sallomaeander schrieb:Ich finde, dass der DWD ein exklusives Appartement für BA hätte anmieten müssen und für die Männer meinetwegen eines gemeinsam mit Etagenbetten. Ich finde diese Übernachtungsverhältnisse für eine Frau unzumutbar. Klingt vielleicht etwas altmodisch und vielleicht sogar bevormundend, aber es ist ja BA etwas zugestoßen.
Was ich mich in dem Zusammenhang frage: Wenn BA (und auch ihr Bruder) Beamte waren, haben sie da überhaupt eine Unterkunft bezahlt bekommen? Oder wurde nicht vielmehr gesagt: "Du bist Beamter, wir können Dich einsetzen wo es uns gefällt, musst Du halt umziehen oder Dir selbst eine Bude suchen!"
Und ob das Apartment in dem Zusammenhang daher nicht vielleicht selbst bezahlt wurde, so dass BA und ihr Bruder dann eben eines geteilt haben, weil es billiger war?
Ich frage das, weil ich keine Ahnung habe, was das Beamtenrecht dazu sagt.