Der Fall Birgit A. aus Lohmar
25.11.2021 um 19:21@Fat-Juergen
@Enterprise1701
Dieses: "niemand konnte damals wissen, dass er sich im Umfeld eines Tatorts bewegt hat" bezieht sich wohl eher auf die Leichenverbringung, die ja auch ein Strafbestand ist. Weiter oben ist ja von "Leichenfundort" die Rede.
@Enterprise1701
Dieses: "niemand konnte damals wissen, dass er sich im Umfeld eines Tatorts bewegt hat" bezieht sich wohl eher auf die Leichenverbringung, die ja auch ein Strafbestand ist. Weiter oben ist ja von "Leichenfundort" die Rede.