Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
03.11.2018 um 15:14Du kennst ja vermutlich das folgende Sprichwort:MaxiM3838 schrieb:Hoffen wir das Beste! :)
"Am Hoffen und Harren erkennt man den Narren!" ;-)
Du kennst ja vermutlich das folgende Sprichwort:MaxiM3838 schrieb:Hoffen wir das Beste! :)
Doch, doch, das ist schon möglich. Wir haben einfach völlig unterschiedliche Einschätzungen über die Situation und das Sprichwort hat m.E. Deine Einschätzung passend wiedergegeben. Wünsche einen schönen Tag!MaxiM3838 schrieb:Ich wusste dass mit Dir keine sachlich Diskussion möglich ist.
Ich tue es wirklich ungerne, schließe mich aber dieser Einschätzung an. Kein Staatsanwalt mag in eine heiße Kartoffel beißen, er könnte sich nämlich den Mund verbrennen. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es darum geht, Fehler einzugestehen. Bei mir verdichtet sich immer mehr der Eindruck, dass bewusst Fehler gemacht wurden.Mark_Smith schrieb:Wenn in Bayern ein Täter verurteilt wurde und bereits jahrelange im Gefängnis sitzt, dann braucht es m.E. extrem viel, dass die Staatsanwaltschaft noch einmal etwas unternimmt. Da spielen dann viele Faktoren eine Rolle: insbesondere der, dass man sich eigene Fehler schlecht eingestehen kann und dass man einer andere Krähe kein Auge aushakt etc. Es wird also der Wille fehlen, hier noch etwas zu unternehmen. Also, meine persönliche Einschätzung, die m.E. doch sehr realistisch ist. :-)
Um ehrlich zu sein bezweifle ich, dass die Öffentlichkeit sich auf Herrn Mazurek Seite schlagen würde. Den Gutachterstreit versteht sowieso kein normaler Mensch und wer Herrn Mazureks Biografie hört, der wird sagen: "gut dass der sitzt!".ErwinKöster schrieb: Es geht nur über die Öffentlichkeit und zwar nicht über den Unsympath Mazurek, sondern für Familie Herrmann.
Das wird auch nie passieren. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Es geht wirklich nur mit neuen Beweisen, die zu einem WAV führen würden. Und selbst da würde sich die StA Augsburg genau überlegen, ob sie tätig wird, schätze ich.JosephConrad schrieb:Ich denke eher, wenn er aus dem Gefängnis freigelassen würde weil die Indizien doch nicht ausreichten, so würde man das in der Öffentlichkeit als Ungeheurerlichkeit empfinden.
Der Grundsatz “in dubio pro reo” ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung von der Täterschaft zu gewinnen vermag.BGH, Urteil vom 1. Februar 2017 – 2 StR 78/16
Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt.[/quote]Mark_Smith schrieb:Es gibt kein „objektives Kriterium“ dafür, wann ein Gericht Zweifel haben muss und wann nicht.
Doch, sonst greift die Revision:
Das wird sicher nicht passieren. Mazurek ist der perfekte Bösewicht. Ich habe das in meinem Bekanntenkreis selbst erlebt: Spätestens bei der Geschichte mit dem Hund ist Schluss.JosephConrad schrieb:Um ehrlich zu sein bezweifle ich, dass die Öffentlichkeit sich auf Herrn Mazurek Seite schlagen würde. Den Gutachterstreit versteht sowieso kein normaler Mensch
Hier ist mal eine Karte, wo man die topografischen Gegebenheiten des Weingartens (Hügel, Gräbhügel der Hallstattzeit, Waldränder, etc. ) ganz gut sieht.panta_rhei schrieb am 02.11.2018:Mir fällt z.B. immer auf, dass evtl durch die Hügel, man andere Leute immer erst sieht, wenn sie schon ziemlich nah sind.
Gibt es die wirklich?2r2n schrieb:obwohl es deutliche Anhaltspunkte für einen anderen Täterkreis gibt.