@Enterprise1701 Du hast die Gründe schon richtig aufgeführt, warum zu vermuten ist, dass es keine länger geplante Verabredung mit dem Täter gab, sondern das eher spontan entstanden ist - wobei ich denke, der Täter hatte die Begegnung schon geplant. Und da ich denke, dass der Täter aus dem Flughafenumfeld stammt, ist keine elektronische Kommunikation notwendig gewesen. Ein einfaches "Kann ich morgen früh noch mal schnell vorbeikommen wegen..." hat gereicht.
An ein Tatgeschehen auf dem Parkplatz im Mühlenweg kann ich nicht glauben.
Das halbwegs denkbare Szenario dort hast Du ja auch beschrieben: es ist Sauwetter, sie lässt ihre Jacke, Handy, etc etc. in ihrem Auto -> sie kann nur ganz kurz und schnell von einem Auto ins andere gesprungen sein, mit der Absicht, in wenigen Minuten zurück in ihrem Wagen zu sein und nach Hause zu fahren.
Nun ist sie das offensichtlich nicht, also wie sollte man sich das weiterdenken? Dass der Täter, sobald er sie in seinem Auto hat, überraschend Gas gibt und mit ihr gegen ihren Willen durchs Dorf irgendwo hin fährt? Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Und dass er sie auf dem Parkplatz überwältigt erst recht nicht. Wäre sie freiwillig mitgefahren, hätte sie aber m.E. ihre Jacke, Handy etc mitgenommen.
Aus diesem Grund denke ich, sie war gar nicht auf diesem Parkplatz. Der Wagen ist erst nach der Tat dort abgestellt worden.
Enterprise1701 schrieb:@Rick_Blaine Hätte die Polizei unter diesen Umständen die Möglichkeit gehabt alle Apartments mit Hunden zu durchsuchen ? Vielleicht ist es auch passiert, Informationen konnte ich nicht darüber finden.
Unter den bisher beschriebenen Szenarien nein. Alles was die Polizei legal tun konnte, und vermutlich auch gemacht hat, ist einen Hund durchs Treppenhaus zu senden. Dann, wenn der Hund eine Spur in ein anderes Apartment aufgenommen hätte, dann hätte man unter dem Prinzip der Gefahrenabwehr sich Zutritt zu dem Apartment verschaffen können. Oder/und einen Durchsuchungsbeschluss erwirken können. Genauso natürlich, wenn es Blutspuren oder sonst etwas gegeben hätte, die zu einem Apartment führen.
Aber ohne einen Hinweis, dass in einem der Apartments irgendetwas zu finden sei, das mit ihr in Verbindung steht, darf man die Apartments nicht durchsuchen oder betreten. Die Polizei hat natürlich die Möglichkeit, die Bewohner des Apartmenthauses zu fragen, ob sie freiwillig einen Blick in ihre Apartments erlauben. Auch das kann durchaus passiert sein.
Da es kein bekanntes Ergebnis gibt, können wir wohl schliessen, dass es im Apartmenthaus nichts gab, was einen Verdacht untermauert.