@Enterprise1701 Ich habe hier nie von einem BEWEIS gesprochen. Ich spreche hier von HINWEISEN, diese können zutreffend sein, müssen aber nicht.
Ich persönlich würde es sogar als verantwortungslos bezeichnen, wenn man nach einer langen Nachtschicht (12h) sich direkt auf die Autobahn begibt. Mir würden da garantier nicht weniger als 2h reichen, ich würde mich da min. 4h aufs Ohr legen.
Die Polizei hat nie behauptet, dass die Zeugensichtung zutrifft. Sie gehen nur davon aus, dass an diesem Tag das Auto dort abgestellt wurde. Offenbar waren die Hilfsmittel der Polizei nicht ausreichend, die Zeugenaussage hinreichend zu belegen.
Vielleicht solltest Du Dich bzgl. der Einschätzung der Polizei besser informieren. Sie hat nur gesagt, dass sich der Zeuge sicher sein soll. Das ist aber bekanntlich kein hinreichender Maßstab, die Aussage wirklich gesichert anzusehen. Entsprechend hat die Polizei auch sich NUR auf den Tag festgelegt.
So jetzt zügle Dich mal in der Ausdrucksweise. Mir ist klar, dass Du eine frühe Abfahrt favorisierst, aber außer den Zeugenaussage hast Du keinen Hinweis und die widerspricht sich mit den anderen Hinweisen und auch die Ermittler gehen nicht von deren Richtigkeit aus.