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Verbrechen in Höxter

8.904 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 21:51
@lullaby69
Zitat von lullaby69lullaby69 schrieb:So. Dann erklär mir bitte den Unterschied zwischen Mördern. Und warum einer weniger Strafe bekommt als ein anderer Mörder.
Wenn du möchtest, dann erkläre ich dir das gerne.

Bestimmt hast du irgendwelche Verurteilungen bzw. Fälle im Kopf, wodurch dieser Eindruck bei dir entstanden sind.
Anhand dieser lässt sich das bestimmt erklären. Möglicherweise auch per PN.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 21:52
@Lena781
Doch ich verstehe. Eben beide kannste nicht mehr rauslassen.....
Oder wenn meine Tochter getötet worden wäre, mich einfach mal 10 minuten mit ihnen alleine lassen. Das war mein Punkt. @Bachmeier


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 21:56
@Lena781
Zitat von Lena781Lena781 schrieb:Ich versuche es mal als fast fertige Psychologin nicht persönlich zu nehmen,
Der ist echt hart gegen eure sinnvolle Berufsgruppe.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 21:58
@lullaby69
Stimmt, bei den wenigen z.B. Depressiven in Deutschland sollte man die sinnlosen Psychologen wirklich verbannen.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 22:02
@Lena781
Zitat von Lena781Lena781 schrieb:bei den wenigen z.B. Depressiven
Sind das wenige??

Sorry......alles OT


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 22:10
@AlteTante
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Auch wenn ihr es alle nicht glauben wollt und ihn für die Unschuld in Person haltet:
Ich erlaube mir daran zu erinnern, dass W vor über 20 Jahren schon einmal verurteilt wurde. Und zwar wegen grausamster Misshandlungen an seiner ersten Frau.
Also mal langsam :D was heißt hier "alle".
Von mir wirst du in dieser Richtung nicht mal ansatzweise derartiges gelesen habe.
Was mich aber auch leicht erschreckt, da hat der Prozess eben angefangen. Angelika hat gerade mal angefangen zu erzählen und so wie es anklang, wird sie auch am nächsten Dienstag weiter machen. Aber schon haben sich viele ein Urteil gebildet. Über ihr Aussehen wird sich mokiert, er wurde schon mal mit einem Teddy verglichen und wird ganz liebevoll Willi genannt.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 22:16
Ob Willi oder Angie....... wenn es da forensische Beweise über die Tötungen gäbe, müsste man den Zirkus nicht machen.
Ist aber schwer in dem Fall.
Aber die ob, hätte, könnte Vertrag auf Erniedrigung...... oder schlechte Zahnvorsorge der TV's...... sollte wirklich nicht in ein Urteil einbezogen werden.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 22:31
@lullaby69
Zitat von lullaby69lullaby69 schrieb:wenn es da forensische Beweise über die Tötungen gäbe, müsste man den Zirkus nicht machen.
Ist aber schwer in dem Fall.
Das, was du Zirkus nennst, das ist Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Dem Angeklagten ist diese Zeit zu gewähren, in der er aussagen darf. Ansonsten wäre ein Urteil in die Tonne zu klopfen.

Gar nichts ist schwer in diesem Fall, es gibt sogar ein Geständnis von ihr, was will man mehr.

BTW: https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 22:39
@emz
Die Schwurbelei wird auf einer Seite auf 10Jahre hinauslaufen. Mag ihn treffen oder die hochbelichtete Unschuldige.
Mal sehen. Der/die andere TV bekommt Lebenslang. Mit Geständnis.... der guten Sozialprognose.... auch nach 18Jahren frei......

Knast ist für die doch Porno pur.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 22:46
@lullaby69

Die Anklage lautet für beide auf Mord durch Unterlassen.

Du meinst also, es werden nicht beide wegen Mordes verurteilt?
Weswegen sollen sie denn dann verurteilt werden?
An welchen Überlegungen machst du das fest?
Zitat von lullaby69lullaby69 schrieb:Knast ist für die doch Porno pur.
Den Satz verstehe ich nicht.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 22:50
@emz

Mord durch Unterlassung muss man sicher googeln.
Was kann man ihnen nachweisen? Verbrennen und Verstreuen einer Leiche? Weil eine es gesagt hat? Tod im Krankenwagen?


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 22:55
Zitat von emzemz schrieb:Den Satz verstehe ich nicht.
Meine Sozialprognose ist, dass die sich im Knast mit Regeln wohl fühlen. Ob 10 15 Jahre macht denen nix aus.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 23:07
@lullaby69

Bei Mord gibt es, wenn die Schwere der Schuld festgestellt wird, 25 Jahre.
Bei einem Hangtäter wie bei Wilfried wird es anschließend Sicherungsverwahrung geben.

Da braucht jetzt keiner eine Sozialprognose. Habe auch noch nie von einer im Zusammenhang mit einem Mordprozess etwas derartiges gelesen.


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 23:14
@emz

Ist es Mord wenn das Opfer im Krankenwagen stirb??

Ich bin echt gespannt.


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14.12.2016 um 23:29
@lullaby69

Das zweite Opfer ist nicht im Krankenwagen gestorben sondern im Krankenhaus.

Wenn das Gericht die Anklage formuliert auf: Mord durch Unterlassung, dann wird das wohl Mord sein.

Die Angeklagten haben durch ihr Handeln den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Und billigend in Kauf nehmen ist so schlimm, wie es tatsächlich zu tun.

(Grob gesagt, ich weiß um die genaueren Erklärungen
nur bevor jetzt jemand aufschreit. )


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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 23:36
Einen Mord billigend in Kauf nehmen? Ist doch Totschlag.


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Onida ehemaliges Mitglied

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Verbrechen in Höxter

14.12.2016 um 23:55
Also von mir würde man solche Sätze ebenfalls nicht lesen hier ... 😁 .
Ich finde auch ihn nach wie vor genauso schuldig . Keiner der Beiden ist besser, unschuldiger, hat eine mildere Strafe verdient .
Und was "Willi" betrifft - Willi, weil er ja nicht so genannt werden wollte. ;-)


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15.12.2016 um 00:01
@Onida
Genau das meinte ich....... beide gleich schuldig..... Das waren Gruppenmorde..... oder wie sowas heisst bei uns......
da muss man über keine Kindheit phylosophieren.


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Verbrechen in Höxter

15.12.2016 um 00:22
@lullaby69
Zitat von lullaby69lullaby69 schrieb:Einen Mord billigend in Kauf nehmen? Ist doch Totschlag.
Nein, das ist es nicht. Hier habe ich eine ausführliche Erklärung hierzu:
Im Fachbegriff heisst das auf lateinisch: dolus eventualis, dolus ist der Vorsatz, eventualis heisst bedingt, also "bedingter Vorsatz"

Beispiel: Im Bushäuschen gegenüber sitzen der Ottokar und die Ottilie. Ich habe gerade meine neue illegal erworbene Kalaschnikoff ausgepackt und wollte schon seit Wochen auf das Merkelplakat schiessen, das in der Mitte des Bushäuschens hängt, denn ich kann Mutti nicht ausstehen.

Ottokar und Ottilie kenne ich nicht und die beiden sind mir völlig egal. Ich will sie nicht töten. Aber ich bin mir im Klaren darüber, dass wenn ich ein volles Magazin auf das Bushäuschen abschiesse, die sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass ich Ottokar und Ottilie töte. Das nehme ich billigend in Kauf wenn ich nun dennoch eine Salve auf das Bushäuschen abfeuere.

Oder eben in unserem Fall: wenn ich die beiden Opfer vor sich hinsiechen sehe und man mir nachweisen kann, dass ich als normal durchschnittlicher Mensch erkennen können musste, dass das zum Tode führt, und ich nichts dagegen tue, dann nehme ich den Tod billigend in Kauf, auch wenn ich ihn nicht "gewollt" habe.

Nach dem Gesetz aber ist beides das Gleiche: den Taterfolg wollen oder billigend in Kauf nehmen.

Davon unterschieden ist die Fahrlässigkeit: hier weiss ich nicht genau, ob der Tod die Folge meines Handelns ist, aber ich gehe bewusst oder unbewusst das Risiko ein, dass es so ist (bewusst: grob fahrlässig, unbewusst aber dennoch rechtswidrig: einfach fahrlässig).

Auch hier ein Beispiel zur Unterscheidung: Ich will mit meinem Sohn Wilhelm Tell spielen und setze ihm einen Apfel auf den Kopf. Ich nehme meine geladene Pistole und ziele. Ich weiss, ich bin kein Superschütze, ich könnte ihn treffen. Ich weiss dass die Pistole geladen ist und ein Treffer den Tod bedeutet, den ich aber nicht "will:" das ist dolus eventualis.

Wenn ich die Pistole nehme und nur mal so ziele, und "peng" sage, dabei aber aus Versehen abdrücke und das Kind töte, dann ist das fahrlässig: grob fahrlässig wenn ich wusste, dass die Pistole geladen ist, vermutlich nur einfach fahrlässig, wenn ich dachte, sie sei nicht geladen.



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Verbrechen in Höxter

15.12.2016 um 01:34
Bevor die Phantasie mit euch durchgeht, möchte ich kurz anmerken, dass wir bislang nur die Aussagen der Angeklagten Angelika W. kennen. Diese allein haben keinerlei Beweiskraft! Würde WW im Laufe des Verfahrens eine Aussage machen und die Darstellungen von Angelika W. Punkt für Punkt in Abrede stellen (und vielleicht eine ganz andere Geschichte dazu erzählen), dann steht es Aussage gegen Aussage. Das wissen alle Verfahrensbeteiligten natürlich genau!

Die Staatsanwaltschaft muss erst noch die Karten auf den Tisch legen und die Sachbeweise auspacken. So weit ist der Prozeß aber noch nicht. Der Tod von Annika kann ohne einen einzigen Sachbeweis - allein aufgrund der selbstbezichtigenden Aussagen von AW - doch niemals geahndet werden.

Der Tod von Susanne ist immerhin forensisch bewertbar. Aber das Gutachten kann wiederum keine Aussage darüber treffen, auf welche Weise Susanne in diese lebensgefährliche Lage geriet. Und immer, wenn es um unterlassene Hilfeleistung geht, muss bewiesen werden, dass ein Angeklagter die hilfsbedürftige Notsituation hatte erkennen müssen und dann untätig blieb. Ab welchem Moment befand sich Susanne jedoch objektiv in einem lebensbedrohlichen Zustand? Wie will man das nachweisen? Und ist durch den telefonischen Notruf der Angeklagten nicht der Versuch zur Hilfeleistung belegt?

Für mich reichen die bislang bekannten Fakten bei weitem nicht für einen erfolgreichen Mordnachweis, sondern allenfalls und nur unter bestimmten Voraussetzungen (die in der laufenden Beweisaufnahme erstmal auf den Tisch kommen müssten) für eine Körperverletzung mit Todesfolge in Bezug auf Susanne.


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