Der Fall Birgit A. aus Lohmar
12.11.2020 um 09:08Ja, und aufgrund des Befundes vom Gerichtsmediziners.Enterprise1701 schrieb:Die Polizei hat aber Erfahrungswerte und wird sicherlich aufgrund des Fundes mit den sichtbaren Details ahnen ob es ein Suizid gewesen sein könnte.
Eigentlich nicht. Guck:Enterprise1701 schrieb:Furchtbar sind dann Presseerklärungen wie : "Fremdeinwirkung konnte nicht festgestellt werden".
Dass es keine Hinweise auf ein Tötungsdelikt gibt.Enterprise1701 schrieb:Was bedeutet das im Endeffekt ?
Nein. Woher hast du das?Enterprise1701 schrieb:Wenn ich richtig informiert bin, darf Suizid seitens der Polizei nur genannt werden wenn es eindeutig nachgewiesen ist.
Es gibt aber den Pressekodex. Normarlerweise wird seitens der Presse nicht über Suizide berichtet. Aber es gibt genügend Ausnahmefälle. Wenn zb. der Zugverkehr für Stunden unterbrochen ist, es sich um einen Prominenten handelt oder - wie in diesem Fall - sonstiges öffentliche Interesse besteht.
Falls es sich um einen Suizid handelt, werden wirs erfahren.