@Cleo114@falstaff@Interesse_01.ganz falsch!
Ist sogar gesetzlich!
Bei einem Hotel handelt es sich um eine BeherbergungsStätte nach dem Bundesmeldegesetz BMG. Die Folge ist, dass nach dem Paragraf 29 ff BMG die gesetzliche Meldepflicht gilt!
Bei Ankunft ist ein Meldeschein auszufüllen, der Datum, Name, An-und Abreise, Anschrift und Seriennummer des Passes oder Passersatzpapier enthält. Dieser ist für den Fall der Einsicht durch die Polizei 1 Jahr aufzubewahren.
Quelle: Bundesmeldegesetz im Bundesgesetzbuch!
Jedes, aber auch jedes Hotel, das einigermaßen seriös ist, hält sich daran, denn Źuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen geahndet! Im Ausland wird manchmal sogar der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts an der Rezeption einbehalten, deshalb wird empfohlen, eine Fotokopie bei sich zu führen.
Ausser, der Gast ist persönlich durch mehrere Aufenthalte bekannt und die Passnummer deswegen vorhanden.
Wer jetzt behauptet, ihm wäre noch nie passiert, sich auszuweisen, der unterstellt den Hotels strafbare Handlungen, oder widerspricht halt nur, weil er es sowieso immer tut.