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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 10:08
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Gleichwohl aber soll dieser Mann intensiv die Berichterstattung in den Zeitungen verfolgt haben?
Dafür hatte er ja jede Menge Zeit, nicht wahr?
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Am wenigsten dürfte er aber die Fähigkeit besessen haben, Vernehmungsbeamte derart schlüssig Details aus einem ihm (praktisch) unbekannten Strafverfahren so detailliert zu schildern, dass diese annehmen müssen, "einen der Richtigen" vor sich zu haben.
Ach, haben sie das angenommen? Dann kannst du ja bestimmt auch erklären warum Mazurek frei blieb und umziehen und sich auf Flohmärkten rumtreiben konnte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 10:29
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Es sind im wesentlichen folgende Sachverhalte:- Größe der Kiste und der Kistenhaube incl. der Erdschicht. Das stand am 05.10 in der AZ und am 07.10. im LT- Geographische Platzierung. 05.10. Augsburger Allgemeine und SZ, 06.10. AZ und TZ, München, 07.10. LT
Hast du den genauen Wortlaut aus diesen Artikeln?
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:In der AZ vom 27.01.82 findet sich noch eine genaue Skizze der Kiste. Darauf nahm P. in einer seiner Vernehmungen auch noch Bezug.
Später, als er umgeschwenkt ist und von seinem Geständnis nichts mehr wissen wollte? Was genau hatte er beschrieben, was aus der Skizze zu ersehen war?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 10:35
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:haben sie nicht. Sie haben ihn als fernliegend ausgeschlossen.
Und warum hat dann das Gericht im Urteil etwas anderes behauptet?

Ehrlich jetzt: Dies Salamitaktik der Infomationspreisgabe ist albern. Einige hier haben allein durch die Kenntnis des Urteils einen erheblichen Informationsvorsprung. Und diese Wenigen entscheiden darüber, welche Informationen mitgeteilt werden und welche nicht. Das ist nicht nur albern, sondern gleichermaßen unredlich.

Selbst im Badewannenfall konnte eine Userin aus diesem Forum erreichen, dass das Urteil online gestellt wird. Und aus dem Fall beteiligt sich niemand an der hiesigen Diskussion.

Sei es drum: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behauptet das Gericht in dem Urteil nicht etwas, was nicht belegbar ist. Wäre das der Fall, hätte das Urteil aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Kammer verwiesen werden müssen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 10:38
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Dann kannst du ja bestimmt auch erklären warum Mazurek frei blieb und umziehen und sich auf Flohmärkten rumtreiben konnte.
Tja, das ist wieder so eine Schlaumeierfrage: Selbstverständlich kann ich diese Frage nicht beantworten. Das Urteil ist für mich nicht einsehbar. Man könnte das Urteil Online stellen. Man möchte das aber ganz offensichtlich nicht. Man will hier offensichtlich nicht den Wissensvorsprung einbüßen, in dem man sich hier durchaus selbstgefällig sonnt. Aus dem Grund darf man sich hier auch "Gutachter" schimpfen und alle anderen echten Beteiligten für unfähig halten.

Aber vielleicht kannst Du mir ja Deine Frage beantworten?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 10:38
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Sei es drum: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behauptet das Gericht in dem Urteil nicht etwas, was nicht belegbar ist.
Deshalb wird doch das Urteil angezweifelt, WEIL es da Ungereimtheiten gab und die Richter verkappte Krimiautoren waren!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 10:41
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Deshalb wird doch das Urteil angezweifelt, WEIL es da Ungereimtheiten gab und die Richter verkappte Krimiautoren waren!
Ah ja.

Die Info hast Du von Deinem "Informanten"?

Kannst Du eigentlich auch mehr als Enzeiler zu schreiben und kryptisch? Deine Diskussionsbeteiligungen hier und in anderen Threads beschränken sich nahezu ausschließlich darauf, Richter, Gerichte und Polizeibeamte zu verunglimpfen.

Das ist nicht nur albern, sondern auch langweilig. Und es sagt mehr über den Urheber dieser Verschwörungstheorien aus, als über diejenigen, die "kritisiert" werden sollen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 10:53
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Lichtenberg schrieb:
Sei es drum: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behauptet das Gericht in dem Urteil nicht etwas, was nicht belegbar ist.
Deshalb wird doch das Urteil angezweifelt, WEIL es da Ungereimtheiten gab und die Richter verkappte Krimiautoren waren!
Deine Beiträge sind für mich Quatsch wenn du solche Äußerungen rauslässt. Dann brauchst du doch nicht mitzudiskutieren, wenn dir das Urteil so passt. Ob du es kennst oder nicht erschließt sich mit nicht. Aber das ist ja sowieso egal.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 11:07
@SunziChris

Ist von Dir auch irgendwann mal etwas Brauchbares zu erwarten?

Ich bin gerne bereit für eine offene Diskussion. Eine solche ist aber nicht möglich, wenn das Gegenüber ständig in Einzeilern behauptet, dass Gerichte in Deutschland keine Legititmation hätten, mit Verurteilungseifer bei der Sache oder so oder so kurrpt seien.

Warum schaust Du nicht einfach mal hier:

Verschwörungstheorien


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 11:18
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Ich finde es hinderlich das es kein Urteil zum nachlesen gibt. Kann man das nicht mal irgendwie bereitstellen oder anfordern? Ich dachte das wäre mittlerweile Usus.
Ich habe schon mehrfach angeregt, das Urteil beim Gericht anzufordern. Von den Leuten, die am geilsten darauf sind, wird das systematisch ignoriert. Was vielleicht daran liegt, dass damit die gut gehegte Anonymität aufzugeben ist.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:kommen wir doch nicht voran?
Was versteht du unter vorankommen? Die Insider liefern auf Kommando, und @Seps13 bestätigt dann fachmännisch das Urteil?
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:margaretha schrieb:
Rechtsanwalt Rubach sagte darüber, Pfaffinger habe kein Detail genannt welches nicht zuvor in der Zeitung stand

Ja, und?
Das darf er gerne behaupten. Er setzt sich mit einer solchen Behauptung keinerlei Risiko aus.
Die fünf Richter hingegen setzen sich einem erheblichen Risiko aus, wenn sie im Urteil etwas behaupten, was entgegen Ihrer Kenntnis falsch ist.
Das stimmt so nicht ganz. RA Rubach hat einen der Vernehmungsbeamten im Zivilverfahren gefragt, welche der von Pfaffinger geschilderten Details seiner Meinung nach nicht aus den Medien stammen können. Der Beamte meinte, es wäre der Jägerstand nahe dem Grabungsort.
Alle beim Zivilverfahren Anwesenden kennen diese Geschichte. Auch du, wenn du dich damals bereits dafür interessiert hättest. So musst du es einfach glauben oder mehrere Zuhörer befragen.

Die im Zivilverfahren öfter erwähnte Presseerklärung mit den Ermittlungsdetails war während des Strafprozesses Bestandteil der Akten. Die Strafrichter sind das Risiko eingegangen, die Akten nicht gewissenhaft zu sichten und so zum falschen Schluss zu kommen. Wahrscheinlich gibt es auch hier einen passenden Paragraphen, nach dem das auch nicht erforderlich ist.
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Ich habe beruflich u.a. mit Analogtechnik zu tun und hätte mal eine Frage zu dem umstrittenen Gutachten zu dem Tonbandgerät. Ist bekannt, wie viele andere dieser Geräte die Ermittler noch auftreiben konnten und als Vergleichsgeräte für die Erstellung des Gutachtens zur Verfügung stellen konnten?
Es wurden 11 zusätzliche Tonbandgeräte TK 248 untersucht. Einige davon waren praktisch unbrauchbar. Bei den restlichen wurde lediglich der Zeitversatz zwischen beiden Kanälen ermittelt. In einem Fall war er mit dem Gerät Werner M.s praktisch gleich. Allerdings lag die Ursache nicht im Aufnahme- sondern Wiedergabekopf.

Ich persönlich halte diese Untersuchung für eine Schnapsidee, weil der Wiedergabekopf des angeblichen Tatwerkzeugs nachträglich verändert wurde. Dessen Justierschraube wies zwei übereinanderliegende Schichten Sicherungslack auf.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 11:45
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Ehrlich jetzt: Dies Salamitaktik der Infomationspreisgabe ist albern. Einige hier haben allein durch die Kenntnis des Urteils einen erheblichen Informationsvorsprung. Und diese Wenigen entscheiden darüber, welche Informationen mitgeteilt werden und welche nicht. Das ist nicht nur albern, sondern gleichermaßen unredlich.
Ist das wieder eine Aufforderung, das Urteil zu veröffentlichen? Oder ist es die Aufforderung, prinzipiell leine Infos mehr rauszulassen?
Was du so alles abfragst, steht ohnehin seit Jahren in diesem Thread. Mehr lesen ist ebenso gut wie viel fragen.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Sei es drum: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behauptet das Gericht in dem Urteil nicht etwas, was nicht belegbar ist.
Fakt ist, dass im Urteil Falschinformationen enthalten sind. Spontan fallen mir die dort erwähnten reinen Sinussignale ein, die es nirgendwo in den Tonfolgen gibt.
Im Urteil stehen fast keine belegbaren Details. Der einzige Beleg ist die berühmte Gesamtschau, die alle fragwürdigen Details im Nachhinein zur Wahrheit zusammenfasst.

Vielleicht kommst du an mehr Infos, wenn du dich in den Diskussionen anders verhältst.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 11:46
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Und warum hat dann das Gericht im Urteil etwas anderes behauptet?
Sie haben den Sachverhalt aus 1982 neu bewertet. Sie gehen davon aus, dass die Entscheidung der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck und der Staatsanwaltschaft Augsburg, die Glaubwürdigkeit Pfaffingers betreffend, falsch war. Sie sind der Überzeugung, dass sie es, mehr als ein viertel Jahrhundert später, besser wissen.
Sie kamen vermutlich zu dieser Überzeugung, weil das aufgefundene TK 248 ja "wahrscheinlich" Verwendung gefunden hat und wenn das so war, muss auch Pfaffinger uminterpretiert werden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 11:47
@2r2n

Da frage ich mich, was der ganze Lesestoff da drin sollte? Ich gehe davon aus, dass es in so einer Kiste ziemlich dunkel ist. Habe ich es überlesen oder steht da nichts von einer Taschenlampe oder ähnlichem was da gefunden wurde? Vor allem warum so eine Auswahl an Lesestoff.... hmmm also das wirft für mich total neue Fragen auf, wie z.B. wie lange sollte die Gefangenschaft dauern bzw. wollte man keine Gefahr eingehen um nach U. zu sehen.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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01.11.2019 um 11:51
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Da frage ich mich, was der ganze Lesestoff da drin sollte? Ich gehe davon aus, dass es in so einer Kiste ziemlich dunkel ist. Habe ich es überlesen oder steht da nichts von einer Taschenlampe oder ähnlichem was da gefunden wurde?
Es war eine Beleuchtung integriert. Die Auswahl des Lesestoffs, sowie generell die Idee, dass das Opfer in der Kiste ein bisschen was zu lesen hat, während das Lösegeld erpresst wird, zeugt von wenig Lebenserfahrung. Die Auswahl zeigt, dass sie keine Ahnung hatten, was eine Entführung bedeutet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 12:02
@2r2n
Ich würde das nicht unbedingt als Beleg für wenig Lebenserfahrung sehen. Für mich deutet das eher auf absolute Empathielosigkeit hin, also darauf, dass der Entführer nicht in der Lage ist, sich in die Emotionen anderer Menschen hineinzuversetzen und darum rein theoretisch vorgeht nach dem Motto "Was könnte das Kind brauchen".


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01.11.2019 um 12:05
@2r2n

Dass die Briefe überfrankiert waren zeugt mM auch davon, dass die Entführer keine Ahnung hatten, was ein Brief kostet und hat dann mal lieber mehr Porto drauf als notwendig. Gut, dass du die Zeitungsausschnitte eingescannt hast. Ich wusste nicht, dass da so viel in der Kiste drin war.


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01.11.2019 um 12:16
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Es war eine Beleuchtung integriert. Die Auswahl des Lesestoffs, sowie generell die Idee, dass das Opfer in der Kiste ein bisschen was zu lesen hat, während das Lösegeld erpresst wird, zeugt von wenig Lebenserfahrung.
Nein, es zeugt davon, dass der Erpresser keine Ahnung von Kindern hatte und über wenig, besser keine Fähigkeit zur Emphatie verfügte.
Er stellte sich die Frage, wie er das Kind über einen mehr oder weniger langen Zeitraum ruhig stellen könnte und dazu viel ihm nicht mehr ein, als die Comics. Weil, Kinder lesen Comics ja gerne. Er nahm also in seiner Borniertheit an, dass so ein paar Comics das kleine Mädchen schon lange genug davon ablenken könne, nach Hilfe zu rufen. Vielleicht hat er sich auch gedacht, dass das kleine Mädchen aufgrund der Einrichtung der Kiste von einer Art "Fürsorge" ausgeht, damit weniger Angst entwickelt und sich viellecht später, im Rahmen der Lösegeldübergabe, kooperativer verhalten wird.

Jemand, der den Tod eines kleinen Mädchens ernsthaft als "Betriebsunfall" bezeichnet, dem traue ich genau dieser Überlegungen zu, wenn es darum geht, ein kleines Mädchen mit irgendwas zu beschäftigen.

Dein Hinweis, es würde von wenig "Lebenserfahrung" zeugen, ist kein Argument. Bei allem gebotenen Respekt: Damit soll wieder mal nur die Lunte in Richtung der Schüler gelegt werden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 12:24
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Er nahm also in seiner Borniertheit an, dass so ein paar Comics das kleine Mädchen schon lange genug davon ablenken könne, nach Hilfe zu rufen.
Liest du eigentlich die Zeitungsartikel, die WER eingefordert hat? Da sind nicht nur ein paar Comics drin gewesen. Aber an der gemischten Auswahl des Lesestoffes kann man schon Rückschlüsse ziehen, ob jemand Lebenserfahrung hat. So ein Sammelsurium an Lesestoff für ein 11jähriges Mädchen, welches noch mit Stofftieren spielte, da legt man Western,Thriller, Liebesroman in Kiste.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2019 um 12:24
Zitat von roberndrobernd schrieb:Vielleicht kommst du an mehr Infos, wenn du dich in den Diskussionen anders verhältst.
Auf Deinem Internetauftritt gibt es ja schon sehr viele Infos. Leider werden diese Infos von sehr emotionalisierten Beiträgen begleitet. Das lässt nicht auf die gebotene Sachlichkeit, Objektivität und (vor allem) dem gebotenen Abstand schließen. Ich will damit sagen: Ich halte die von Dir hier preisgegeben Informationen nicht bereits aus dem Grund für glaubhaft, weil Du wie auch immer als "Gutachter" in den Zivilprozess eingebunden warst.

Das Urteil hingegen halte ich für die beste Informationsquelle, die es gibt.

Schade, dass Du zwar bereit bist 10 Monate kostenlos für einen Verurteilten Erpresser zu "arbeiten", es aber für zu mühsam hälst, ein Urteil mit einem Edding zu anonymisieren, einzuscannen und online auf Deinem Internetauftritt zur Verfügung zu stellen. Immerhin machst Du das ja auch für den Verurteilten M.

Jedenfalls lässt diese Weigerung immerhin den Schluss zu, dass es sich um ein sehr umfangreiches Urteil handelt. Und dies lässt wieder den Schluss zu, dass sehr viele Infomationen aus dem Urteil uns hier vorenthalten werden.


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