Palma schrieb:Um dies alles zu lesen und fachlich zu verstehen, benötigst Du Stunden ... eher sogar Tage, diese Arbeit nehme ich Dir und auch sonst keinem ab.Jeder sollte sich hierüber seine eigenen Gedanken machen.Diese Bestimmung, anderen meine diesbezügliche Meinung aufzudrücken, obliegt mir nicht.Schon gar nicht bei ungleichem Kenntnisstand.
Das Gutachten wurde vor über 2,5 Jahren veröffentlicht und auch hier wurde dieses Gutachten mehrfach besprochen. Es war also genug Zeit vorhanden dieses Gutachten zu lesen. TvB hat ja selber dazu gesagt, das ihm viele Akten zum Thema fehlen würden.
Am Ende geht er schon arg in Richtung "Aerotoxisches Syndrom", eines der "Lieblingsthemen" von TvB. Dies tut er jedoch ohne tatsächliche Belege zu nennen, denn dazu fehlte ihm schlicht der Zugang zu weiteren Daten wie beispielsweise der Daten des CVR.
Zur Webseite selbst, nun ja der Betreiber ist Gunther Lubitz, wenn man nun diesen Quatsch hier liest;
https://andreas-lubitz.com/de/2018/08/17/das-absichtliche-aussperren-des-kapitaens-aus-dem-cockpit/dann ist das da mit Fakten eben doch nicht so weit her. Hier soll den Leser erklärt werden, das das Anschellen beweisen würde das Lubitz sich nicht absichtlich eingesperrt habe. Nun ist es jedoch so, das das Touchpad und die Klingel ja erst dann für 5 (heute bis zu 20) Minuten gesperrt wird, wenn nach der Eingabe des Zugangscode oder des Notfallcodes der Schalter auf lock gestellt oder auf lockgehalten wird.
Somit kann das ertönen des Klingeltons weder belegen noch widerlegen, das sich Lubitz absichtlich eingesperrt hat.
Auch kann hierdurch ein Defekt des Touchpad weder belegt oder widerlegt werden.
Auch die Eingabe des Notfallcodes durch den Kapitän oder einem anderen Besatzungsmitgliedes kann hierdurch belegt oder wiederlegt werden.