@MarliPubGab es wirklich eine den Pfarrer betreffende Spurennummer? Hast Du Einsicht in die Ermittlungsakte? Ein entsprechender Vermerk in der Akte könnte sich auch auf eine Angabe aus zweiter bzw. dritter Hand, also auf ein bloßes Gerücht beziehen z.B. in dem Fall, daß ein Hinweisgeber den Pfarrer und dessen angebliches Bekenntnis auf dem Sterbebett erwähnt hat. Es bleibt die Möglichkeit, dass ein Hinweisgeber sich den Pfarrer und/oder seine angebliche Aussage nur ausgedacht hat. Vor diesem Hintergrund wäre es nachvollziehbar, dass die Ermittlungsbehörden das Gerücht zwar in der Akte dokumentiert haben, ihm aber nicht weiter nachgegangen sind.
Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte. Wer sagt, dass ein Mann auf dem Sterbebett klar denkt und nicht einfach fantasiert?
Wenn es den Pfarrer tatsächlich gegeben hätte und er noch klar denken konnte: Warum hätte er als Sterbender in diesem Fall nicht reinen Tisch machen können und sollen? Warum nur raunende Andeutungen, die weder dem Kind, noch den Eltern, noch den Ermittlungsbehörden irgendetwas nützen, aber das Beichtsiegel bereits verletzen? Das ergibt keinen Sinn.
Ich bleibe dabei: Ich halte es für überwiegend wahrscheinlich, daß es den Pfarrer nicht gab.
Die Motive des Anwalts, diese Spur zu erwähnen, kann ich nicht abschätzen.