Doppelmord Babenhausen
20.10.2015 um 10:34@S_C
Das ist aber genau das Problem: Soweit ich mich erinnere, hiess es, er habe (mit Ohrstöpseln) vor dem vermutlichen Tatzeitpunkt allein in seinem Haus geschlafen. Das ist also kein Alibi.
Irgendwann ist er dann, wohl zu den Zeiten, die du hier angegeben hast, zur Arbeit gefahren, dort gesehen worden usw. Das ist ein Alibi.
So. Entlastend wird die Sache jetzt nur, wenn der Todeszeitpunkt auf jeden Fall nach dem Arbeitsantritt von AD liegen muss. Solange die Möglichkeit besteht, dass er bereits in der Nacht vor Arbeitsantritt war, bleibt die Möglichkeit, dass AD der Mörder ist.
Das wäre übrigens ein typischer Ansatz für ein WAV: Wenn man einen glasklaren Beweis erbringen kann, dass der Todeszeitpunkt erst danach sein kann. Das wäre ein neuer Punkt. Aber, wie gesagt, aus eigener Erfahrung weiss ich, dass das sehr schwer ist.
Das ist aber genau das Problem: Soweit ich mich erinnere, hiess es, er habe (mit Ohrstöpseln) vor dem vermutlichen Tatzeitpunkt allein in seinem Haus geschlafen. Das ist also kein Alibi.
Irgendwann ist er dann, wohl zu den Zeiten, die du hier angegeben hast, zur Arbeit gefahren, dort gesehen worden usw. Das ist ein Alibi.
So. Entlastend wird die Sache jetzt nur, wenn der Todeszeitpunkt auf jeden Fall nach dem Arbeitsantritt von AD liegen muss. Solange die Möglichkeit besteht, dass er bereits in der Nacht vor Arbeitsantritt war, bleibt die Möglichkeit, dass AD der Mörder ist.
Das wäre übrigens ein typischer Ansatz für ein WAV: Wenn man einen glasklaren Beweis erbringen kann, dass der Todeszeitpunkt erst danach sein kann. Das wäre ein neuer Punkt. Aber, wie gesagt, aus eigener Erfahrung weiss ich, dass das sehr schwer ist.