pfiffi schrieb:Ich kann nicht, wenn ich eine Spur gefunden habe, irgend was unpassendes daraus einfach als Verunreinigung wegerklären...so kriege ich jeden verurteilt.
In einem Rechtsstaat darf nur der verurteilt werden, dem man die Tat nachweisen kann - und zwar ohne Tricks a la "kalium wegerklären"
Warum darf z.B. ein Gartenhandschuh neben einer zweifelsfrei bewiesenen Schmauchspur nicht mit anderen Elementen zusätzlich verunreinigt sein?
Was meinst du, womit meine Gartenhandschuhe so alles verunreinigt sind? Nur ne Schmauchspur von irgendeinem Tatort wird man nicht darauf finden können.
Wie kommt denn die Schmauchspur vom Tatort an AD's Gartenhandschuhe, Hose, Hemd, Pulsuhr? Wie denn? Was spielt da zusätzliches Kalium auf nem Handschuh für ne Rolle?
Bist du schlauer als die Experten??
Urteil S. 177, Quelle
http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm (Archiv-Version vom 13.11.2015)Venice2009 schrieb:im Grunde genommen ist aber nichtmal bewiesen worden, dass man mit diesem Schalldämpfer überhaupt hätte so oft schießen können. Wenn es nicht möglich ist, dann wäre der Rest sowieso hinfällig. Ganz egal wer letztendlich den Audruck getätigt hat.
Ja? Wieso? Er kann ja z.B. nen Ersatzschalldämpfer dabei gehabt haben...