Zusammenfassend, durch Link und auch, kann man mir glauben oder es bleiben lassen!, durch einen Bekannten bestätigt:
Wirt reden hier über völlig eindeutige nicht hinnehmbare, ständige Lärmbelästigung. Also, um es auf den Punkt zu bringen: Die Kreissäge nachts um 12.
Da sagst Du einmal (im Tonfall höflich, in der Sache hart) persönlich "Das unterbleibt ab sofort bitte", beim zweiten Mal sagts Dein Anwalt, und beim dritten mal zieht Dein Anwalt dann hart, aber herzlich durch. Das wird richtig teuer...aber nicht für Dich.
Ich lass mir hier nicht erzählen, dass man eine massive, eindeutige, fortgesetzte, in nichts gerechtfertigte und gut dokumentierte Störung auch in Jahren nicht abgestellt bekommt. Die bekommt man abgestellt. Ganz schnell. Damit ist für mich das Thema durch.
Comtesse schrieb:Die Diskussion dreht sich im Kreis, erinnert mich gerade an Volkswirtschaftslehre hier, nur mit Lärmbelästigung.
Diese massive Lärmbelästigung wurde hier jahrelang von den Urteilsverteidigern behauptet. Deswegen meine Beiträge. Ich persönlich glaub ja nicht an die.