Rotkäppchen schrieb:Kann es nicht genau das Gegenteil sein, dass aus Ermittlungsgründen nicht mehr veröffentlicht wird?
Was ist mit dem Handschuh? Warum konnte man ihn anhand von DNA nicht BA zuordnen? Weil er möglicherweise schon zu lange im Wald lag?
Das kann gut sein. Auch durch aus, objektiv gesehen möglich, dass Sie jeden "unschuldigen Verlierer" der Klappbox aussortieren könnten. Sogar denkbar, dass Sie eindeutige Indizien/Beweise haben, den wirklichen Täter zu überführen, sobald er bekannt wird, oder nur eine Aussage von Ihm widerlegt werden könnte.
Da stimme ich Dir voll zu.
Doch aus der Sicht des eventuell völlig Unschuldigen "Verlierers" dieses Teils, würde ich eher davon ausgehen, dass das nicht so sein muss. Ich quasi gerade "recht komme", quasi zur falschen Zeit am falschen Ort bin.
Wobei es in dem besagten Zusammenhang auch nicht sein muss, dass alle EB's das so sehen. Es könnte, wie in dem mir bekannten Fall, ausreichen, dass einer oder zwei Beamte plötzlich den "Täter zu erkennen glauben" und dem vermeintlich ehrlichen "Verlierer" dieser Box damit zumindest zunächst in "Teufelsküche" bringen.
Wie gesagt, die Gefahr dass auch bei einer recht schnellen Klärung dessen Unschuld "was hängen bleibt" ist gerade auf dem Land, wo viele, viele persönlich kennen, sehr sehr groß. Dieser Gefahr setzt man sich wissentlich eher nicht aus, wenn man es nicht muss.
Ob diese Gefahr berechtigt ist, steht auf einem ganz anderen Blatt, spielt aber für die subjektive Einschätzung und Abwägung derselben eine eher untergeordnete Rolle.
Da selbst ein "anonymes Geständnis" des an der Tat unbeteiligten "Verlierers" des Teils nicht weiter helfen würde, ist diese Aktion eher zum scheitern verurteilt.
Die einzige Ausnahmen, dass sich hier jemand meldet, hätte sein können, wenn eine ganze Gruppe dort irgendwann unterwegs gewesen wäre, dabei das Teil "verloren" ging und nun eine ganze Reihe Beteiligter dies aussagen könnte. Da wäre dann wohl ja zu fast 100 % sicher, dass keinem ein Nachteil daraus erwachsen könnte.
Oder aber der "Verlierer" könnte definitiv unwiederlegbare Beweise bei Seinem "Geständnis" vorlegen, dass er um diese Tat-/Ostertage zu 100 % nicht in der Gegend gewesen sein kann. Aber wer kann das schon, wenn er aus der Gegend stammte und nicht zufällig im Krankenhaus lag oder einen gebuchten Urlaub, weit ab vom Hahn verbrachte, der aber bereits spätestens am Kafreitag hätte beginnen müssen.......