage kommt, noch Abby und Libby, noch die Frau, die an der Brücke den YBG sah. Bei Abby und Libby und einem hypothetischen anderen Täter lässt sich das natürlich schon erklären. Letzterer mag sich von Anfang an nur durchs Unterholz geschlagen haben, Abby und Libby können problemlos entführt worden sein bevor RA an die Brücke kam. Aber wie soll er der Frau nicht begegnet sein? Beide kamen an den vier Mädchen vorbei und gingen auf die Brücke zu, beide gingen denselben Weg zurück (RA bis zur Brücke, die Zeugin machte früher kehrt) und beide behaupten einander nicht gesehen zu haben. Eigentlich lässt sich das nur so erklären dass RA über seinen Rückweg log (dann muss er sich aber durchs Unterholz geschlagen haben) und es sich bei ihm um YBG handelte.
Man muss natürlich sagen, dass die Beschreibung dieser Frau überhaupt nicht zu RA passt, was es wieder fragwürdiger macht. (Oder YBG ist ein Komplize, aber da RA 70 Mal eine Einzeltat gestand kann man Komplizen bei einer Täterschaft RAs wohl ausschließen) Dennoch: ich habe bis jetzt keine befriedigende Erklärung dafür wie RA dieser Frau bzw. Zeugin nicht begegnet sein soll.


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