Balduin67 schrieb:Kann mir nicht vorstellen dass, Söring irgendjemandem seine Zustimmung erteilt hat, seine Verhörprotokolle zu veröffentlich. Schon gar nicht an texanische Anwälte 😂
Aber sicher, rechtlich gesehen ist das Prozedere so.
Nein, rechtlich gesehen ist das Prozedere eben nicht so. Auch der Angeklagte hat nicht das Recht, Vernehmungsprotokolle zu veröffentlichen. Wo käme man denn dahin. Stell Dir vor, AD wäre z.B. zu seinen Beobachtungen über die anderen Nachbarn befragt worden. Einfach, weil sich die Polizei sich ein Bild über die Nachbarschaft und die Situation der einzelnen Parteien machen wollte. Selbstverständlich sind das vertrauliche Informationen, die niemanden etwas angehen, zumal die anderen Nachbarn ja mit der Tat gar nichts zu tun haben. Es kann also nicht im Ermessen des Befragten liegen, ob solche Protokolle veröffentlicht werden oder nicht, da es ja dabei nicht ausschließlich um seine Persönlichkeitsrechte geht.
Der Vergleich mit dem Fall Söring hinkt, da die USA ein vollständig anderes Rechtssystem und auch einen anderen Umgang mit Öffentlichkeit bei der Strafverfolgung haben.
Balduin67 schrieb:Deshalb wäre ein Verhörtext interessant. Dann könnte man den Gehalt an Verdachtsmoment, ggf. transportiert in den Fragen der Ermittler, überprüfen.
Auch da muss ich Dich enttäuschen. Ein Verdächtiger hat in einer Vernehmung ganz andere Rechte als ein Zeuge. Eine Zeuge muss die Fragen, die ihm gestellt werden, wahrheitsgemäß beantworten. Jemand, der von der Polizei einer Tat verdächtigt wird, muss gar nichts sagen, wenn er was sagt, muss es nicht mal der Wahrheit entsprechen. Er hat außerdem das Recht, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen.
Über diese Rechte muss ein Verdächtiger vor der Vernehmung Aufklärung werden, diese Aufklärung wird in der Regel, vor allem bei einem so schweren Delikt wie einem Doppelmord, auch dokumentiert.
Wäre AD also als Zeuge vernommen worden und ihm bei dieser Vernehmung unterschwellig suggeriert worden, dass er verdächtig ist, dann wäre das für Herrn Strate ein Freudenfest gewesen. Dann hätte er sich nicht jahrelang mit dem PET-Schalldämpfer rumplagen müssen, um einen Grund zu finden, das Urteil irgendwie anfechten zu können.
Das Urteil ist in allen Instanzen bestätigt worden. Die weiterführenden Instanzen prüfen nicht etwa, ob in einem Verfahren der richtige oder falsche Täter verurteilt wurde, sondern nur, ob der Gerichtsprozess gesetzeskonform durchgeführt wurde.
Wenn AD also bereits in einer der ersten Zeugenvernehmungen vermittelt worden wäre, dass er verdächtig ist, z.B. um den Druck auf ihn als Zeugen zu erhöhen, dann wäre das bekannt. Und seine Frau ist jetzt nicht gerade bekannt dafür, dass sie so ein wichtiges Detail, das ihren Mann entlasten könnte, vergessen könnte zu erwähnen....