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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

10.06.2024 um 11:23
Zitat von MauserMauser schrieb:Um das gleich zu Beginn – wieder mal – deutlich festzuhalten: Es gab und gibt bis heute keinen objektiven wie auch direkten Beweis dafür das Andreas D. derjenige gewesen ist welcher die Suchanfrage stellte bzw. die Bauanleitung für den Schalldämpfer ausdruckte!
Es deuten allerdings einige Indizien darauf hin, dass er es war, der nach der Bauanleitung gesucht und sie anschließend ausgedruckt hat.

Angefangen damit, dass er kurz vorher noch nachweislich an seinem Schreibtisch gesessen hat.

Da braucht es auch keinen IT-Forensiker, der den Zugriff in Zweifel zieht.
Zitat von MauserMauser schrieb:Natürlich bleiben hier gewisse Fragen offen wie etwa die warum der Systemadministrator einen Account fremdverwenden sollte doch bei genauerer Betrachtung kann man durchaus mögliche und logische Gründe dafür vorbringen.
Wenn es Hinweise darauf gegeben hätte, dass der Admin öfter die Konten seiner Kollegen benutzt hat, um auf einschlägigen Seiten zu surfen, würde ich da mitgehen...aber darauf hat anscheinend nichts hingedeutet.

Eine andere (plausible) Erklärung, dass er dafür -entgegen seiner sonstigen Gewohnheiten- ein Fremdkonto benutzt haben sollte, fällt mir nicht ein.


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2024 um 15:26
Zitat von MauserMauser schrieb:Sein Konto habe ich auf mehreren Rechnern gefunden. Ich hab’s, ich hab Andreas D. Konto nicht nur auf seinem Rechner gefunden sondern noch auf einem der im Sekretariat stand, auf dem Rechner des Administrators K. habe ich auch sein Konto gefunden. Also man hat es auf mehr, ich glaube sogar beim Sohn des Betreibers Aumann habe ich auch eine Kopie seines Kontos gefunden.
Wäre noch interessant, ob auf dem Rechner vom Admin nur das Konto von AD - neben seinem eigenen - oder auch die von anderen Mitarbeitern gefunden worden ist.
War es "normal", dass sich der Admin mit allen möglichen Konten anmeldete und wenn ja, warum?
Und falls es noch mehr Konten gab, wurde von diesen auch (regelmäßig) auf verschiedenen Waffen-Webseiten gesurft. Dann wäre entweder das ganze Unternehmen waffenafin oder der Admin nutzte bewusst andere Konten zur (nicht besonders guten) Verschleierung seines Surfverhaltens.

Edit: Und das letzte Mutationsdatum des Kontos von AD auf dem Admin-Rechner wäre auch noch interessant: vor dem Ausdruck der Schalldämpfer-Bauanleitung oder danach.


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Doppelmord Babenhausen

11.06.2024 um 19:10
Immer wieder grüßt das Murmeltier....oder die ollen Kammellen.
Und immer wieder werden die im Urteil getroffenen Erkenntnisse versucht passend zu frisieren.

Wenn nun tatsächlich der Kollege, der AD an seinem PC rumschrauben sah, aufgrund plötzlicher Amnesie Kollege AD und Kollege Admin nicht mehr voneinander unterscheiden konnte (und die beiden dabei natürlich auch regelmäßig sehr ähnlich gekleidet sind) - fragt man sich, wieso fiel ihm das überhaupt auf. Dass ein Admin am PC zugange ist, ist ein tagtägliches Bild. Dass ein nicht Admin das tut, ist kein übliches Bild. Und bei AD insbesondere ein sehr unübliches Bild, lt. Urteil und Kollegen war er nicht für seine "hands on" Mentalität bekannt.

Dazu fragt man sich, warum der überkorrekte, akribische AD, alle Ausfälle und Probleme seines PC brav und ordentlich meldet und sich dann genau passend zur bevorstehenden Ermordung seines verhassten Nachbars und dessen Ehefrau über Dienstanweisung hinwegsetzt, ein PC Ausfall nicht meldet und stattdessen selbst den Schrauber in die Hand nimmt. Dazu noch als die Polizei kurz davor ist, in der Firma aufzutauchen und sich die PC's näher anzusehen. Hier auch noch mit dem Risiko das Chef das mitkriegt und er für den neuen PC selbst zahlen muss, weil er nicht fachmännisch daran herum hantiert hat.

Dazu noch die weiteren Details wie
- Admin kommt als Mörder absolut gar nicht in Frage, weil er Opfer nicht kannte, keinen Bezug zu diesen hatte
- Admin nutzt keine Schusswaffen
- Admin nutzt auch keine Schalldämpfer aus PET Flaschen und Dämmstoff selbst gebaut
- das o.g. trifft auf alle anderen Kollegen und Chef zu

Dagegen:
- AD sass zu dieser Uhrzeit immer an seinem Schreibtisch zur Pause und hat direkt davor mit seiner Frau telefoniert
- AD kannte die Opfer und sie machten ihm gefühlt das Leben zur Hölle
- diese Opfer im direkten Umfeld von AD mit persönlichen, negativen Bezug, sterben wenig später durch eine Waffe, auf der genau so ein Konstrukt, wie gesucht, aufgebaut wurde
- Schmauchspuren an AD's persönlichen Gegenständen an verschiedenen Orten in seinem Zuhause
- Dringende Wohnungssuche/Hausverkauf am Tag nach der Ermordung abgeblasen
...


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Doppelmord Babenhausen

11.06.2024 um 21:32
Verstehe die Problematik gar nicht.
Es wurde nachgewiesen, das es keinen begründeten Zweifel daran gab, das der Ausdruck der Betriebsanleitung des Schalldämpfer von dem Rechner kam, vor dem A.D. sitzend mit seiner Frau telefonierte.
Also mutmaßlich von ihm ausgedruckt

Ferner wurde er dabei erwischt, wie er ein Hauptbeweismittel entgegen aller Vorschriften manipulierte. Als er merkte, das man ihm so langsam auf die Fersen kam.

Alles im Urtei durchgekaut. Jetzt kommen irgend welche selbst ernanntem EDV Fachleute und Krempeln das alles wieder un halten diesbezüglich Monologe , was alles nicht sein könnte, dürfte oder sollte
Die Sache ist gelaufen, der Täter sitzt seit üJahren ohne die Chance einer Wiederaufnahme
Zitat von BohoBoho schrieb:ich dann genau passend zur bevorstehenden Ermordung seines verhassten Nachbars und dessen Ehefrau über Dienstanweisung hinwegsetzt, ein PC Ausfall nicht meldet und stattdessen selbst den Schrauber in die Hand nimmt. Dazu noch als die Polizei kurz davor ist, in der Firma aufzutauchen und sich die PC's näher anzusehen
Als es eng wurde beseitigte er ein wesentliches Belastungsindiz gegen ihn.
Der Zeuge hat im übrigen bejaht, das er den Angeklagte persönlich erkannt hat und nicht etwa mitden Systemadmirator verwechselt haben könnte.


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Doppelmord Babenhausen

12.06.2024 um 02:13
Zitat von BohoBoho schrieb:Immer wieder grüßt das Murmeltier....oder die ollen Kammellen.
Und immer wieder werden die im Urteil getroffenen Erkenntnisse versucht passend zu frisieren.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


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12.06.2024 um 19:52
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ferner wurde er dabei erwischt, wie er ein Hauptbeweismittel entgegen aller Vorschriften manipulierte. Als er merkte, das man ihm so langsam auf die Fersen kam.
Vom zeitlichen her hatte der Zeuge die Manipulation um den Zeitraum der Morde behauptet.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Alles im Urtei durchgekaut. Jetzt kommen irgend welche selbst ernanntem EDV Fachleute und Krempeln das alles wieder un halten diesbezüglich Monologe , was alles nicht sein könnte, dürfte oder sollte
Nun, dieser Punkt der PC-Manipulation wurde im Urteil nur von einem Gericht beurteilt, nicht von einem Fachmann.

Im Prinzip hast Du Recht, das Urteil ist gefällt und einen Wiederaufnahem ist höchst unwahrscheinlich.

Ich persönlich halte das Urteil im Ergebnis auch für richtig, nur bedeutet das nicht, dass jede Feststellung im Urteil hinzunehmen ist und nicht mehr darüber diskutiert werden darf.

Das Urteil ist gerade bei der PC-Manipulation nicht schlüssig. Es bezieht sich da auf einen einzigen Zeugen, betätigt aber selbst, dass der PC von Darsow schon länger Probleme gemacht hat. Das Gericht sagt ja, dass es prinzipiell funktionierte, naja, das mag ein Gericht so sehen, aber ein Gericht ist kein Sachverständiger. Wenn es da – wie vom Gericht bestätigt (um Seite 245) – beim Systemstart zu Hängern kommt, dann ist da etwas mit faul. Wie ich weiter oben schon geschrieben hatte, ist das ein Indiz für einen Harddisk defekt (ich bin ITler), was dann der Systemadmin laut Urteil bestätigt hat. Eigentlcih wäre es fahrlässig einen solchen PC nicht zu ersetzen.

Das Gericht behauptet aber, dass D trotz vorhandener Problem zusätzlich durch eine Manipulation der Garaus gemacht hat um den Austausch sicher zu stellen (S. 246 unten).

Dabei stutzt sich das Gericht einzig und allein auf die Zeugenaussage. Natürlich sagt es zusätzlich, dass es eine Manipulation gut in das Bild gepasst hätte. Das ist aber eben in Wirklichkeit nicht schlüssig, denn der Systemadmin war am 15.5.2009 an diesem PC eingeloggt (Seite 245 unten). Dadurch wird diese Begründung des Gericht unlogisch. Der PC schien also immer noch gerade so zu funktionieren! Genau wie der Admin hätten sich die Ermittler genauso auf diesem PC einloggen können (genaugenommen hätten sie direkt einen Backup der HD ziehen können, ein Systemstart mit diesem PC wäre eher fahrlässig), während genau das im Urteil verneint wird. Selbst ohne Fachwissen ist das Urteil an dieser Stelle nicht mit den harten Fakten vereinbar. Stattdessen stützt es sich wie gesagt auf eine Zeugenaussage, die recht spät erfolgte und dabei eine Aussage über ein länger zurückliegendes Ereignis erfolgte. Natürlich wird der Zeuge glauben es so gesehen zu haben, aber Zeugenaussagen nach längeren Zeiten sind mit Vorsicht zu genießen. Eine PC-Manipulation bei offener Tür am helllichten Tag, für alle sichtbar? Wirklich? Und dann lässt sich trotzdem der PC am 15.5.2009 noch Admin (wahrscheinlich für Backupzwecke) starten? Man muss nicht alles glauben.

Klar hätte es gut in’s Bild gepasst, aber ich glaube nicht, dass D sich möglicher Spuren überhaupt bewusst war.

Aber das war nur ein Nebenschauplatz. Es werden kaum Urteile geben, wo jede Feststellung der Wahrheit entspricht. Trotz einzelner Fehler dürften die meisten Urteile im Ergebnis richtig sein (das hoffe ich jedenfalls).


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Doppelmord Babenhausen

13.06.2024 um 21:17
Zitat von LentoLento schrieb:un, dieser Punkt der PC-Manipulation wurde im Urteil nur von einem Gericht beurteilt, nicht von einem Fachmann
Das stimmt nicht.
Womit sich auch die Anschließenden Beurteilungen der Sachlage , die Du vornimmst komplett erledigt hat
Es wurden Meinungen von Gutachtern eingeholt und die EDV Fahnder der Polizei, sind heute auch keine Laien mehr. Z.T selbst als Gutachter tätig.
Auf ein Gegengutachten hat die Verteidigung verzichtet. Wahrscheinlich aus Mangel an Erfolgsaussichten ?
Das Darsow , der lt Aussage seiner Frau, handwerklich vollkommen unbegabt ist, entgegen aller betrieblichen Bestimmungen seinen Rechner aufschraubt und mit einem Schraubenzieher herumhantiert diente wohl nur einem: Spuren zu beseitigen. So sieht es das Gericht und das ist ja auch ganz offensichtlich.
Egal wer behauptete
, der Computer hatte vorher schon Schwierigkeiten gemacht. War das nicht eine Randnotiz von Anja Darsow ?
Auf jeden Fall eine vorsätzliche Missachtung betrieblicher Regelungen darin rumzufummeln, mit der offensichtlichen Absicht diesen so schnell wie möglich zu entsorgen. Natürlich wird das dann bei der EDVPrüfung durch die Kripo „zufällig“ vergessen zu erwähnen, das man bis kurz zuvor noch einen anderen PC benutzte.

Weil sem auch sei , der Fall ist abgeschlossen
Ein Doppelmörder sitzt dafür gerade seine Strafe ab. Andreas Darsow


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Doppelmord Babenhausen

13.06.2024 um 21:47
@Nightrider64

Könntest Du für Deine Behauptungen mit dem Urteil belegen. Ich habe die entsprechenden Seiten im Urteil genannt. Nein, ich habe mich nicht auf Aussagen von Frau Darsow bezogen.

Ich habe einzig und allein die Feststellungen des Urteils in den notwendigen Zusammenhang gestellt. Eine Aufgabe, welche ich vom Gericht erwartet hätte, bevor es einem Zeugen, der erst alla einer Gerichtsshow erst in der Verhandlung solche vermeintlichen Beobachtungen geschildert habe. Wie gesagt, eine PC-Manipulation mitten am Tag, bei offener Tür, bei dem der PC laut Gericht zerstört worden sei, ist schon nicht wirklich glaubhaft. Wenn dann feststeht, dass er nach der angeblichen Zerstörung er nochmals hochgefahren werden konnte, ist die Feststellung schlicht und einfach unlogisch.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Weil sem auch sei , der Fall ist abgeschlossen
Letztlich sage ich nichts anderes, aber man soll nicht alles - was in solchen Urteilen steht - als bare Münze nehemen. Gerichte dürfen Fehler machen und machen sie auch. Solange es nicht entscheidungsrelevant war - wie hier, ist es egal. Bei manchen ist letzteres jedoch gegeben.


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14.06.2024 um 19:03
@Lento
Nicht Dein Ernst
Die Nummer ist durch.
Leider fehlt mir momentan die Zeit ,hier längst durchgekauten Themen aufzuwühlen und rechtskräftige Urteile dann zum 4. mal zu lesen

Außerdem hab ich so gar keine Ahnung wovon Du überhaupt redest.
Zitat von LentoLento schrieb:Letztlich sage ich nichts anderes, aber man soll nicht alles - was in solchen Urteilen steht - als bare Münze nehemen. Gerichte dürfen Fehler machen und machen sie auch. Solange es nicht entscheidungsrelevant war - wie hier, ist es egal. Bei manchen ist letzteres jedoch gegeben.
Jertzt könnte ich auch um eine Quelle aus dem Urteil, aus dem Du diese Behauptung ableitest, das hier im Urteil entscheidungsrelevante Fehler gemacht wurden.

Alle anderen juristischen Instanzen haben da offensichtlich andere Erkenntnisse gewonnen .
Aber dann könnte man hier auch 5XX Seiten zurück gehen und wieder von vorne anfangen.

Ich denke das sollten wir uns hier und jetzt ersparen diesen geklärten Fall , bei dem der Täter nun bereits seit Jahren einsitzt immer wieder „hochzukochen“


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14.06.2024 um 20:36
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich denke das sollten wir uns hier und jetzt ersparen diesen geklärten Fall , bei dem der Täter nun bereits seit Jahren einsitzt immer wieder „hochzukochen“
Hier möchte ich widersprechen. Das "hochkochen" passiert durch die, die am Urteil zweifeln und diesen Versuchen sollte man mit der Wahrheit begegnen.
Man darf nicht vergessen das es sich hier um einen Indizienprozess handelte. Ein Indiz ist kein Beweis, entscheidend war hier der Gesamteindruck der Indizien auf das Gericht.


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14.06.2024 um 20:58
Zitat von LentoLento schrieb:Ich habe einzig und allein die Feststellungen des Urteils in den notwendigen Zusammenhang gestellt. Eine Aufgabe, welche ich vom Gericht erwartet hätte,
Genau das hat das Gericht mit der Urteil gemacht.
Die Indizien, Beweise und Zeugenaussagen bewertet und in den notwendigen Zusammenhang gestellt.
Ergebnis war, dass AD als Täter verurteilt wurde.
Zitat von LentoLento schrieb:Eine Aufgabe, welche ich vom Gericht erwartet hätte, bevor es einem Zeugen, der erst alla einer Gerichtsshow erst in der Verhandlung solche vermeintlichen Beobachtungen geschildert habe.
Wann sollen denn Zeugen urteilsrelevant aussagen, außer vor Gericht? Und im Regelfall stehen die Zeugen zur Gerichtsverhandlung fest und werden entsprechend geladen, nachdem sie wahlweise von Verteidigung oder Anklage als Zeugen benannt wurden.

Zudem unterstellst Du hier dem Zeugen wissentlich eine Falschaussage gemacht zu haben mit seinen "vermeintlichen Beobachtungen". Zeugen werden belehrt und eine Falschaussage vor Gericht hat strafrechtliche Konsequenzen.

Der Zeuge hat das ausgesagt, was er gesehen hat. Dass dies nicht in die AD ist unschuldig Schublade passt ist das Problem, also wird der Zeuge diskreditiert. Das Gericht hat ihm geglaubt und damit hat sich das. Wenn Jemand behauptet, die Aussage entsprach nicht der Wahrheit, dann sollte derjenige das belegen - und mit mehr als "der Zeuge wollte an der Show teilnehmen". Zudem ein Mordprozess keine Show ist - 2 Menschen wurden gewaltsam und aus niederträchtigen Gründen getötet und ein dritter Mensch wurde zu einem Krüppel (entschuldigt den Ausdruck, aber mir fällt grad nichts passenderes ein) gemacht, mit einem schlimmen Trauma belastet - da von Show zu sprechen ist schon kühn.
Zitat von LentoLento schrieb:Letztlich sage ich nichts anderes, aber man soll nicht alles - was in solchen Urteilen steht - als bare Münze nehemen. Gerichte dürfen Fehler machen und machen sie auch.
Revision und Wiederaufnahme in mehreren Instanzen immer wieder abgelehnt, aber ja - der gemeine Allmy user weiß natürlich, dass es ein Fehlurteil war. Hätte AD besser mal Geld für einen Allmy user anstelle seines Anwalts ausgegeben, da wäre er heute schon längst frei.


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15.06.2024 um 00:19
@Boho
@Nightrider64

Schade, dass ihr nicht gewillt seid meine Beiträge wirklich zu lesen. Ich habe die schweren Widersprüche bzgl. der PC-Manipulation des Urteils zusammengefasst und entsprechend auf die Seiten verwiesen.
Zitat von BohoBoho schrieb:Zudem unterstellst Du hier dem Zeugen wissentlich eine Falschaussage gemacht zu haben mit seinen "vermeintlichen Beobachtungen". Zeugen werden belehrt und eine Falschaussage vor Gericht hat strafrechtliche Konsequenzen.
Ich schrieb:
Zitat von LentoLento schrieb:Natürlich wird der Zeuge glauben es so gesehen zu haben, aber Zeugenaussagen nach längeren Zeiten sind mit Vorsicht zu genießen
Zitat von BohoBoho schrieb:Revision und Wiederaufnahme in mehreren Instanzen immer wieder abgelehnt, aber ja - der gemeine Allmy user weiß natürlich, dass es ein Fehlurteil war. Hätte AD besser mal Geld für einen Allmy user anstelle seines Anwalts ausgegeben, da wäre er heute schon längst frei.
Ich halte das Urteil im Ergebnis für richtig, weil die angebliche PC-Manipulation nur ein Nebenschauplatz war. Eine Wiederaufnahme halte ich auch für sehr unwahrscheinlich. Ich schrieb:
Zitat von LentoLento schrieb:Aber das war nur ein Nebenschauplatz. Es werden kaum Urteile geben, wo jede Feststellung der Wahrheit entspricht. Trotz einzelner Fehler dürften die meisten Urteile im Ergebnis richtig sein (das hoffe ich jedenfalls).
Es ist schade, wenn man in einzelnen Punkten - aus meiner Sicht berechtigt - das Urteil kritisiert, wird man gleich in eine bestimmte Ecke gestellt. Vernünftige Diskussion ist so nicht möglich. Erbärmlich.

Nein, Richter sind keine Götter und machen Fehler. Die Bewertung an diesem Punkt des Gerichts ist nicht mit den harten Tatsachen vereinbar. Die Widersprüche zu den harten Fakten (Späterer Login auf dem PC passt nicht zu einem PC, der durch Manipuliation nun endgültig zerstört worden sein soll). Unabhängig davon sehe ich in der Begründung einen Zirkelschluss, aber das ist im Vergleich zum Logikfehler nur ein Add-On.

Ich glaube das Gericht hat hier von der sehr guten Arbeit der Ermittler profitiert. Die Anklage erfolgte entsprechend auch schon ohne die Vermutung der PC-Manipulation und ohne diese hätte es sehr wahrscheinlich zur Verurteilung gereicht.


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Doppelmord Babenhausen

15.06.2024 um 19:10
Zitat von LentoLento schrieb:Schade, dass ihr nicht gewillt seid meine Beiträge wirklich zu lesen. Ich habe die schweren Widersprüche bzgl. der PC-Manipulation des Urteils zusammengefasst und entsprechend auf die Seiten verwiesen.
Darum geht es doch gar nicht. Die Frage die sich stellt ist doch, warum die Erkenntnisse, die Du gewonnen hast, nicht schon im Prozess abgearbeitet wurden.
Ich selbst fand die Argumentation bzgl der EDV schlüssig , bin aber kein Fachmann auf dem Gebiet

Und um Deine Behauptung, das keine EDV Spezialisten hinzu gezogen wurden, was schlichtweg so nicht stimmt
Nu ist vorbei, der Fall endgültig abgeschlossen.

Warum hast Du Dich eigentlich nicht bei Dr. Strate gemeldet ?
Der suchte wohl jahrelang vergebens einen EDV Experten, der das Urteil in diesen Punkten angreifbar macht.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich halte das Urteil im Ergebnis für richtig, weil die angebliche PC-Manipulation nur ein Nebenschauplatz war. Eine Wiederaufnahme halte ich auch für sehr unwahrscheinlich. Ich schrieb:
Hallo??
Hast Du die Entwicklung des Falles in den letzten Jahren nicht mitbekommen ?
Wie kannst Du irgend etwas von einer Wiederaufnahme schreiben, wenn deren Antrag in letzter Instanz schon vor 2 Jahren endgültig abgelehnt wurde.
Eine Wiederaufnahme ist nicht sehr unwahrscheinlich, wie Du geschrieben hast.
Nein, sie ist nach endgültiger Ablehnung nunmehr ausgeschlossen!



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15.06.2024 um 21:17
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Eine Wiederaufnahme ist nicht sehr unwahrscheinlich, wie Du geschrieben hast.
Nein, sie ist nach endgültiger Ablehnung nunmehr ausgeschlossen!
Ich wußte gar nicht daß das endgültig möglich ist. Was wollen dann seine Unterstützer erreichen?
Wäre es nach der langen Zeit nicht sinnvoller über seine Enlassung zu reden?
Wie stehen seine Chancen als Tatleugner?


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Doppelmord Babenhausen

15.06.2024 um 22:38
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Darum geht es doch gar nicht. Die Frage die sich stellt ist doch, warum die Erkenntnisse, die Du gewonnen hast, nicht schon im Prozess abgearbeitet wurden.
Das ITler ist man sich die Bedeutung von Logs wahrscheinlich weitaus bewusster und manchmal sie dienen eben der(unverfäschten) Fehleranalyse. Vielleicht habe ich daher eine etwas andere Sichtweise und bewerte den Log-Eintrag von vornherein höher.

Aber Deine Frage stellt sich nicht wirklich, wenn man den Grund hierfür nicht in der Begründung findet.

Denn die Begründung ist nun Mal Grundlage für die Beurteilung des Verfahrens/Urteils durch den BGH. Der BGH kennt den Lauf der Verhandlung nicht, er beurteilt das Verfahren nur auf der Grundlage dieser Urteilsbegründung und der Revisionsbegründung. Solche Widersprüche in der Urteilungsbegründung können definitiv einen erfolgreichen Revisionsgrund darstellen. Wie gesagt, ein endgültig durch eine Manipulation zerstörter PC kann man nicht mehr für Backup-Zwecke oder ähnliches wieder starten. Das eine ist die Annahme des Gerichts, das andere der Auszug aus den Log-Dateien der Server. Solche Widersprüche sind objektiv willkürlich. Was mich zusätzlich stört, das Gericht schein wohl selber bzgl. der Zeugenaussage gewisse Bedenken gehabt zu haben und versucht sie damit zu zerstreuen, in dem er auf die Geheimniskrämerei von D hinweist. Aber das ist nichts Besonderes, die meisten Verdächtigen werden bzgl. dem schweigen, was ungünstig für sie ist. Das liegt fast schon in der Natur der Sache. Etwas anderes ist eine Computer-Manipulation, da müsste man schon wissen.

Aber das alles wirkt sich aber nun dann aus, wenn davon die tragenden Säulen eines Urteils betroffen sind.

Das ist hier nicht der Fall, denn die Schalldämpfersache ist recht gut abgehandelt worden und sie ist neben der der Schmauchspuren eine der wichtigsten tragenden Säulen. Das Gericht hat wohl Teile des IT-Gutachtens in das Urteil eingearbeitet und die Anwesenheit von D zum Zeitpunkt der Recherche und des Ausdrucks ist gut belegt.

Solche Fehler werden nun mal Urteile nicht selten enthalten, das ist menschlich. Würde der BGH bei jedem Fehler das Urteil aufheben – also auch wenn die übrigen rechtsfehlerfreien Punkte immer noch ausreichend für die Verurteilung wären – dann würde der Justizapparat wahrscheinlich zusammenbrechen.

Für Zweifler sind solche Punkte ein Nährboden. Aber aus meiner Sicht bringt es nichts, solche Fehler zu ignorieren. Aber man muss klarstellen, dass dieser Punkt in Wirklichkeit nebensächlich ist. Dringenden Tatverdacht und eine zugelassene Anklage - und damit eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung - erfolgten auch ohne diese vermeintliche PC-Manipulation.

Dass sich Frau Darsow auf diesen Punkt stützt, ist natürlich auch verständlich. So etwas werden Menschen immer suchen (und auch finden), wenn sie an die Unschuld glauben oder glauben wollen.


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15.06.2024 um 22:40
Irgendwann sind halt alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft und dies ist in dem Fall so.
Der Täter, sitzt seine gerechte Strafe ab. Als Tatleugner und mit besonderer Schwere der Schuld, werden das wohl mindestens 20 Jahre sein.


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Doppelmord Babenhausen

15.06.2024 um 22:53
@Lento
Du tust so als habe das Gericht nach gutdünken entschieden .
Dies ist mitnichten der Fall
Auch hätte die Verteidigung im Hauptverfahren Gegengutachten einbringen können, wenn sie denn eine Chance auf Erfolg gesehen hätten.
Alles nicht passiert oder nicht von Erfolg gekrönt


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Doppelmord Babenhausen

15.06.2024 um 23:40
Ich habe, zwecks der entscheidenden Frage ob denn Andreas D. zum Zeitpunkt der Suchanfrage als auch Ausdruck der Bauanleitung denn überhaupt gesichert vor seinem Rechner saß, dazu im 2. Teil der Podcastreihe von „Die Nachbarn“ nochmal reingehört und dabei festgestellt das sich Darsow zu diesem zentralen Punkt bereits geäußert hat.

Warum aber ist sich die Polizei überhaupt so sicher dass es Andreas D. war? Das wohl stärkste und wichtigste Indiz gegen ihn ist eine Suchanfrage an seinem Arbeitscomputer. Ungefähr zwei Monate vor dem Doppelmord wurde in der Baufirma von Andreas Ds. Computer eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer ausgedruckt. Und am Tatort hat die Polizei kleine Bauschaumpartikel gefunden die, so schlussfolgern sie, von einem selbstgebauten Schalldämpfer herrühren müssen. Warum also hat Andreas D. so etwas ausgedruckt wenn nicht für die Tat?
[...]
Er selbst sagt er hat diese Internetseite nie besucht. Wenn er es nicht war muss es aber jemand anderes gewesen sein. Wir haken nach:
Leonie B.
Das was ja vor allem auch gesagt wird ist halt so ein bisschen die zeitlichen Abläufe die es bei der Suchanfrage gab, also das um 09.31 Uhr Sie noch was ausgedruckt haben und um 09.40 Uhr dann diese entscheidende Suchanfrage gemach wurde, wo waren Sie denn da?
Andreas D.
Es war eine Uhrzeit gewesen, also ich kann jetzt nur von der Uhrzeit ausgehen, ich war im Büro gewesen aber um 09.30 Uhr da hatte die Werkstatt immer…. also unsere Frühstückspause vom Büro ging von 9.00 Uhr bis 9.15 Uhr, die Werkstatt hatte eine Pause gehabt von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr, wenn ich, und das… denke ich mal das werden die anderen auch sagen, ich bin unheimlich oft wenn die Frühstückspause von der Werkstatt fertig war, ich wusste dann immer um 09.30 Uhr war sie fertig, ich wollte vorher nicht stören, da bin ich oftmals rausgegangen in die Werkstatt, auf den Bauhof, und hab eigentlich nach der Frühstückspause Sachen geklärt. Das war jetzt keine hundert… also ist jetzt keine hundertprozentige Sache das ich sage das war immer so aber es war sehr sehr sehr oft so und ich bin ja wirklich, ich bin zu… ich bin zu Firmen gefahren hab teilweise Gespräche vor Ort geführt, bin manchmal dann auf Baustelle, dann bin ich zu unserem Mischwerk gefahren, dann musste ich dahinfahren, dahinfahren, dann war das Büro leer gewesen.
Mit dem Hauptindiz der Suchanfrage und dem Ausdruck eines Schalldämpfers haben wir uns die letzten Monate ausführlich beschäftigt. Klar wird dabei es ist Andreas D. nicht zweifelsfrei zuzuordnen!
Professor Labudde
Je schwächer ein Passwort ist, ja, desto schwächer ist natürlich auch dann der Link zwischen dem eigentlichen Nutzer und der Person und das muss man natürlich dann in diesem Fall, also wenn es so war, dann muss man natürlich nach zusätzlichen Beweisen, Links, Daten suchen, also hat irgendjemand zu dieser Zeit Herrn D. auf dem Flur gesehen, wurde er gesehen wie er vor seinem Rechner sitzt, wurde er gesehen das er vor einem anderen Rechner sitzt, also gab es irgendwie eine Besprechung, wie lange braucht er dann zurück zu seinem Büro und und und. Und wenn ich mich richtig erinnere an Vorgespräche dann war ja auch die Frage wie lange braucht man von seinem Arbeitsplatz zum Drucker also setzt man ja da voraus das er physisch vor Ort war.
Das gerade war Doktor Dirk L., Professor für digitale Forensik an der Universität Mittweida. Wir haben ihn beauftragt sich das Hauptindiz mal genauer anzuschauen. Er kommt zu dem Urteil um Andreas D. das Indiz zuzuordnen müsste es einen klaren Beweis geben das niemand anderes an seinem Platz saß.
Andreas D.
Es war so das unten mein Büro eigentlich das war was am haupt… also was am meisten besucht war. Dadurch a) vom Einkäufer und ich hatte meinen Schreibtisch gehabt und hatte links das Faxgerät gehabt. Das Faxgerät war unten für alle zuständig gewesen, für die ganzen Bauleiter, für unten… die Lohnbuchhaltung, Buchhaltung und so weiter und wenn ich nicht da war hat praktisch jeder rein kommen können, der PC war immer an gewesen, der PC war nicht wie es gehießen hat passwortgeschützt und so wei… also es gab natürlich, es gab… man musste den Namen eingeben und dann das Kürzel von der Sache die man unterschreibt, ja es war also der Name Darsow und „dw“ genauso wie andere Leute da waren… Name und dann meistens der Anfangsbuchstabe, bei mir war jetzt nicht der Anfangsbuchstabe sondern erster und letzter Buchstabe aber jeder kannte das.
Die Nachbarn - Neue Spuren, Teil 1: Das Interview
Ab Zeitindex 30.45 Minute bzw. 31.46 Minute
https://www.antenne.de/mediathek/serien/die-nachbarn/0001j24jv9627f9wsypd2tt3p3-1-das-interview

Die Aussagen von Andreas D. sind, trotz offensichtlich inkorrekter Wiedergabe der Pausenzeiten, dennoch ganz interessant weil sie nicht nur einen validen Erklärungsansatz dafür liefern wo er denn möglicherweise gewesen sein kann wenn er nicht im Büro war sondern auch durch die Aussage eines Ex-Kollegen indirekt untermauert wird, zufälligerweise genau jener Mitarbeiter welcher Darsow auch dabei beobachtet haben will wie er an seinem Computer angeblich „herumschraubte“. Zwischen offiziellem Ende der Frühstückspause und Start der Suchanfrage liegen fast ganze 10(!) Minuten, das ist mehr als genug Zeit für Andreas D. gewesen sein Büro zu verlassen. Der Zeitrahmen war somit mehr als ausreichend für den Systemadministrator, auf den diese ganze Spur höchstwahrscheinlich zurückzuführen ist, in das Büro zu kommen, Darsow dort jedoch nicht anzutreffen, sich unter dessen Kennung auf dem PC einzuloggen und dabei jene verhängnisvolle Spur zu verursachen welche Darsow später so in Bredouille bringt. Grund für die Fremdverwendung kann schlicht gewesen sein herauszufinden was die bekannten technischen Probleme dieses Computers verursacht. Natürlich ist das jetzt ein Stück weit hypothetisch aber so weit hergeholt wäre das jetzt nicht…


Zitat von LentoLento schrieb:Schade, dass ihr nicht gewillt seid meine Beiträge wirklich zu lesen. Ich habe die schweren Widersprüche bzgl. der PC-Manipulation des Urteils zusammengefasst und entsprechend auf die Seiten verwiesen. [...] Es ist schade, wenn man in einzelnen Punkten - aus meiner Sicht berechtigt - das Urteil kritisiert, wird man gleich in eine bestimmte Ecke gestellt. Vernünftige Diskussion ist so nicht möglich. Erbärmlich.

Nein, Richter sind keine Götter und machen Fehler. Die Bewertung an diesem Punkt des Gerichts ist nicht mit den harten Tatsachen vereinbar. Die Widersprüche zu den harten Fakten (Späterer Login auf dem PC passt nicht zu einem PC, der durch Manipuliation nun endgültig zerstört worden sein soll).

Da kann ich dir nur voll und ganz zustimmen! Es ist schon erstaunlich wie sehr sich gewisse Leute gegen diese spezifische Angabe in der schriftlichen Urteilsbegründung sträuben obwohl ansonsten ja gerade dieses Urteil gerne als vermeintlicher "Generalbeweis" in diesem Fall angeführt wird…


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16.06.2024 um 00:09
Zitat von Fritz_D1Fritz_D1 schrieb:Ich wußte gar nicht daß das endgültig möglich ist.
Der eingereichte Antrag wurde endgültig abgelehnt. D.h. nicht, dass Darsow nicht noch weitere Anträge auf Wiederaufnahme einreichen kann, aber er muss halt jedes Mal darlegen, dass es neue Tatsachen gibt, die beim Prozess noch nicht vorlagen und die ihn entlasten.
Anders als es all die "unschuldig Inhaftierten" und ihre "auf Wiederaufnahmeanträge spezialisierten Anwälte" immer darstellen sind diese Tatsachen auch nichts, was man sicher findet, wenn man unschuldig ist und nur lange genug sucht. Das Vorgehen an sich macht ja so rum schon mal keinen Sinn: "A ist unschuldig, dann suchen wir mal ob wir neue Tatsachen finden!"
Die Regelungen sind der StPO zur Wiederaufnahme sind ja eigentlich genau andersrum gedacht: wenn neue Tatsachen auftauchen, kann man eine Wiederaufnahme beantragen.
Hier will dagegen jemand eine Wiederaufnahme und dann sucht er halt man neue Tatsachen. Da brauch man dann auch nicht jammern, dass die Erfgolgsquote bei diesem Vorgehen verschwindend gering ist.


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16.06.2024 um 01:01
Was für ein Riesenzufall, dass ausgerechnet in dieser Stadt, in dieser Firma, am Platz des A.D., welcher ein Motiv hatte, dessen Frau auch noch außer Stadt war, eine Suchanfrage gestartet, sowie eine Bauanleitung gedruckt wurde. Soviele Zufälle kann es einfach nicht geben. Da ist die Chance größer im Lotto 1 Mio. zu gewinnen.

Hat hier jemand das komplette Urteil gelesen und hat noch Zweifel an seiner Schuld?


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