@Cassandra71 Im Urteil steht so sinngemäß, dass der Lärm der von der Familie T ausging in der Nachbarschaft laut hörbar war.
Dabei handelte es sich um ein lautes Quieken der behinderten Tochter, ein Schreien der psychisch auffälligen Mutter, lautstarkes Streiten der Eheleute sowie krakelen des oftmals betrunkenen Herr T.
Und das zu Tages und Nachtzeiten.
Das das zu hören war wurde von mehreren Zeugen aus der Nachbarschaft ausgesagt.
Ausserdem lärmte Herr T. jeden morgen herum, indem er um 4:00 lautstark den Müll heraus brachte.
Der Angeklagte musste mit Ohrstöpseln schlafen und hat sich auch mehrfach bei Arbeitskollegen über die Unerträglichkeit des Lärms beschwert. Auch dies wurde bezeugt
Schließlich versuchte der Angeklagte dort wegzuziehen, offensichtlich aufgrund des Lärms. Das erwies sich aus verschiedenen Gründen aber als nicht, oder nur schwer durchführbar.
Hier sieht die Strafkammer auch das Motiv.
Anja W widersprach mit ihren Randnotizen, das es ihren Mann überhaupt gestört habe, schließlich habe er ja immer mit Ohrstöpsel geschlafen und so gar nichts gehört.