Doppelmord Babenhausen
12.08.2015 um 00:41@Nummer33
Also beim besten Willen, mir erschließt sich das in keinster Weise (was nicht heisst, daß es nicht so gewesen sein kann).
Nachbarschaftsquerelen sind ja nun keine Seltenheit, auch daß hierbei mal die Polizei gerufen wird ist nicht unüblich. Aber acht Jahre vor der Tat? Und dazwischen ein mehr oder weniger stilles "Vor-sich-hin-Grummeln", welches in dieser entsetzlichen Tat endete? Hm...
Den Wertverlust bei einem Verkauf nicht hinnehmen wollen und deshalb einen Dreifachmord planen? Steigert es denn den Wert eines Hauses, wenn die Nachbarfamilie brutal exekutiert wurde?
Ein wochen-bzw monatelang planender Täter, der nicht ansatzweise versucht, sich ein Alibi zu verschaffen?
Ich muss hier @Dew einfach recht geben, das Urteil liest sich über weite Strecken einfach konstruiert und ist dazu unglaublich mies formuliert.
Die Suche nach dem Schalldämpfer ist und bleibt belastend für AD, ansonsten sind da für mich eher Dinge aufgelistet, die man JEDEM als belastend auslegen könnte. Zum geplant und überlegt handelnden Täter passt für mich zwar die Tatausführung, mitnichten aber das AD unterstellte Motiv.
Ich vergleiche das mal mit dem Fall des älteren Kleingärtners, der eine Nachbarfamilie wegen Nichtigkeiten auslöschte (vielleicht finde ich noch etwas dazu), dieser war aber in der Umgebung als Choleriker bekannt. Es gab lautstark ausgetragene, fortwährende Streitigkeiten im Vorfeld.
Also beim besten Willen, mir erschließt sich das in keinster Weise (was nicht heisst, daß es nicht so gewesen sein kann).
Nachbarschaftsquerelen sind ja nun keine Seltenheit, auch daß hierbei mal die Polizei gerufen wird ist nicht unüblich. Aber acht Jahre vor der Tat? Und dazwischen ein mehr oder weniger stilles "Vor-sich-hin-Grummeln", welches in dieser entsetzlichen Tat endete? Hm...
Den Wertverlust bei einem Verkauf nicht hinnehmen wollen und deshalb einen Dreifachmord planen? Steigert es denn den Wert eines Hauses, wenn die Nachbarfamilie brutal exekutiert wurde?
Ein wochen-bzw monatelang planender Täter, der nicht ansatzweise versucht, sich ein Alibi zu verschaffen?
Ich muss hier @Dew einfach recht geben, das Urteil liest sich über weite Strecken einfach konstruiert und ist dazu unglaublich mies formuliert.
Die Suche nach dem Schalldämpfer ist und bleibt belastend für AD, ansonsten sind da für mich eher Dinge aufgelistet, die man JEDEM als belastend auslegen könnte. Zum geplant und überlegt handelnden Täter passt für mich zwar die Tatausführung, mitnichten aber das AD unterstellte Motiv.
Ich vergleiche das mal mit dem Fall des älteren Kleingärtners, der eine Nachbarfamilie wegen Nichtigkeiten auslöschte (vielleicht finde ich noch etwas dazu), dieser war aber in der Umgebung als Choleriker bekannt. Es gab lautstark ausgetragene, fortwährende Streitigkeiten im Vorfeld.