Doppelmord Babenhausen
16.06.2024 um 08:09Nightrider64 schrieb:Du tust so als habe das Gericht nach gutdünken entschieden .Bzgl. der Sache mit der PC-Manipulation brauchte es kein Gegengutachten. Denn es gab schon gar nicht ein Gutachter, der eine PC-Manipulation behauptet hat. Das hat sich das Gericht zusammengereimt. Ich denke, anhand der ermittelten Tatsachen wird dieser Abschnitt des Urteils für die Verteidigung eine Überraschung gewesen sein. Das war so nicht zu erwarten. Wäre es ein wesentlicher Grund, auf dem sich die Verurteilung stützt, wäre auch das ein erfolgversprechender Revisionsgrund. Die Verteidigung muss auch normalerweise davon ausgehen können, dass die Urteile ohne Logikfehler sind. Aber dieser Fehler war für den Schuldspruch nur ein Add-On und damit belanglos.
Dies ist mitnichten der Fall
Auch hätte die Verteidigung im Hauptverfahren Gegengutachten einbringen können, wenn sie denn eine Chance auf Erfolg gesehen hätten.
Alles nicht passiert oder nicht von Erfolg gekrönt
Ich behaupte auch nicht, dass das Gericht nach Gutdünken geurteilt hat. Es wird eben dieser Logikfehler Fehler im Eifer des Gefechts erfolgt sein. Das passiert, sonst gäbe es keine Fehlurteile. Schau Dir den Badewannunfall von Rottach-Egern oder den Fall Montgazon an. Natürlich haben da die ursprünglichen Gerichte nicht nach Gutdünken gehandelt, sie waren hier einfach überzeugt. Aber es entstehen dabei eben Fehler, die sich in dem meisten Fällen nicht für die Verurteilung wirklich entscheidend sind (wie hier). Aber manchmal sind die Fehler eben so gravierend, dass sie sich auf das Ergebnis insgesamt niederschlagen. Urteile sind eben Menschenwerk und sie erheben auch keinen Anspruch einer wirklich wissenschaftlichen Erkenntnis. Überzeugung ist eben nicht gleichzusetzen mit "Wissen".
Wie gesagt, der Widerspruch scheint vorhanden zu sein und bisher hat auch hier niemand versucht diesen hier zu widerlegen.