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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 11:59
@Rick_Blaine
@Frau.N.Zimmer

Ihr begeht den "Fehler" ( wenn es denn einer ist ) der von den Urteilsbefürwortern immer wieder den Urteilsgegnern vorgeworfen wird.
Ihr beißt Euch an einem Punkt fest. In dem Fall die Beschaffung der nicht ganz neuen Tatwaffe ( immer auf die ganze unterstellte Waffenfamilie bezogen ) incl. moderner Munition.

Natürlich kann sich grundsätzlich Jeder diese Gegenstände beschaffen, auch wenn das gegen diverse Gesetze verstößt. Es gibt diesen Schwarzmarkt, es gibt, wenn man entsprechenden Fachleuten folgt, eine Unzahl unangemeldeter Waffen in Deutschland oder dem benachbarten Ausland. Besonders seit der Öffnung der Grenzen nach Osten ist das "Angebot" reichhaltiger geworden.

Es ist den Ermittlern aber nicht gelungen, auch nur ansatzweise die Herkunft zu bestimmen. Weder auf dem Schwarzmarkt ( es gibt meines Wissens auch keinerlei Hinweise auf Reisen in potentielle Waffen"floh"marktländer ), noch im Bereich der Familie, die doch sicher überprüft wurde.
Da es im Bereich der Familie keinerlei Hinweise auf irgend so ein Überbleibsel aus dem II.WK gibt, halte ich es für recht bedenklich, diese Leute da mit reinzuziehen. Und sei es auch nur spekulativ, weil Kontakte in die kriminelle Waffenszene nicht nachgewiesen wurden.
Diejenigen, die das aus purer Bequemlichkeit und weil ihnen sonst nichts einfällt machen, unterstellen hier dem sozialen Umfeld A.D.´s immerhin eine Art von Beihilfe zum zweifachen Mord, Körperverletzung etc., von den reinen Verstößen gegen das Waffengesetz mal abgesehen. Das aber nur am Rande.

Die Kammer oder meinetwegen der Richter lässt es aber dabei nicht bewenden. Da wird um die Waffe und die Konstruktion und den Bau des SD, der so wie heruntergeladen und ausgedruckt nicht funktionierte und ständig wegflog, eine umfangreiche Story gestrickt bzw. unterstellt.
Wenn die Fragen nach dem wann und wo des Baus, der angeblichen Testschießereien, des Umbaus, der Nachbesserung, neuerlicher Testschüsse kommen, dann tauchen alle schnell ab.
Das sind alles Vorgänge, die Zeit brauchten und die Spuren hinterlassen hätten.

Es scheint aber nichtmal Hinweise auf irgendeinen unbekannten Typ, der in der Gegend rumgeballert hätte, zu geben. Auch die Schmauchpartikel haben den Sprung von der unbekannten Testschießbahn ins Haus Darsow ohne Zwischenstation im Auto gemacht.

D. h. für mich, dass der ganze Komplex "Wie kam A.D. an Waffe und Munition?" schlicht der Fantasie des Richters entspringt.

Von der Entsorgung der Waffe, nebst evtl. übriger Munition und dem wie auch immer gearteten SD-Konstrukt mal garnicht zu reden. Wobei ich die eigentliche Entsorgung für weniger problematisch halte, als die Beschaffung und den restlichen unterstellten Vorlauf.
So eine Pistole ist komplett schon nicht groß und wenn man sie z. B. zerlegt, kann man die Einzelteile recht unauffällig verschwinden lassen. Suche oder gar Wiederauffindung wären schwierig.
Allenfalls indirekte Spuren kann ich mir vorstellen, d. h. mehr Schmauchpartikel, die bei eventueller Zerlegung der benutzten Waffe und dem Abtransport angefallen bzw. abgefallen oder -gestreift wären. Auch darauf keinerlei Hinweise.

Natürlich sind das alle in der Einzelbetrachtung Vorgänge, die möglich oder machbar wären, aber hätten sie insgesamt im Leben des A.D. untergebracht werden können, ohne seinem Umfeld ( nicht nur seiner Frau ) aufzufallen und wenn ja, in welchem Zeitraum vor der Tat?

MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 12:09
@Dew
Zitat von DewDew schrieb:Ihr begeht den "Fehler" ( wenn es denn einer ist ) der von den Urteilsbefürwortern immer wieder den Urteilsgegnern vorgeworfen wird.
Ihr beißt Euch an einem Punkt fest. In dem Fall die Beschaffung der nicht ganz neuen Tatwaffe ( immer auf die ganze unterstellte Waffenfamilie bezogen ) incl. moderner Munition.
Eben gerade nicht. Für mich sind die Gesamtumstände entscheidend, die Summe der Indizien. Die ergibt den Wald. Manche sehen hier den Wald nicht, weil sie einen Baum nicht finden.

Die Tatsache, dass die Tatwaffe nicht gefunden wurde und nicht geklärt werden konnte, wie der Angeklagte in ihren Besitz gelangte hebt aber nicht die Vielzahl der anderen Indizien auf, die auf die Schuld des AD weisen. Das ist der Punkt.

Es gibt genug Mordfälle, in welchen man den Weg der Tatwaffe nicht mehr genau verfolgen kann, aber wenn das ein unbedingtes Kriterium wäre, dann gäbe es weit weniger Verurteilungen.


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 12:25
@Akkarsy

Ich halte es für eine pure und völlig haltlose Unterstellung, daraus, dass A.D. sich über den Komplex DNA informiert hat, nachdem ihm im Zusammenhang mit einer Mordermittlung eine Probe entnommen wurde, "Täterverhalten" zu konstruieren.

Insbesondere, wenn es um Morde im Nachbarhaus geht, das er möglicherweise in der Vergangenheit mal betreten hat. Man vergesse bitte nicht, dass Herr Toll auch Immobilienmakler war, der sein Geschäft von seinem Haus aus betrieb und dass, wenn ich das richtig im Kopf habe, er auch den Darsows ihr Haus vermittelt hat.
Da das nachbarschaftliche Verhältnis zudem als nicht spannungsfrei interpretiert werden konnte, ist es für mich völlig naheliegend, dass man sich da informiert.
Wie lange hält sich z. B. eine DNA-Spur?
Kann man bestimmen, wie alt sie ist, also ob sie bei einem Aufenthalt vor Monaten oder Jahren oder ganz frisch entstand?
Was kann womit bewiesen werden?
Wie ist die Fehlerwahrscheinlichkeit?
Brauche ich einen Anwalt?
Wer bezahlt den?


Das sind jetzt nur ein paar Fragen, es gibt sicher in der Situation noch mehr. Ich empfände es in so einem Fall als fahrlässig, sich nicht zu informieren, weil man nichts verbrochen hat.

Anders läge es für mich, wenn man z.B. eine vor der Tat gelegene Recherche zum Thema: Wie entstehen / vermeide ich ( DNA- ) Spuren eines Verbrechens?

Auf dem Gebiet hätte er ja, inklusive der Vermeidung jeglicher hundeverwertbarer Duftspur, geradezu fantastischen Erfolg gehabt.

MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 12:46
@Rick_Blaine

Es geht nicht nur um die Beschaffung der Tatwaffe nebst Munition ( Baum ), es geht um den ganzen Komplex an unterstelltem Vorlauf ( fürwahr ein echter Wald mit viel Gestrüpp ) bis zum Einsatz der Waffe, für den es weder plausible Szenarien der Machbarkeit für A.D., noch den Hauch eines Beweises gibt.

Was mich im Verlauf der Verhandlung ungeheuer gestört hat, waren die Nachbesserungen, die der Richter anordnete, sobald ihm klar wurde, dass der SD, so wie auf der silencer-Seite vorgestellt, heruntergeladen und ausgedruckt wurde, nicht funktionierte.

Der Mann hat einen ganzen Apparat von Spezialisten und Equipment mit dem Auftrag in Bewegung gesetzt, den SD so lange weiterzuentwickeln, bis er wenigstens auf der Waffe blieb. Und dann hat er deren Möglichkeiten, Fähigkeiten und Ausrüstung 1:1 auf seinen Angeklagten übersetzt und den "überführt".

Das hätte vor Gericht doch meiner Meinung nach überhaupt nicht passieren dürfen und wäre nicht die Aufgabe des Richters gewesen, oder?

Der hätte, so wie ich das bislang verstand, über das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Beweismaterial urteilen sollen und da ist die ohnehin schon dünne Indizienkette mit dem davonfliegenden SD zuende gewesen.

Mit der nachträglichen Nachbesserung von unzureichendem Material kann ich so gut wie jeden Angeklagten jedes Verbrechens "überführen", das sollte klar sein.

MfG

Dew


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10.06.2015 um 12:59
Wäre es nicht möglich gewesen, den Schalldämpfer einfach nur festzuhalten? Also mit der rechten Hand abdrücken und gleichzeitig den Schalldämpfer mit der linken Hand festhalten.

Ein Kissen (oder Decke) wird ja auch häufig als Schalldämpfer benutzt. Das wird ja auch nicht direkt an der Waffe befestigt.


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10.06.2015 um 13:10
@Misses_F

Nein, das ist bei dem Kaliber mit einer PET- Flasche nicht möglich und auf diese Vorstellung hat sich noch nicht mal das Gericht verstiegen. Vermutlich hätten sie auch niemanden gefunden, der sich getraut hätte, so die Pistole abzufeuern.

Kissen oder Decke sind für sich betrachtet möglich aber mit der unterstellten Flaschenkonstruktion nicht vergleichbar.

MfG

Dew


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10.06.2015 um 14:36
@Dew
Zitat von DewDew schrieb:Ich halte es für eine pure und völlig haltlose Unterstellung, daraus, dass A.D. sich über den Komplex DNA informiert hat, nachdem ihm im Zusammenhang mit einer Mordermittlung eine Probe entnommen wurde, "Täterverhalten" zu konstruieren.
ich habe nichts über die Beschaffung von Infos geschrieben sondern das er sich dann über die Rechtsschutzversicherung um einen Anwalt bemüht hat (das beschaffen von Infos rund um DNA könnte ich auch verstehen) - und das ist für mich mehr als ungewöhnlich. Alle anderen Menschen denen DNA abgenommen wurden haben das ja wohl nicht gemacht - und ich würde auch wenn mein Nachbar getötet wird und die von mir DNA haben wollen nur denken - klar um die Spuren zuzuordnen und auszuschliessen.
Ich wüsste auch sehr genau wenn da DNA von mir wäre warum die da ist wäre also stressfrei. Nur einen Anwalt würde ich mir sicher nicht beschaffen.


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 15:06
@Akkarsy

Wenn Dein Nachbar ermordet würde ( was keinem von uns geschehen möge, aber leider jedem passieren kann ), dann bist Du alles, aber garantiert nicht stressfrei. Auch wenn Du es nicht getan hast. Das würde ich niemandem abnehmen.

Und in dem Moment, wo sie Dir DNA abnehmen, da bleibst Du nicht cool, bleibt in der Situation garantiert niemand.

Da kannst Du Dir verstandesmäßig vorbeten, was Du willst, das zieht nicht.

Im Gegenteil, und ganz besonders, wenn Du für die Tatzeit kein Alibi beibringen kannst, da fängst Du an zu rotieren.

War ich schon mal bei dem?

Wann war ich das letzte Mal da?

Wo war ich da im Haus?

Warum war ich da?

Gibt´s dafür Zeugen?

Usw.

Wenn A.D. der einzige DNA-Proband aus der Nachbarschaft war, der kein Alibi hatte, dann kann das schon der Unterschied zwischen ihm und den anderen gewesen sein, der ihn dazu brachte, über ein Gespräch mit einem Anwalt nachzudenken.

Er hat sich übrigens auch nach dem auf die DNA-Aktion Verhör keinen Anwalt "beschafft", wenn ich das hier im thread richtig verfolgt habe, er hat bei seiner Rechtsschutzversicherung angefragt, ob ein Gespräch mit einem Anwalt unter diesen Umständen von der Versicherung abgedeckt wäre. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der Dir da irrtümlicherweise in die Argumentation gerutscht ist.

MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 15:24
Zitat von DewDew schrieb:Er hat sich übrigens auch nach dem auf die DNA-Aktion Verhör keinen Anwalt "beschafft", wenn ich das hier im thread richtig verfolgt habe, er hat bei seiner Rechtsschutzversicherung angefragt, ob ein Gespräch mit einem Anwalt unter diesen Umständen von der Versicherung abgedeckt wäre. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der Dir da irrtümlicherweise in die Argumentation gerutscht ist.
Genauso habe ich es auch verstandenen. Als die Staatsanwaltschaft beim Plädoyer sagte, dass das Täterverhalten ist, könnte ich mir das Kopfschütteln nicht verkneifen. NEiN, das ist normaler Menschenverstand...


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 15:42
@Dew
Zitat von DewDew schrieb:Wenn Dein Nachbar ermordet würde ( was keinem von uns geschehen möge, aber leider jedem passieren kann ), dann bist Du alles, aber garantiert nicht stressfrei. Auch wenn Du es nicht getan hast. Das würde ich niemandem abnehmen.

Und in dem Moment, wo sie Dir DNA abnehmen, da bleibst Du nicht cool, bleibt in der Situation garantiert niemand.

Da kannst Du Dir verstandesmäßig vorbeten, was Du willst, das zieht nicht.

Im Gegenteil, und ganz besonders, wenn Du für die Tatzeit kein Alibi beibringen kannst, da fängst Du an zu rotieren.
erzähl du mir nicht wie ich mich verhalten würde! ich hatte den fall schon - gut nur schwere Körperverletzung - aber auch DNA Abgabe und kein Alibi!


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 16:01
@Dew
Zitat von DewDew schrieb:Er hat sich übrigens auch nach dem auf die DNA-Aktion Verhör keinen Anwalt "beschafft", wenn ich das hier im thread richtig verfolgt habe, er hat bei seiner Rechtsschutzversicherung angefragt, ob ein Gespräch mit einem Anwalt unter diesen Umständen von der Versicherung abgedeckt wäre. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der Dir da irrtümlicherweise in die Argumentation gerutscht ist.
lt. Urteil hat er sich sehr wohl einen Anwalt beschafft. Er hat sich von dem Rechtschutzvertreter empfohlenen bzw. genannten Rechtsanwalt K. die Kosten einer Beauftragung nennen lassen (Anfang Mai 2009) und Ihn ja dann später ja auch beauftragt. Der Rest ist natürlich Anwaltliche Schweigepflicht - ist auch klar :)


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 16:16
@Dew
Aber eine DNA-Abgabe regt mich doch nur auf, wenn meine DNA am Tatort gefunden werden könnte?
Nur um das zu verstehen : War den A.D. bei den Tolls zu Besuch? Man muss als Unschuldiger doch erst auf die Idee kommen, man könnte verdächtigt werden. Der nächste Gedanke wäre dies bei mir nicht.


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10.06.2015 um 16:29
@Akkarsy
Anfang Mai hat er seinen Versicherungsmakler angerufen und diesem auch erklärt, warum er wegen seines Rechtschutzes nachfragte. Das ist alles im Urteil vermerkt (Seite 259). AD hat daraus gar kein Geheimnis gemacht. Dass ihm hier Täterverhalten vorgeworfen ist ist meines Erachtens nach an den Haaren herbei gezogen. Dass er er sich auch bei einem Anwalt nach Kosten erkundigte ist zwar anzunehmen, aber gar nicht nachgewiesen sondern aus Einzelaussagen der Abhöraktion zusammengeschustert.

Es wird praktisch nur mit Annahmen gearbeitet und die werden dabei stets zu ungunsten des Angeklagten konstruiert, jedoch niemals neutral betrachtet. Z.B.: AD behauptete er wäre verunsichert durch die Befragung durch die Polizei, die wäre so komisch gewesen, dass er das Gefühl hatte man würde ihm nicht glauben. Dies wischt man im Urteil einfach beiseite mit "nee nicht weil die Polizei...sondern weil er Täter ist" (kein Zitat).

Das AD auch mit einem Nachbarn darüber gesprochen hat im Vorfeld, der sich offensichtlich auch schon dazu Gedanken gemacht hatte, wird im Urteil zwar erwähnt, aber nicht näher darauf eingegangen, obwohl das ein Hinweis darauf ist, das AD dies arglos tat. War dieser Nachbar der sich dazu Gedanken machte auch Täter?

Die Summe von 1000 Euro, die am Telefon genannt wurde, wird im Urteil als Summe die der Anwalt genannt hat angenommen. Das hinter der Nennung der Summe gleich eine "oder was investiert" folgt, ignoriert man im Urteil. Offensichtlich war Fam. D. doch nicht so sicher, was das kostet. Diese Schätzung hätte Frau D auch auf Grund ihrer Erfahrung in dem Bereich gemacht haben können.

Zu guter letzt wird noch "ich ruf den einfach mal an" auch noch als Indiz genommen, dass man mit dem Anwalt gesprochen hat, obwohl ja auf der gleichen Seite steht, dass dieser bereits durch den Versicherungmakler empfohlen wurde, also der Name natürlich bekannt war. Zudem deuten die Wort "ob er überhaupt Termine hat" und "ich ruf einfach mal an" auch daraufhin, dass es da keine Erfahrungen in Bezug auf diesen Anwalt gab. Alles natürlich nur wenn man es aus verschiedenen Richtungen versucht zu betrachten.


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10.06.2015 um 16:55
@Frau.N.Zimmer
Aber eine DNA-Abgabe regt mich doch nur auf, wenn meine DNA am Tatort gefunden werden könnte?
Nur um das zu verstehen : War den A.D. bei den Tolls zu Besuch? Man muss als Unschuldiger doch erst auf die Idee kommen, man könnte verdächtigt werden. Der nächste Gedanke wäre dies bei mir nicht.
Mord in der Nachbarschaft, kein Alibi, Geruchsprobe, DNA-Probe, Polizeiverhör, um nach der Abfolge von Ereignissen nicht auf den Gedanken zu kommen, man könnte evtl. ein kleines bisschen zum Kreis der von der Polizei Verdächtigten gehören, muss man schon, ich will es mal vorsichtig ausdrücken, etwas dickfellig sein.

Ich weiß nicht, ob A.D. jemals im Hause Toll war oder nicht. Zumindest konnte ihm das bislang niemand nachweisen.

Soweit mir allerdings gewärtig, wie oben erwähnt, und man korrigiere mich gerne, wenn´s nicht stimmt, hat Herr T. doch den Darsows ihre Immobilie vermittelt. Ich habe daraus den Schluss gezogen, dass A.D. alleine oder mit Frau schonmal zumindest bis in den Bürobereich des Hauses Toll gekommen sein könnte.
Nicht auszuschließen wären in der Konstellation auch ( evtl. sogar gegenseitige ) Besuche in der Anfangszeit des Wohnens der Darsows. Zumindest keine völlig fantastische Annahme.

Vielleicht sind hier Leute, die näher an den Darsows dran sind, und darüber was wissen. Wenn ich mir den Zusammenhang nicht eingebildet habe, selbstverständlich.


@Akkarsy
Doppelmord vs. Körperverletzung.
Nur ansatzweise vergleichbar.
Aber siiiiicher, Mord in der Nachbarschaft, kein Alibi, Geruchsprobe, DNA-Probe, Polizeiverhör und unser Akky bleibt völlig cool, denn er war´s ja nicht. Ich nehm´ das mal so hin und denk´ mir mein Teil dazu.

MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 17:39
@alle:

Jetzt wo ich die Frage schon aufgeworfen habe, wollte ich es auch wissen. Schon ein paar klicks und man ist schlauer und beeindruckt.

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/wie-ein-molekularbiologe-den-taetern-auf-der-dna-spur-ist--88741405.html
Eine DNA-Spur kann unter guten Bedingungen aber auch Jahrzehnte oder länger haltbar sein, allerdings nur, wenn sie nicht feucht wird oder keine intensive Sonneneinstrahlung hat. Nur so konnten wir viele zurückliegende Tötungsdelikte untersuchen und neu aufrollen. Bei einem Mordfall aus dem Bereich Konstanz haben wir noch nach 34 Jahren zur Aufklärung beigetragen – das ist schon enorm.
Mit anderen Worten hätte eine DNA-Spur, bei einem früheren Besuch der D.´s bei den T.´s zurückgeblieben, dort gefunden werden können. Die paar Jahre hätten nichts ausgemacht.

Das Interview liest sich übrigens ganz gut, lohnt sich.

MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 17:43
@Dew

Danke :) Dann geben wir die Frage mal weiter:
Zitat von DewDew schrieb:Vielleicht sind hier Leute, die näher an den Darsows dran sind, und darüber was wissen.
Wenn 8 Jahre vorher die Polizei gerufen wurde, ist die " Anfangszeit " ja schon ne Zeit her. Keine Ahnung wie lange sich Fremd-DNA in einem Haushalt hält? Im Haus wird ja auch geputzt.

Ich schreib das jetzt nur weil oft gefragt wird, wie wir uns denn verhalten würden. Ich musste mal Fingerabdrücke abgeben weil sich in meiner Dieststelle jemand an einer Kasse vergriffen hat.
Mich ließ das wirklich kalt weil ich mit dieser Kasse nichts zu tun hatte und somit nicht " dran" war.


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 18:02
Eine DNA-Spur kann unter guten Bedingungen aber auch Jahrzehnte oder länger haltbar sein, allerdings nur, wenn sie nicht feucht wird oder keine intensive Sonneneinstrahlung hat.

Mit anderen Worten hätte eine DNA-Spur, bei einem früheren Besuch der D.´s bei den T.´s zurückgeblieben, dort gefunden werden können. Die paar Jahre hätten nichts ausgemacht.
das ist aber SEHR theoretisch. Die DNA hätte dann irgendwo sein müssen, wo man in all den Jahren nie drübergewischt, gestaubwedelt oder sonstigen Abrieb betrieben hätte, keine zersetzende Sonneneinstrahlung, kein gar nix. Die müsste schon irgendwo auf dem obersten Schrank, der hintersten Ecke oder der tiefsten Sofaritze stecken. Das sind aber alles Stellen, an denen man bei einem flüchtigen Besuch eher unwahrscheinlich DNA hinterlässt.
Das Thema ist auch eigentlich viel zu komplex um da pauschale Aussagen zu treffen. Beim Doppelmord in Gütersloh sprach der Gutachter davon, dass sich die DNA an Fingern und Jacke durch An/Ausziehen und Händewaschen bereits sehr schnell abträgt. Beim Prozess um DNA sprach der Gutachter davon, dass nicht mal bei erfolgter Penetration DNA-Partikel auffindbar sein müssen.


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2015 um 18:15
@Mahoni

Natürlich ist das sehr theoretisch, aber es ist eben möglich und kann von Ermittlern genutzt werden. Ich denke, die Ermittler im vorliegenden Fall hätten Luftsprünge gemacht, wenn sie etwas gefunden hätten. Egal wo. Warum nicht ein Haar oder ein paar Hautschuppen hinter eine Fußleiste geweht?

Immerhin aus obigem Interview:
Jeder Mensch verliert pro Minute etwa 40.000 Hautzellen.
Da bleibt auch bei einem kurzen Besuch ´ne Menge liegen. Und kurz müssen Besuche im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf nicht gewesen sein.


Sie haben aber nicht.

Vor dem Hintergrund halte ich es weiterhin für völlig normal, sich über den Sachverhalt zu informieren, wenn man auf die Weise mit ihm konfrontiert wird.

MfG

Dew


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11.06.2015 um 09:36
@Dew
Zitat von DewDew schrieb:@Rick_Blaine

Es geht nicht nur um die Beschaffung der Tatwaffe nebst Munition ( Baum ), es geht um den ganzen Komplex an unterstelltem Vorlauf ( fürwahr ein echter Wald mit viel Gestrüpp ) bis zum Einsatz der Waffe, für den es weder plausible Szenarien der Machbarkeit für A.D., noch den Hauch eines Beweises gibt.

Was mich im Verlauf der Verhandlung ungeheuer gestört hat, waren die Nachbesserungen, die der Richter anordnete, sobald ihm klar wurde, dass der SD, so wie auf der silencer-Seite vorgestellt, heruntergeladen und ausgedruckt wurde, nicht funktionierte.

Der Mann hat einen ganzen Apparat von Spezialisten und Equipment mit dem Auftrag in Bewegung gesetzt, den SD so lange weiterzuentwickeln, bis er wenigstens auf der Waffe blieb. Und dann hat er deren Möglichkeiten, Fähigkeiten und Ausrüstung 1:1 auf seinen Angeklagten übersetzt und den "überführt".

Das hätte vor Gericht doch meiner Meinung nach überhaupt nicht passieren dürfen und wäre nicht die Aufgabe des Richters gewesen, oder?

Der hätte, so wie ich das bislang verstand, über das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Beweismaterial urteilen sollen und da ist die ohnehin schon dünne Indizienkette mit dem davonfliegenden SD zuende gewesen.

Mit der nachträglichen Nachbesserung von unzureichendem Material kann ich so gut wie jeden Angeklagten jedes Verbrechens "überführen", das sollte klar sein.

MfG

Dew
In den USA wäre das korrekt, dort hat der Tatsachenentscheider (die jury oder der Richter) nur die Aufgabe, die vorgelegten Beweismittel zu würdigen. Das Gericht kann von selbst keine Beweisaufnahme herbeiführen.

In Deutschland aber geht die Aufgabe des Gerichtes viel weiter. Nach § 244 StPO in Verbindung mit § 261 StPO ist das Gericht zur "Erforschung der Wahrheit" verpflichtet und hat weitreichende Befugnisse, Beweise von "Amts wegen" zu erheben.
§ 244 StPO (2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

§ 261 StPO über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Für diejenigen, die etwas tiefer in die Materie eindringen wollen:
Dazu lesenswert ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/02/2bvr-2045-02.php3

Kritisch zum Fragenkomplex äussert sich RA G. Strate: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/03-03/index.php3?seite=6#_ftn39


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Doppelmord Babenhausen

11.06.2015 um 09:37
@Dew
"Aber!"
Zumindest haben die hunde eine geruchsspur aufgenommen. Der Artikel ist zwar schlecht - eigentlich sagt er gar nichts genaues - aber im gesamtzusammenhang liest es sich so als hätten die hunde die Spur vom Tatort zu AD erschnüffelt. Das wäre etwas das sich nicht mit einem Besuch vor jahren erklären ließe.. Aber wie gesagt - schlecht geschrieben.,
Auch ein Einsatz von so genannten Man-Trailer-Hunden, das sind Personenspürhunde, die den Spuren von Menschen auch noch nach Monaten folgen können, ließ erkennen, dass der Täter sich sehr gut am Tatort und dessen unmittelbarer Umgebung ausgekannt haben musste. Verblüffend war die Tatsache, dass die Hunde den Geruch einer Tatortspur aufgenommen hatten.
http://www.op-online.de/region/babenhausen/tatverdachtiger-gefasst-doppelmord-babenhausen-757844.html


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