Danke,
@der_wicht!
Also,
@Ma_Ve Ma_Ve schrieb:Ich bin mir nicht sicher, ob die Dauer der Abhörmaßnahmen im Urteil steht.
Habe diesbezgl. im Urteil nachgelesen und da werden zwei unterschiedliche Aussagen zu der Abhörmaßnahme aufgeführt:
Am 1. Mai 2009 musste AD eine DNS-Probe abgeben, obwohl er bis dorthin nur als Zeuge vernommen wurde.
Anja Darsow schreibt dazu in ihrem Kommentar, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt abgehört wurden.
Am 4. und 5. Mai nahm AD Kontakt zu dem Versicherungsmakler bzgl. Rechtschutzversicherung und Rechtsanwalt auf.
(Urteil S. 33)
Laut Urteil S. 35 wurde AD aufgrund "weiterer Ermittlungsergebnisse" am 23.7.09 vorläufig festgenommen und erstmals als Beschuldigter vernommen und
noch am gleichen Tag wurden das Haus des Angeklagten und dessen Auto "verwanzt" und abgehört.
Zur Dauer der Abhörmaßnahmen wird nichts angegeben, das Ergebnis ist - wie gesagt - bekannt:
Herr und Frau Darsow hatten mehrmals wegen der Ermittlungsarbeit bei der Firma Aumann und deren Hintergrund miteinander telefoniert und eben noch die Frage von Fr. Darsow, ob ihr Mann die Internetseite besucht habe. Das war im verwanzten Auto und nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam am 23.7.09. Auch Anja D. wurde dabei 6 Std, lang verhört.
Woher kommen eigentlich diese beiden unterschiedlichen Angaben zu der Abhörmaßnahme?
Aufgrund welcher Grundlage wurde die durchgeführt, wenn man jetzt vom 1.5. ausgeht?
Woher konnte das Ehepaar Darsow gewusst haben, falls es so gewesen ist, dass sie abgehört wurden und
wiederum: wenn der 1.5. stimmt, wieso wird im Urteil der 23.7. aufgeführt?