Manatee schrieb:Ein Täter aus ihrem ganz persönlichen Umfeld scheint mir viel wahrscheinlicher als der grosse Unbekannte.
Ja, das denkt ja sicher der eine oder andere hier, und so zu denken, gibt es sicherlich gute Gründe. Aber das ganz persönliche Umfeld dürfte den EB doch bekannt sein, und die Polizei wird Alibis, mögliche Motive usw. als erstes abgeklärt haben.
Wer gehört zum ganz persönlichen Umfeld? Familie, Verwandtschaft, Kollegen, Nachbarn, Vereinskameraden, Freunde, Bekannte, vielleicht noch gleichbleibende Dienstleister, die man mehr oder weniger kennt, also Friseur, Postzusteller, evtl. Kaufmann oder Bäckereiverkäufer, Kinder der Nachbarn, Freunde und Partner der Kinder, manchmal auch der Tankwart oder der Automechaniker, die Yoga-Lehrerin, Masseurin, Krankengymnastin, und so weiter.
Bei Frau A. wird das leichter zu ermitteln gewesen sein als z.B. bei einer 23jährigen Studentin, die schon aufgrund des Alters eine viel volatilere Beziehungsstruktur haben wird und die durch ihre Ausbildung, Praktika, Feten usw. dauernd neue Leute kennenlernt.
Wenn die Polizei das getan hat, was sie normalerweise tut, müsste man einen Täter aus dem ganz persönlichen Umfeld eigentlich ausschließen können - es sei denn, jemand hat ein falsches Alibi, lügt gekonnt und unerkannt, oder ist nicht auffindbar.
Dass der Fall nicht in XY thematisiert wird, könnte daran liegen, dass die Polizei tatsächlich keinen Ansatzpunkt hat. Natürlich kann man in die spärliche Information durch die Polizei allerhand hinein geheimnissen - aber kann es nicht theoretisch auch sein, dass sie nicht so sehr viel mehr an Spuren haben, als sie uns zeigen?
Sicher, hätte man die Akte zum Durchlesen zu Hause, fände sich wohl dieser und jener Hinweis - über den Nachbarn, der nachts im Garten gräbt, oder immer Klappkisten verwendet - vermutlich nichts Zielführendes darunter. Vielleicht sogar der Hinweis auf diesen oder jenen Sexualstraftäter aus der Gegend - davon gibt es so erschreckend viele, dass sicher in oder um Lautzenhausen der eine oder andere wohnen wird.
Die spannende Frage: Steht der Name des Täters bereits irgendwo in der Akte, in welcher Rolle auch immer? Häufig ist das bei ungelösten Fällen so, dass der Täter in irgendeiner Form namentlich in die Akte geraten ist - als Zeuge, Hinweisgeber, Verdächtiger oder als Randfigur - ist es in diesem Fall genauso?