frauZimt schrieb:Ich meine, einen unbekannten Täter im Großraum Berlin aufscheuchen, hat gar keinen sinn, weil dort zu viele Menschen leben und jeder macht jeden Tag etwas.
Da hast Du mich missverstanden. Ich gehe davon aus (und schrieb das auch), dass Polizei eine gnaz bestimmte Person unter Verdacht hatte und diese auch überwachte.
frauZimt schrieb:Wie sollte eine Angst-Reaktion denn aussehen?
Der TV reist überstürzt ab? Er putzt wie ein Berserker die Wohnung? Verbrennt Kleidungsstücke?
Schau Dir doch an, wie es im Fall Schemmer lief:
Aus dem Urteil (
https://openjur.de/u/841958.html ):
"Im Rahmen der Ermittlungen wurden von der Polizei sogenannte Mantrailer-Hunde eingesetzt, um Täterhinweise zu gewinnen. Die von privaten Dienstleistern geführten Hunde sollen einen Individualgeruch, der durch den Abbau von Körperpartikeln entstehe, verfolgen. Selbst die relative Abgeschlossenheit eines fahrenden Autos solle nicht verhindern, dass Personen verfolgbare Spuren hinterlassen. ..."
Und dann heißt es:
"Der Zeuge ... hat in der Hauptverhandlung glaubhaft bekundet, dass diesen Suchmaßnahmen tatsächlich die Annahme zugrunde gelegen habe, die eingesetzten Hunde könnten auch Monate nach der Tat noch tatbezogene Geruchspuren verfolgen. Die Kammer hat aufgrund der Bekundungen des Zeugen ... keinen Zweifel daran,
dass dies seiner Überzeugung entspricht und mittels der Maßnahme nicht etwa eine Täuschung von Beschuldigten ermöglicht werden sollte."
Im Klartext: ".. Annahme zugrunde gelegen habe ..." bedeutet, die Tierchen haben natürlich nix erschnüffelt, aber ein Hundeführer hat wohl tatsächlich gelaubt, sie könnten es.
Und dann kommt der alles entscheidende Satz, nämlich, dass das Gericht dem Hundeführer glaubt, dass er diesen Unfug wirklich selbst geglaubt hat. Und nicht etwa, dass das Gericht glaubt, dass irgendwas an der Sache dran sein könnte. Im Gegenteil: Das Gericht hält die Geschichte für so absurd, dass sie extra klarstellen müssen, die Polizei habe die Täterin nicht bewußt getäuscht (was nach StPO verboten wäre). Das ist natürlich haarscharf an der Grenze. Natürlich wollte man die Frau in Pnaik versetzen, weil sie schön auf jeden HUndeeinsatz reagiert hat, aber hey, ein HUndeführer hatg ja wirklich an sein Tier geglaubt, also war es keine verbotene Täuschung...
UNd wie reagierte die Täterin?
"Die Angeklagte ließ hiernach in überwachten Telefongesprächen mit ... ... erkennen, dass sie von Beginn an davon ausging, die Hunde verfolgten ausschließlich ihre Geruchspur. Dass die Hunde die Spur einer anderen Person verfolgen könnten, zog die Angeklagte dabei erkennbar nicht einmal in Erwägung. Während ... ... keine Anzeichen von Aufregung zeigte, wurde die Angeklagte mit fortschreitendem Einsatz der Spürhunde zusehends nervöser, entwickelte sogar körperliche Beschwerden wie Übelkeit und ging schließlich von ihrer baldigen Festnahme aus."
Bingo.
Ich kann wirklich allen, die sich ernstlich für reale Kriminalfälle interessieren (und sonst wären sie ja nicht hier) nur empfehen, sich den Fall "Schemmer Koblenz" vorzunmehen und einmal die Pressebereichte (hier bei Allmy alle verlinkt), die XY-Sendungen (gab zwei dazu) durchzugehen und das dann mit dem tatsächlich ergangenen Urteil abzugleichen. Es gibt einen ein ganz gutes Gefühl dafür, was die Polizei so sagt und was nicht, wie real XY berichtet usw. usf.
AveMaria schrieb:Wobei ich nicht gleich von unschuldig ausgehen würde. Könnte mir auch vorstellen, dass eine Person, die gezielt ein kleines Mädchen entführt, insgesamt abgebrüht ist und sich von der Hundespur gar nicht beeindrucken lässt.
Da hast Du Recht. Jedenfalls hat sich der Verdacht nicht erhärten lassen. Er dürfte sozusagen "ausermittelt" sein und für eine Festnahme hat es nie gereicht. Sei es, dass man nix entscheidendes hat, sei es, dass er es wirklich nicht war.
Aber mal ehrlich: Geruchspuren 350km vom Tatort enffernt an einer Autobahnausfahrt, weil dort Wochen zuvor jemand mit einem Entführungsopfer langgefahren ist.... Um einen OT-Streit über Hundenasen zu vermeiden, lassen wir es einfach dabei, dass im Fall Schwemmer sich das Gericht genötigt sah, ausführlich zu begründen, warum das keine Täuschung eines Tatverdächtigen war.