wagner schrieb:Möchtest du nicht verstehen oder kannst du nicht ?
Das Problem ist doch, dass du nicht verstehst.
Ich versuche es noch einmal zu erklären:
„1. Wer hat Birgit Ameis am Ostersamstag, dem 04.04.2015, allein oder in Begleitung im Bereich des Flughafens Hahn oder der umliegenden Gemeinden gesehen?“
Daraus folgt unmittelbar, dass die Ermittler davon ausgehen, dass Birgit Ameis den 04.04.2015 nicht überlebte.
Denn ansonsten wäre es eine sträfliche Vernachlässigung, nicht nach Zeugen nach dem 04.04.2015 zu fragen.
Die Ermittler müssen Erkenntnisse, vielleicht sogar Beweise vorliegen haben, die deutlich zeigen, dass BA nach dem 04.04.2015 nicht mehr lebte.
Daraus folgt, dass beispielsweise wirre und abstruse Szenarien, in denen BA noch einige Tage gefangen gehalten wurde, als wilde und haltlose Spekulationen anzusehen sind.
wagner schrieb:bey0nd schrieb:
Warum ist deine Annahme, dass der Täter zum PKW zurück gekehrt ist so über allem erhaben ?
Darauf bist du mir noch eine Antwort schuldig.
Das liegt daran, dass ich diese Annahme gar nicht habe.
Ich habe lediglich die logischen Schlussfolgerungen aus den Fragen, die die Ermittler an die Öffentlichkeit gestellt haben, erklärt.
Kreuzbergerin schrieb:Es geht hier nicht darum, was ein Täter nach Überlegungen der User gemacht hat oder nicht gemacht hat.
Die Ermittler haben offenbar Anhaltspunkte dafür, dass sich der Täter (möglicherweise nochmal) zum Auto begeben hat und ziehen es daher in Erwägung, dass er dort war. Daher rufen sie nach Zeugen auf, die am Ostersamstag oder an den Tagen danach, Personen oder Fahrzeuge in der Nähe des abgestellten Fahrzeugs von BA wahrgenommen haben
Kreuzbergerin schrieb:Aus der Tatsache, dass die Ermittler nach Zeugen auch nach dem 04.04.2015 fragen, ergibt sich, dass die Ermittler in Erwägung ziehen oder gar vermuten, dass der Täter sich am Auto zu schaffen gemacht hat.
Egal ob er das Auto abgestellt hat (und er in dem Zusammenhang natürlich auch Zugriff auf die Gegenstände im Auto hatte) oder er nur zum Auto ging, um etwas hineinzulegen, wegzunehmen oder zu verändern.
Wenn davon ausgegangen wird, dass BA den 04.04.2015 nicht überlebte und die Ermittler gleichzeitig nach Zeugenwahrnehmungen rund um den Parkplatz auch nach dem 04.04.2015 fragen, bedeutet das, dass die Ermittler in Erwägung ziehen, dass der Täter entweder nach der Tat das Auto aufsuchte oder das Auto erst später dort abstellte.
Insofern ist das nicht meine Annahme, sondern lediglich eine logische Schlussfolgerung aus den Fragen der Ermittler, dass der Täter möglicherweise nach dem 04.04.2015 am Auto war.
Quelle: Presseportal