mitH2CO3 schrieb:Ist halt auch die Frage, wie man nachfolgende Aussagen interpretiert:
Dann versuchen wir das aufzudroesseln.
Sie kann nicht Tag und Nachtschicht hintereinander gearbeitet haben, da waere sie 24 Stunden am Stueck im Dienst.
Vermutlich war am 2. April war eine Tagschicht, dann waere sie am 3. April ganz normal aufgestanden.
mitH2CO3 schrieb am 23.11.2020:Der Dienst von Karfreitag auf Karsamstag war ihr zweiter in dieser Woche.
mitH2CO3 schrieb am 23.11.2020:Zwei- bis dreimal die Woche übernachtete sie am Flughafen. Zwischen den Tag- und Nachtschichten zu pendeln wäre zu anstrengend gewesen.
Da ihr das Pendeln zu anstrengend war, fuhr sie nicht am Morgen vom 3. April nach Hause um dann abends wieder fuer ihre Nachtschicht zurueck zu kehren.
Hat stattdessen den Tag mit packen ihrer Sachen verbracht, vielleicht ne Runde walken usw.
19.00 Uhr beginnt ihre Nachtschicht , sie arbeitet bis 7.00 Uhr, dann das Gespraech mit dem Bruder.
Laeuft gegen 8.00 Uhr durch die FH Halle.
Im Apartment eine Tasse Kaffee, sich etwas frisch machen, Sachen ins Auto laden. Falls es wirklich ihr letzter Arbeitstag in Hahn war, Apartment fegen usw.
Nun muss sie sich sputen, dass ihr Auto rechtzeitig am Gemeindehaus steht, da es ja dort von dem Broetchenzeugen gesehen worden ist.
Sie ist jetzt 24 Stunden auf den Beinen.
Das ist nur eine Annahme von mir, bei der ich versucht habe die Aussagen vom Stern Bericht zu beruecksichtigen.