@Ma_Ve Ma_Ve schrieb:Es wundert mich jetzt, dass du deine eigene Recherche anzweifelst und nicht überzeugt ist, dass der Adapter zu einem PET-Gewinde passt. Alle diese Unwägbarkeiten musste auch der Täter erfahren und überwinden.
Am Ende nun auch noch die P38 als Tatwaffe in Frage zu stellen ist ebenso legitim wie von den Urteilsgegnern einen anderen Täter anzunehmen.
Nicht ganz. Meine "recherche" auf google hat 15 Sekunden gedauert. Wollte ich wirklich einen PET Schalldämpfer für eine P 38 bauen, würde ich vermutlich etwas länger recherchieren.
Übrigens machst Du hier einen typischen Fehler in dieser Diskussion: das Urteil, welches die ausschliessliche Informationsquelle für uns hier ist, ist ja keineswegs ein Komplett-Protokoll der gesamten Ermittlungen der Kriminalpolizei. Wir haben keine Ahnung, was diese noch ermittelt hat, ob diese auch Zugriffe auf google unter bestimmten keywords ermittelt hat usw. All das findet man in den Ermittlungsakten, die der Richter kennt, aber nicht wir. Man sollte sich immer daran erinnern: das Urteil ist ein Urteil, kein Ermittlungsprotokoll.
Und letztens: selbst das Urteil spricht nicht davon, dass es unbedingt eine P 38 gewesen sein muss. Und ja, mich hat die Festlegung auf diese Waffe schon immer an dem Urteil gestört, das ist ein Punkt, an dem ich die Richter kritisiere. Das ändert aber nichts an den grundsätzlichen Fragen. Ob der Täter nun A.D. war oder nicht entscheidet sich nicht daran, welche Waffe verwendet wurde, da man in keinem Fall ausschliessen kann, dass er die tatsächlich verwendete Waffe besass.