Verbrechen in Höxter
05.01.2017 um 20:58@AlteTante
Da bin ich ganz bei dir.....
Also die Anklage jetzt lautet auf Mord durch Unterlassen. Weitere Straftaten sind m.W. nicht angeklagt. Sollte es also so sein, dass hier die Verurteilung wegen anderer Vorwürfe (nicht Mord durch Unterlassen) erfolgt, ist m.E. eine Verfolgung noch möglich, da es sich bei der Art von Körperverletzung nicht um ein reines Antragsdelikt sondern um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt handelt. Das öffentliche Interesse kann nach meiner Meinung ausdrücklich bestätigt werden.
Hingegen bei der reinen Verurteilung wegen Mord durch Unterlassen würden die anderen Straftaten (schwere bis gefährliche Körperverletzung) unter den Tisch fallen, da das Strafmaß dann ausgeschöpft ist.
Nur meine Meinung. Ich bin keine Anwältin, arbeite jedoch seit 20 Jahren in einem juristischen Beruf mit zusätzlich abgeschlossener 2-jähriger Fortbildung.
Der Fall ist auf jeden Fall in vielerlei Hinsicht interessant. Die Details zu den Taten kann ich mir aber nicht mehr wirklich geben, da sie mich einfach zutiefst erschüttern. Auch die Art, wie AW darüber berichtet.
Wenn es nicht weiter weg wäre, würde ich jedoch an solchen Tagen, an denen Gutachter aussagen, hinfahren. Denn bei den "Zeugen"aussagen geht es dann in anderer Hinsicht ans Eingemachte.
Für die Opfer wünsche ich mir, dass sie irgendwann das schreckliche verarbeiten können.
Da bin ich ganz bei dir.....
Also die Anklage jetzt lautet auf Mord durch Unterlassen. Weitere Straftaten sind m.W. nicht angeklagt. Sollte es also so sein, dass hier die Verurteilung wegen anderer Vorwürfe (nicht Mord durch Unterlassen) erfolgt, ist m.E. eine Verfolgung noch möglich, da es sich bei der Art von Körperverletzung nicht um ein reines Antragsdelikt sondern um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt handelt. Das öffentliche Interesse kann nach meiner Meinung ausdrücklich bestätigt werden.
Hingegen bei der reinen Verurteilung wegen Mord durch Unterlassen würden die anderen Straftaten (schwere bis gefährliche Körperverletzung) unter den Tisch fallen, da das Strafmaß dann ausgeschöpft ist.
Nur meine Meinung. Ich bin keine Anwältin, arbeite jedoch seit 20 Jahren in einem juristischen Beruf mit zusätzlich abgeschlossener 2-jähriger Fortbildung.
Der Fall ist auf jeden Fall in vielerlei Hinsicht interessant. Die Details zu den Taten kann ich mir aber nicht mehr wirklich geben, da sie mich einfach zutiefst erschüttern. Auch die Art, wie AW darüber berichtet.
Wenn es nicht weiter weg wäre, würde ich jedoch an solchen Tagen, an denen Gutachter aussagen, hinfahren. Denn bei den "Zeugen"aussagen geht es dann in anderer Hinsicht ans Eingemachte.
Für die Opfer wünsche ich mir, dass sie irgendwann das schreckliche verarbeiten können.