Der Fall Birgit A. aus Lohmar
23.11.2020 um 19:50Klarmann schrieb:Ich gehe davon aus, dass BA dieses Apartment dauerhaft für sich selbst nutzen durfte, d.h. von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekam. ( ihre Seite meine ich damit ) Toilette und Küche teilte sie mit dem Bruder. Eine perfekte Lösung, wie ich finde. Da entwickelt sich schon eine gewisse Häuslichkeit.Das Problem ist meiner Ansicht nach, dass wir gar nicht genau wissen wie die Wohnsituation am Hahn für BA aussah.
Bekannt ist, dass der DWD für seine Mitarbeiter das Apartment 104 im Erdgeschoss des Gebäudes 669 angemietet hat.
Aus dem Exposé des Gebäudes ist bekannt, dass die Apartments im Doppelpack vermietet werden, was auch logisch ist, da sich zwei Apartments ein Badezimmer teilen.
Aber darüber hinaus sind mE noch ein paar Fragen offen.
Stand das Apartment 104 wirklich BA alleine zur Verfügung? Gab es noch weitere Kollegen, die das oder die Apartments nutzten? War es wirklich so, dass ausschließlich sie die Nummer 104 nutzte und ihr Bruder exklusiv für sich das andere Apartment nutzen konnte?
Solange diese Fragen nicht mit Sicherheit beantwortet werden können, kann man nur sehr vage mutmaßen ob sich dort im Laufe der dreijährigen Dienstzeit viel oder wenig Zeug oder Altglas angesammelt hat, was BA nun entsorgen musste.