Natürlich ist Frau D keine Mitwisserin der Tat.
AD hat ja extra gewartet, bis seine Frau und die Kinder die Großeltern besucht haben um die Tat zu begehen.
Ich denke
@surrealist meint das im übertragenen Sinne. Die gemeinsame Sache meint er die Familie.
Der Stress wurde von aussen an die Familie herangetragen durch die terrorisierenden Nachbarn.
AD fühlte sich unter Druck gesetzt die Situation zu lösen, den "Frieden" für seine Familie wieder herzustellen und sah irgendwann nur noch diese Lösung.
Die Frau stellt sich im Unterbewusstsein die Frage, ob sie da nicht vielleicht einen Teil dieses Druckes auf ihren Mann ausgeübt hat, bzgl der gemeinsamen Zukunft. Vielleicht wäre es nicht zur Tat gekommen, wenn sie da gelassener ran gegangen wäre, auch bzgl eines Umzuges in eine Mietwohnung.
Obwohl sich alles in Ihr dagegen wehrt die Realitäten hinzunehmen, nämlich das der von ihr als so liebevoll erlebte Mann und guter Familienvater ein verurteilter Doppelmörder ist, hält sie an jedem Strohalm fest.
Was nicht sein darf, kann auch nicht sein.
Andererseits die Frage (unterbewusst): Hätte ich das vielleicht doch verhindern können oder habe ich durch meine Ansprüche nicht meinen Anteil daran, das Andreas keine andere Lösung als die Gewaltlösung gesehen hat.
Sollte es zu keinem Wiederaufnahmeverfahren kommen und AD muss seine 20 Jahre Minimum absitzen, wird das wahrscheinlich irgendwann zu einer psychischen Krise führen.
Und was sagt sie den Kindern, wenn die irgendwann alt genug sind um sich selbst objektiv mit der Tat und auch dem Urteil auseinander zu setzten?
@Tom_Ripley Gibt es denn was Neues bezgl WAV. Du schreibst es wird einen Wiederaufnahmeantrag geben?
Bisher war das nur alles heisse Luft. Eigentlich sollte das ja alles in diesem Jahr laufen.
Tom_Ripley schrieb:"Schuld oder Unschuld" werden so oder so weiter ungeklärt bleiben.
Das ist so nicht richtig. Juristisch ist der Schuldige gefunden, überführt und sitzt gerade seine Strafe ab.