@Rick_Blaine Danke für die Erläuterung, ich lerne immer gerne was dazu.
Trotzdem hat es für mich einen üblen Beigeschmack, wenn man Fachleuten mit dem entsprechenden Equipment einen Auftrag gibt und dann das Ergebnis einem Laien quasi unterschiebt. Der Schluss, der hätte das auch können müssen oder gar getan, ist m. E. unrealistisch.
Gibt es schon unter Fachleuten eine Bandbreite zwischen Topcracks und solchen, die gerade mal das Mindestmaß ihrer Profession schaffen, müssten bei einem Laien besondere Umstände vorliegen, die ihn dazu befähigen, mit Fachleuten bei einer komplexen handwerklich-technischen Aufgabe gleichzuziehen.
Im Prozessverlauf waren beide Sorten Fachleute vertreten. Die von einem späteren Gutachter zurecht als dilettantisch bezeichneten ersten Versuche zeigten eindrucksvoll, was demjenigen passiert, der eine nach der bewussten Bauanleitung modifizierte PET-Flasche auf eine P38 steckt und dann damit schießt.
Was nach entsprechenden Versuchen als SD herauskam, hatte technisch nicht mehr viel mit dem Ausgangskonstrukt gemein.
Wo hatte A.D. seine Drehbank? Hatte er Freunde ( Verwandte ), die sowas haben? Und ihn, den Laien, an dem Ding arbeiten ließen? Nicht ganz risikolos für den ununterwiesenen Mann, Maschine und Umgebung.
Oder die bereit waren, ein Werkstück auf einen Pistolenlauf passend herzustellen, dessen Zweck offensichtlich ( und auch im harmlosesten Fall illegal ) war?
Selbst eine Abformung, ein geschnitztes Modell oder eine für einen Dreher, Werkzeugmacher etc. verwertbare maßgenaue technische Zeichnung des Laufmündungsbereiches hätte immer nur genau das gezeigt, was als Original zugrunde lag.
Das Fantasieprodukt des Richters kann an der Stelle nur Leuten "plausibel" erscheinen, die von der Materie mindestens genauso unbeleckt sind, wie der Richter selbst es sein muss, um sowas zu schreiben. Die Lücke zwischen unterstelltem Ausgangsprodukt und unterstelltem Endprodukt ist zu groß, die notwendige Infrastruktur zu umfangreich, als dass der Vorgang so stattgefunden haben kann und das auch noch, ohne Spuren hinterlassen oder Zeugen.
@Ma_Ve Ich halte es für wahrscheinlicher, dass die Hunde den Spuren eines Polizisten oder Kriminaltechnikers folgten, der seinen Geruch während der Untersuchungen der Hülse dort hinterlassen hat, als dass A.D.´s Geruch noch an der Hülse sein könnte, selbst wenn er sie mal in der Hand gehabt hätte.
Denn, und das dürfte auch
@Frau.N.Zimmer interessieren, das, was die Hunde hätten verfolgen sollen, hält sich in der Landschaft nur 36 Stunden. Nämlich Hautschuppen oder Abrieb. Die Mantrailer-Suche war also nach dem Zeitraum ein Witz, bestenfalls Verschwendung von Steuergeldern und schlimmstenfalls der Versuch, künstlich eine Verbindung zwischen Tatort und Arbeitsplatz des Verdächtigen zu schaffen.
Wikipedia: MantrailingBeim Mantrailing werden die Duftmoleküle der Zielperson gesucht, und nicht die Bodenverletzungen wie bei der Fährtenarbeit. Beim Mantrailing wird ein Geruchsträger mit dem Individualgeruch der zu suchenden Person verwendet, um den Hund auf die Spur anzusetzen. Die Qualität des Geruchsträgers ist entscheidend für den Verlauf der Suche.
Ein Mensch verliert ständig Hautschuppen – in jeder Minute Tausende. Die Hautpartikel werden verwirbelt und verstreut, wenn der Mensch sich bewegt. Neben Hautzellen enthalten die Schuppen häufig weitere Bestandteile, beispielsweise Rückstände von Kosmetika. Eine verletzte Person verliert darüber hinaus Blut, das sich dann auf der Spur befindet.[3] Durch das Einwirken von Bakterien auf die menschlichen Zellen entsteht der Geruch, dem der Hund folgt.[4] Menschliche Zellen bleiben über unterschiedlich lange Zeiträume erhalten: Hautzellen etwa 36 Stunden, rote Blutkörperchen dagegen etwa 120 Tage.[3] Das allein begrenzt schon die Haltbarkeit einer Duftspur. Zusätzlich kommen Einflüsse wie Witterung, die schon erwähnten chemischen Substanzen, und weitere Stoffe hinzu, die für eine längere oder kürzere Haltbarkeit der Duftspur verantwortlich sind.
MfG
Dew