@Wireless Dann will ich es einmal anders erklären. In der Tat habe ich für mich selbst die Schmauchspuren komplett ausgeblendet, da ich eine Verunreinigung der Gegenstände durch die Polizeibeamten, die sowohl am Tatort als auch im Haus der Darsows waren zwar nicht für wahrscheinlich halte, aber doch für möglich. Also eliminiere ich dieses Indiz in seiner Aussagekraft komplett.
Es bleiben jetzt für mich: 1. Bauanleitung 2. PET- und Bauschaumpartikel am Tatort 3. Motiv 4. Gelegenheit Zeit und Ort: Ich halte es für mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwiesen, dass AD die Bauanleitung im Internet gesucht, gefunden und ausgedruckt hat. Die Alternative, dass dies sein Kollege gewesen sein soll, halte ich nicht für stichhaltig, da ich hier die Zufallsanalyse anbringe: zufällig sollen die Tolls mit so einem Bauschaum-Schalldämpfer ermordet worden sein und zufällig soll der Arbeitskollege, der erwiesenermassen nichts mit den Tolls zu tun hatte, diese Anleitung gedruck haben, und AD sitzt dazwischen und weiss von all dem nichts? Nein, das ist unplausibel.
Also: AD hat die Bauanleitung ausgedruckt. Und dann passiert der Mord unter Verwendung eines solchen Schalldämpfers. Das wiederum erachte ich ebenfalls als erwiesen, da es keine andere logische Erklärung für die Bauschaumpartikel am Tatort gibt.
So, beides zusammen ist für mich ein extrem starkes Indiz. Das stärkste im ganzen Fall.
Als nächstes: Motiv: haben wir schon diskutiert, ich halte die schwelende, lange Auseinandersetzung mit den Tolls und deren Psychoterror für ein Motiv. Andererseits wurde bei den Ermittlungen keinerlei Motiv irgendeines anderen potentiellen Täters gefunden.
Dann: Zeit und Gelegenheit: AD hatte an diesem WE die Gelegenheit die Tat auszuführen ohne dass seine Frau und seine Kinder dies bemerken konnten. Dass ein unbekannter Täter nun sehr zufällig ausgerechnet dieses WE zur Tat benutzt könnte für sich allein betrachtet ein Zufall sein. Aber in der Gesamtwürdigung mit den oben beschriebenen Dingen erscheint es mir zu unplausibel.
Also habe ich nun einen potentiellen Täter, der ein Motiv hatte, der eine Gelegenheit hatte, und der sich vor der Tat extrem auffallend verhalten hat, indem er sich genau nach dem Tatmittel im Internet erkundigte, das am Tatort verwendet wurde.
Dagegen habe ich keinerlei Motiv für einen anderen Täter und keinerlei Zusammenhang zwischen den Opfern und dem Arbeitskollegen ADs, der die Bauanleitung theoretisch gedruckt haben könnte. Ausserdem wurde auch hier in den Ermittlungen kein Motiv ersichtlich, warum dieser Kollege 1. nach dem Schalldämpfer gesucht haben sollte, und 2. mit der Tat etwas zu tun haben sollte.
So, daraus ergibt sich für mich nun ein sehr starker Tatverdacht gegen AD. Wie bemerkt, die Schmauchspuren habe ich komplett eliminiert. Ebenso einige andere Details, wie den abgeklebten Bewegungsmelder etc. deren Beweiskraft zweifelhaft ist.
Und nun schaue ich mich nach entlastenden Dingen um: Dabei stelle ich fest:
1. AD hat kein Alibi.
2. Es ist physisch nicht unmöglich für AD, diese Tat begangen zu haben.
3. Es gibt keine Indizien, die auf einen anderen Täter deuten.
4. Es wurde keine Tatwaffe gefunden. In der Tat ein Schwachpunkt in dem Fall, aber eben kein entlastender Punkt. Würde man nur noch Mörder verurteilen können, deren Tatwaffe gefunden wurde, wird es nicht mehr viele Verurteilungen geben. AD hatte genug Gelegenheit die Waffe zu entsorgen. Genauso hatte AD im Vorfeld der Tat Gelegenheit, eine Waffe zu besorgen. Es ist in Deutschland und im angrenzenden Ausland durchaus für einen durchschnittlich intelligenten und durchschnittlich vermögenden Menschen wie AD möglich, eine Waffe illegal oder gar legal zu erwerben. Gleiches gilt für die Munition.
5. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Bau eines solchen Schalldämpfers unmöglich ist oder für AD unmöglich war, zumal bis heute durchaus in Frage steht, ob er funktioniert hat. Die Verteidigung hat lediglich darlegen können, dass es nicht ganz einfach war, mit einer ganz bestimmten Waffe genau den Schalldämpfer zu verwenden, der in der Bauanleitung beschrieben wurde. Das schliesst aber nicht aus, dass AD eine Modifikation vorgenommen hat, die es ermöglichte, den SD zu benutzen. Wieder kein klar entlastender Punkt.
Fazit: es gibt keine entlastenden Indizien, die eindeutig darauf hinweisen, dass AD nicht der Täter gewesen sein kann. Es gibt nicht einmal solche, die eindeutig auf die Möglichkeit eines anderen Täters zeigen.
So, selbstverständlich muss AD seine Unschuld nicht beweisen. In der Gesamtwürdigung der belastenden und entlastenden Beweise müssen nun die belastenden Beweise sehr klar überwiegen, sonst darf er nicht verurteilt werden.
Für mich tun sie das. Auch ohne die Schmauchspuren zu beachten. Für mich, und offensichtlich auch für die Richter, wiegen die Tatsache, dass er nicht nur Motiv und Gelegenheit hatte, sondern eben auch und vor allem, dass er und kein anderer die Bauanleitung für ein Tatmittel zeitnah vor der Tat sich besorgt hatte so schwer, dass bei Abwesenheit klarer entlastender Beweise, ich hier nachvollziehen kann, dass die Richter hier die Schuld für bewiesen sahen.
Ich denke, dass ich nicht leichtfertig zu diesem Schluss komme, zumal ich gewohnt bin, eher auf der anderen Seite zu argumentieren.
Andere, z.B. RA Strate sehen das anders. Das ist auch gut so.