Hallo zusammen,
zunächst einmal ein großes Dankeschön an
@MysteryGuy für die Bereitstellung umfassender Informationen, die für einen Ortsfremden (ich kenne nur das Unistadion) sehr hilfreich sind.
Ich habe mich recht intensiv mit Sexualmorden (v.a. an jungen Frauen) beschäftigt und möchte vor diesem Hintergrund ein paar Gedanken beisteuern:
1. Ich kann mir recht gut eine Zufallstat vorstellen, wie es in den allermeisten derart gelagerten Taten auch der Fall ist. Dazu bedarf es nur einiger recht einfacher, gleichzeitig vorliegender Voraussetzungen: einen Täter mit entsprechender krimineller Energie, ein geeignetes Opfer und eine subjektiv für ihn günstige Situation, in der er annehmen kann, weder gestört noch erwischt zu werden. Der Entschluss zur Tat kann im vorliegenden Fall von wenigen Sekunden bis hin zu einigen Minuten (bei Verfolgung des Opfers bis zum späteren Tatort) vor der Tat gefasst worden sein.
2. Ein Szenario, das das aufgefundene Fahrrad
nichtmit dem Täter in Zusammenhang bringt, ist für mich plausibel kaum vorstellbar. Dieses Fahrrad ist vermutlich neben der sicherlich vorhandenen Täter-DNA eine der ganz wenigen Erfolg versprechenden Spuren in diesem Mordfall. Die entscheidende Frage ist, wann und wie es in den Besitz des Täters gelangt ist. Vermutlich dürfte es der Täter schon einige Zeit in Gebrauch gehabt haben, und zu befürchten ist auch, dass sich der ursprüngliche Besitzer schon gar nicht mehr daran erinnert. Es kann irgendwann einmal gestohlen worden sein (nicht notwendigerweise vom Täter selbst), oder aber es ist einfach von einer Studentin in Freiburg nach Abschluss ihres Studiums zurückgelassen worden - Möglichkeiten gibt es viele!
3. Zum Ertrinken, ohne dass ich auf die obige Auseinandersetzung eingehen will: Auffallend ist, dass bei Sexualmorden in unmittelbarer Nähe von Gewässern das Opfer meist auch ins Wasser verbracht wird. Einige Opfer kamen dadurch auch erst zu Tode, nachdem sie zuvor das Bewusstsein verloren hatten und von ihren Mördern irrtümlich für tot gehalten wurden. Gründe für dieses Täterhandeln sind eine schnelle Beseitigung des Opfers (bei entsprechender Gewässertiefe auch für längere Zeit) und auch die Gewähr, dass das Opfer garantiert tot ist (Verdeckungsabsicht). Eine Tötungsabsicht ist für mich daher unbedingt zu bejahen.
Erfahrungsgemäß sind derartige Verbrechen extrem schwer aufzuklären. Dies kann nur gelingen, wenn vom Bekanntwerden der Tat an die Polizei mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln an der Aufklärung dieses scheußlichen Verbrechens arbeitet.
In Bezug auf den Täter würde ich folgende Eigenschaften vermuten:
- unter 30 Jahre alt, allein stehend, kein geregelte Erwerbstätigkeit, finanziell eher dürftig gestellt
- ständiger Aufenthaltsort im Radius von max. 5km vom Tatort vor dem Zeitpunkt der Tat
- deliktisch schon in Erscheinung getreten, wenngleich nicht unbedingt einschlägig (z.B. Diebstahl, Schwarzfahren etc.)
Ich würde mich freuen, wenn ich diese Hypothese anhand der Praxis überprüfen könnte!
Viele Grüße
Ludwig