phoenix_ schrieb:Ich finde es hinderlich das es kein Urteil zum nachlesen gibt. Kann man das nicht mal irgendwie bereitstellen oder anfordern? Ich dachte das wäre mittlerweile Usus.
Ich habe schon mehrfach angeregt, das Urteil beim Gericht anzufordern. Von den Leuten, die am geilsten darauf sind, wird das systematisch ignoriert. Was vielleicht daran liegt, dass damit die gut gehegte Anonymität aufzugeben ist.
Seps13 schrieb:kommen wir doch nicht voran?
Was versteht du unter vorankommen? Die Insider liefern auf Kommando, und
@Seps13 bestätigt dann fachmännisch das Urteil?
Lichtenberg schrieb:margaretha schrieb:
Rechtsanwalt Rubach sagte darüber, Pfaffinger habe kein Detail genannt welches nicht zuvor in der Zeitung stand
Ja, und?
Das darf er gerne behaupten. Er setzt sich mit einer solchen Behauptung keinerlei Risiko aus.
Die fünf Richter hingegen setzen sich einem erheblichen Risiko aus, wenn sie im Urteil etwas behaupten, was entgegen Ihrer Kenntnis falsch ist.
Das stimmt so nicht ganz. RA Rubach hat einen der Vernehmungsbeamten im Zivilverfahren gefragt, welche der von Pfaffinger geschilderten Details seiner Meinung nach nicht aus den Medien stammen können. Der Beamte meinte, es wäre der Jägerstand nahe dem Grabungsort.
Alle beim Zivilverfahren Anwesenden kennen diese Geschichte. Auch du, wenn du dich damals bereits dafür interessiert hättest. So musst du es einfach glauben oder mehrere Zuhörer befragen.
Die im Zivilverfahren öfter erwähnte Presseerklärung mit den Ermittlungsdetails war während des Strafprozesses Bestandteil der Akten. Die Strafrichter sind das Risiko eingegangen, die Akten nicht gewissenhaft zu sichten und so zum falschen Schluss zu kommen. Wahrscheinlich gibt es auch hier einen passenden Paragraphen, nach dem das auch nicht erforderlich ist.
Edelstoff schrieb:Ich habe beruflich u.a. mit Analogtechnik zu tun und hätte mal eine Frage zu dem umstrittenen Gutachten zu dem Tonbandgerät. Ist bekannt, wie viele andere dieser Geräte die Ermittler noch auftreiben konnten und als Vergleichsgeräte für die Erstellung des Gutachtens zur Verfügung stellen konnten?
Es wurden 11 zusätzliche Tonbandgeräte TK 248 untersucht. Einige davon waren praktisch unbrauchbar. Bei den restlichen wurde lediglich der Zeitversatz zwischen beiden Kanälen ermittelt. In einem Fall war er mit dem Gerät Werner M.s praktisch gleich. Allerdings lag die Ursache nicht im Aufnahme- sondern Wiedergabekopf.
Ich persönlich halte diese Untersuchung für eine Schnapsidee, weil der Wiedergabekopf des angeblichen Tatwerkzeugs nachträglich verändert wurde. Dessen Justierschraube wies zwei übereinanderliegende Schichten Sicherungslack auf.