mitH2CO3
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Der Fall Birgit A. aus Lohmar
25.11.2021 um 14:18cododerdritte schrieb:Ich habe nicht geschrieben, dass ich einen direkten Kollegen von BA für einen Täter halte und davon ausgehe, dass die Polizei das nicht gemerkt hat. Ich habe lediglich geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass der Täter ein Mindestmaß an Ortskenntnissen haben muss, die er auch durch eine berufliche Tätigkeit an Hahn erworben haben kann.Ach hör doch auf mit dem bla bla ... "Schichten wie sie BA gearbeitet hat" ... bedeutet "Schichten wie sie BA gearbeitet hat" und nicht Schichten, wie sie irgendein anderer Flughafenmitarbeiter gearbeitet hat. Die DWD-Schichten sind speziell. Und diese hast Du gemeint. Dafür kommen demnach auch nur die Kollegen (inkl. der Bruder) von BA in Frage. PUNKT.
mitH2CO3 schrieb am 19.11.2021:Ortskenntnisse, die von solchen 2- oder 3-Tage-Schichten herrühren wie sie BA gearbeitet hat, an denen man nicht nach Hause fährt, sondern seine Tage am Hahn totschlagen muss, würden schon ausreichen, wenn man zum Wandern, Joggen oder für kleinere Besorgungen die nähere Umgebung nutzt.