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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

16.06.2024 um 08:09
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Du tust so als habe das Gericht nach gutdünken entschieden .
Dies ist mitnichten der Fall
Auch hätte die Verteidigung im Hauptverfahren Gegengutachten einbringen können, wenn sie denn eine Chance auf Erfolg gesehen hätten.
Alles nicht passiert oder nicht von Erfolg gekrönt
Bzgl. der Sache mit der PC-Manipulation brauchte es kein Gegengutachten. Denn es gab schon gar nicht ein Gutachter, der eine PC-Manipulation behauptet hat. Das hat sich das Gericht zusammengereimt. Ich denke, anhand der ermittelten Tatsachen wird dieser Abschnitt des Urteils für die Verteidigung eine Überraschung gewesen sein. Das war so nicht zu erwarten. Wäre es ein wesentlicher Grund, auf dem sich die Verurteilung stützt, wäre auch das ein erfolgversprechender Revisionsgrund. Die Verteidigung muss auch normalerweise davon ausgehen können, dass die Urteile ohne Logikfehler sind. Aber dieser Fehler war für den Schuldspruch nur ein Add-On und damit belanglos.

Ich behaupte auch nicht, dass das Gericht nach Gutdünken geurteilt hat. Es wird eben dieser Logikfehler Fehler im Eifer des Gefechts erfolgt sein. Das passiert, sonst gäbe es keine Fehlurteile. Schau Dir den Badewannunfall von Rottach-Egern oder den Fall Montgazon an. Natürlich haben da die ursprünglichen Gerichte nicht nach Gutdünken gehandelt, sie waren hier einfach überzeugt. Aber es entstehen dabei eben Fehler, die sich in dem meisten Fällen nicht für die Verurteilung wirklich entscheidend sind (wie hier). Aber manchmal sind die Fehler eben so gravierend, dass sie sich auf das Ergebnis insgesamt niederschlagen. Urteile sind eben Menschenwerk und sie erheben auch keinen Anspruch einer wirklich wissenschaftlichen Erkenntnis. Überzeugung ist eben nicht gleichzusetzen mit "Wissen".

Wie gesagt, der Widerspruch scheint vorhanden zu sein und bisher hat auch hier niemand versucht diesen hier zu widerlegen.


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16.06.2024 um 09:11
Zitat von LentoLento schrieb:Bzgl. der Sache mit der PC-Manipulation brauchte es kein Gegengutachten. Denn es gab schon gar nicht ein Gutachter, der eine PC-Manipulation behauptet hat. Das hat sich das Gericht zusammengereimt
Das ist schlichtweg falsch und wohl nur auf Deiner Fantasie beruhend.



Ich habe über ein knappes Dutzend Seiten im Urteil gelesen, wie die EDV Ermittler der Kripo aufgrund von Rückverfolgung auf A.D. S Arbeitsplatz kamen. Die eigentliche Recherche von welchem Rechner aus danach gesucht wurde konnte ja nicht mehr erfolgen, da A. das Beweismittel beseitigt hat, wobei er beobachtet wurde,

Ich weis nicht, ob Du den Kripo EDV Fahnder überhaupt fachlich gewachsen bist, oder hier nur irgend etwas zum Besten geben willst.


Das Gericht jedenfalls sah es als erwiesen an, das der Ausdruck von A.D. getätigt wurde.
Eine Bauanleitungen für einen Bauschaum Schalldämpfer. . Einige Wochen später wurde dann sein Nachbar mit Hilfe eines solchen Schalldämpfers erschossen .
Eines von mehreren Indizien mit denen der Doppelmörder überführt werden konnte.


Im Übrigen ist der Kriminalfall geklärt, der Täter sitzt seine Strafe ab.


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16.06.2024 um 09:34
Ich verfolge den Mordfall schon eine längere Zeit und ich habe mir das komplette Urteil auch schon durchgelesen. Für mich persönlich bestehen keinerlei Zweifel, dass AD der Täter ist. Alles ist schlüssig.

Entsetzt war ich von dem Podcast der beiden Mädels. Ich dachte oft, da sprechen 16jährige Teenager. Vollkommen einseitig berichtet, den Großteil weggelassen und einfach nur schlecht berichtetet. Wenn das Journalistinnen sein sollen, na dann gute Nacht.
Leider ist nicht nur dieser Podcast der beiden in die Hose gegangen, sondern die vorherigen auch.

Zurück zu AD. Man sollte sich wirklich das Urteil mal durchlesen, da hier vieles nur vom Hörensagen breitgetreten wird. Das Urteil lässt meiner Meinung nach keine Zweifel mehr offen.


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16.06.2024 um 11:59
@Nightrider64
Ich glaube, du verstehst nicht ganz, worauf @Lento hinaus will.
Ich denke, Lento würde deiner Zusammenfassung
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das Gericht jedenfalls sah es als erwiesen an, das der Ausdruck von A.D. getätigt wurde.
Eine Bauanleitungen für einen Bauschaum Schalldämpfer. . Einige Wochen später wurde dann sein Nachbar mit Hilfe eines solchen Schalldämpfers erschossen .
Eines von mehreren Indizien mit denen der Doppelmörder überführt werden konnte.

Im Übrigen ist der Kriminalfall geklärt, der Täter sitzt seine Strafe ab.
zustimmen. Lento hat hier mehrfach geschrieben, dass er die Schuld von AD für erwiesen hält.

Lento hat nur einen Kritikpunkt an der Urteilsbegründung, nämlich das beobachtete Rumschrauben/Öffnen von AD an seinem Rechner als Manipulation zu interpretieren. Lento sagt aber auch, dass dieser Punkt für die gesamte Beweiswürdigung und das gefällte Urteil unerheblich.

Ich verstehe also die Aufregung nicht.

(Ich persönlich finde, dass das Rumschrauben zwei Wochen nach der Tat gut ins Bild passt.)


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16.06.2024 um 12:30
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Lento hat nur einen Kritikpunkt an der Urteilsbegründung, nämlich das beobachtete Rumschrauben/Öffnen von AD an seinem Rechner als Manipulation zu interpretieren. Lento sagt aber auch, dass dieser Punkt für die gesamte Beweiswürdigung und das gefällte Urteil unerheblich.
Aber so ist das ja nun mal bei Indizien: es ist eben kein Beweis, sondern nur ein Beweisanzeichen und deshalb bedarf es eben noch Spielraum und vor allem eben auch den Bedarf für eine Interpretation durch das Gericht. Wenn das Gericht der Meinung ist, es ist in der Lage, den Sachverhalt selber zu interpretieren, bedarf es keines Experten, zumal der IT-Ermittler Sachverstand hat, um Fachkräften dazu zu beantworten.

Deshalb verstehe ich den Punkt nicht, warum ausgerechnet für dieses Indiz ein Sachverständiger bringen soll. In ADs Kopf kann der auch nicht reinschauen.


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16.06.2024 um 13:08
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Deshalb verstehe ich den Punkt nicht, warum ausgerechnet für dieses Indiz ein Sachverständiger bringen soll. In ADs Kopf kann der auch nicht reinschauen.
Ich denke auch, dass die Beobachtung des Zeugen wohl nicht genügend Anknüpfungspunkte für einen Sachverständigen geliefert hätten. Höchstens noch zusammen mit dem IT-Admin. Aber auch dann muss man sagen: die Manipulation des PC war nicht entscheidend für eine Verurteilung. Selbst wenn das wegfiele, stünde die Verurteilung immer noch auf sehr stabilen Grund.

Und selbst wenn ein Sachverständiger hätte zeigen können, dass das Rumschrauben von AD nicht geeignet gewesen wäre, um eine Entsorgung des PCs in Gang zu setzen, heißt das ja nicht, dass AD es nicht versucht hätte. M.E. würde also ein Sachverständiger auch deshalb wenig bringen.

Für mich spricht deshalb viel für eine (versuchte) Manipulation des PCs durch AD, weil er selbst den PC geöffnet hat, anstatt gleich - wie es das übliche Vorgehen ist - direkt zum Experten, nämlich dem Systemadministrator zu gehen.

Aber im wichtigsten Punkt sind wir uns ja alle einig: es haben so viele Indizien gegen AD gesprochen, dass nur eine Verurteilung erfolgen konnte.


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16.06.2024 um 13:31
Zitat von Fritz_D1Fritz_D1 schrieb:Ich wußte gar nicht daß das endgültig möglich ist.
Ist es ja auch nicht.

Es bringt aber auch nix, immer wieder vermeintlich neue Beweise an den Haaren herbeizuziehen, die dann letztlich nicht als neue Beweise anerkannt werden und damit die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nicht erfüllen.
Zitat von Fritz_D1Fritz_D1 schrieb:Wäre es nach der langen Zeit nicht sinnvoller über seine Enlassung zu reden?
Er sitzt seit knapp 15 Jahren und es wurde damals die besondere Schwere der Schuld festgestellt, damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich.

Wie lange er noch in Haft sein wird, bleibt also abzuwarten.
Zitat von Fritz_D1Fritz_D1 schrieb:Wie stehen seine Chancen als Tatleugner?
Keine Ahnung, Bence Toth z.B. wurde ja nach 17 Jahren trotz Tatleugnung entlassen.

Und das in Bayern, wo es prinzipiell strenger zugeht, als in anderen Bundesländern.


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16.06.2024 um 19:41
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Und selbst wenn ein Sachverständiger hätte zeigen können, dass das Rumschrauben von AD nicht geeignet gewesen wäre, um eine Entsorgung des PCs in Gang zu setzen, heißt das ja nicht, dass AD es nicht versucht hätte. M.E. würde also ein Sachverständiger auch deshalb wenig bringen.
Zwei Sachverständige haben zweifelsfrei festgestellt, dass es nur der PC von AD gewesen sein konnte, von welchem Zugriff auf die Webseite erfolgte und zwar per Ausschlussprinzip.

ALLE PCs, Laptops, die sonst Zugang auf den Firmenserver hatten, konnten untersucht werden. Einzig und alleine der PC von AD stand nicht zur Verfügung. Man hat sogar einen remote Zugang durch Dritte gutachterlich überprüft und ausgeschlossen. Es blieb nur sein PC, da man sowohl das Betriebssystem (was einzig sein PC noch hatte) und auch den genutzten Webbrowser feststellen konnte. Keine Kombi passte zu einem der anderen Geräte und keines der anderen Geräte wies eine entsprechende Historie auf

Es ist also völlig egal, auf wieviel anderen Geräten sein Profil war, weil alleine über den PC an seinem Arbeitsplatz der Zugriff erfolgt sein konnte.

Bis 9.25 telefoniert er mit seiner Frau, um 9.30 ist die Pause regelmäßig zu Ende, um 9.31 druckt er was aus wenige Minuten später der Zugriff auf die Seite mit dem Schalldämpfer.

Dazu spricht er das mit der Webseite mit dem Schalldämpfer noch in einem späteren Telefonat mit einem Kollegen an - nachdem er am Tag davor der Polizei noch sagt er wüsste gar nicht, worum es bei der Geräteuntersuchung ging. Dem Kollegen gegenüber sagt er, dass es um eine Schalldämpfer Suche ging.

Sein PC war veraltet und hatte Probleme, ja. Dass ihn nun aber ein Kollege an diesem rumhantieren sah und der PC dann kurz darauf als defekt ausgetauscht werden muss - schöner Zufall. Wenn das Gerät tatsächlich ohne sein Einwirken in die Knie gegangen wäre, bliebe es immer noch das einzige Gerät, über welches der Zugriff erfolgte und sein Wissen um die Ermittlung hinsichtlich einer Schalldämpfer Internet Suche bliebe.


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16.06.2024 um 22:38
@Boho
Zitat von BohoBoho schrieb:Zwei Sachverständige haben zweifelsfrei festgestellt, dass es nur der PC von AD gewesen sein konnte, von welchem Zugriff auf die Webseite erfolgte und zwar per Ausschlussprinzip
Das mit dem Sachverständigen bezog sich auf eine ganz andere Frage, nämlich dem Rumschrauben. (Siehe Beiträge von Lento)

Ich stimme deinem gesamten Beitrag zu.


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17.06.2024 um 12:14
Ich habe mir den Fall von AD schon vor langer Zeit angeguckt. Hier muss man irgendwann mal gesunden Menschenverstand einschalten.

Erstens gibt es keine direkten Beweise. Es wurden keine Haare und keine DNA von ihm am Tatort gefunden. Und seine Kleidung hatte auch keine Blutspritzer oder sonstigen Spuren vom Tatort anhaftend. Fährtenspürhunde suchten auch nicht den Weg in sein Haus, sondern vom Tatort weg. Es gibt schlicht keine verwertbare direkte Verbindung zwischen AD und dem Tatort.

Damit basiert der gesamte Prozess ausschließlich auf Indizien. Und die können alles mögliche indizieren.

Anders herum wird AD unterstellt, er hätte einen Dreifachmord (!) mit dem mageren Motiv begangen, den Nachbarlärm abzuschalten. Es gibt alle möglichen durchgeknallten Menschen. Aber dass ein gut integrierter und nicht vorbestrafter Familienvater mit einem kleinen Kind einen Dreifachmord begeht, nur weil die Nachbarn zu laut sind, und sich damit lebenslang selbst belastet und zudem noch das Risiko eingeht, dabei erwischt zu werden, dürfte ein extrem seltener Fall sein. Falls doch hätte er trotz unterstellter akribischer Vorbereitung die erste Spur zur Aufklärung gleich selbst gelegt, indem er sich alleine zum fraglichen Zeitpunkt ohne Alibi in direkter Umgebung des Tatorts aufhielt.

Das ganze ist so abstrus, dass es erst dadurch zur Theorie wird, dass ein Staatsanwalt die Geschichte Tage und Monate lang in seinem Kopf hin- und herdreht - immer unter dem Einfluss einer vermeintlichen Karrierechance. Die Frage ist doch nicht, ob er es technisch getan haben könnte, sondern ob alle begründeten Zweifel ausgeräumt sind. Und genau das ist eben nicht der Fall. Die Abwesenheit aller direkten Beweise und die Fährte der Hunde sind begründete Zweifel an seiner Täterschaft.

Unter den Voraussetzungen, die das Gericht zugrunde gelegt hat, hätten sie quasi jeden Ortsbewohner, der sich zum Tatzeitpunkt alleine zu Hause aufgehalten hat, verdächtigen können und dann mit irgendwelchen herbeigewedelten Indizien verurteilen können.


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17.06.2024 um 12:27
Zitat von DworfDworf schrieb:Falls doch hätte er trotz unterstellter akribischer Vorbereitung die erste Spur zur Aufklärung gleich selbst gelegt, indem er sich alleine zum fraglichen Zeitpunkt ohne Alibi in direkter Umgebung des Tatorts aufhielt.
Ja genau, hat er. AD hat sich halt für schlauer gehalten, als er ist und man kann so lange und so akribisch planen und vorbereiten wie man will das ist eventuell trotzdem keine Garantie dafür, dass man nichtveteas wesentliches übersieht und/ oder etwas ungeplantes dazwischen grätscht.

Seine Frau saht das doch immer wieder: sie hätte nicht gedacht, dass man in Deitschland verurteilt werden kann, wenn es keinen Beeeis für die Schuld gibt. So hat halt auch AD gedacht: wenn er dafür sorgt, keine Beweise zu hinterlassen, kann ihm keiner was.
Zitat von DworfDworf schrieb:Aber dass ein gut integrierter und nicht vorbestrafter Familienvater mit einem kleinen Kind einen Dreifachmord begeht, nur weil die Nachbarn zu laut sind, und sich damit lebenslang selbst belastet und zudem noch das Risiko eingeht, dabei erwischt zu werden, dürfte ein extrem seltener Fall sein
Und weil es extrem selten ist, kann das hier nicht der eine Fall in der deutschen Rechtsgeschichte sein, in dem es genau so war?
Wenn Häufigkeit oder Seltenheit von Fallkonstelllationen irgendetwas über Schuld oder Unschuld aussagen könnten, sässen in den Gerichtsprozessen nicht Psychiater oder Psychologen als Gutachter sondern Statistiker....


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17.06.2024 um 14:38
Zitat von DworfDworf schrieb:Es gibt schlicht keine verwertbare direkte Verbindung zwischen AD und dem Tatort.
Es wurden doch Schmauchspuren an persönlichen Gegenständen von AD in seinem Haus gefunden.


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17.06.2024 um 15:14
Für jeden, der sich mit dem Fall beschäftigt hat ist klar, das A.D höchstwahrscheinlich mit dem Schraubenzieher im Rechner nur deshalb herum hantiert hat um ein Beweismittel zu vernichten. Just in dem Moment, da er erfuhr, das die EDV Prüfung ins Haus stand.
Zusätzlich hat er bei der Prüfung dann vergessen dies anzugeben.

Es wurden im Haus keinerlei Spuren von A.D.gefunden, das stimmt.
Es wurden aber auch keine Fremden Spuren gefunden.

Ein Grundsatz der Kriminalistik ist es, das man aufgrund fehlender Spuren nicht automatisch daraus schließen kann, das derjenige nicht am Tatort gewesen sein kann.
Der Täter hat es halt vermieden Spuren zu hinterlassen.


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17.06.2024 um 15:53
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das schon mal erwähnt wurde
Zitat von DworfDworf schrieb:Unter den Voraussetzungen, die das Gericht zugrunde gelegt hat, hätten sie quasi jeden Ortsbewohner, der sich zum Tatzeitpunkt alleine zu Hause aufgehalten hat, verdächtigen können und dann mit irgendwelchen herbeigewedelten Indizien verurteilen können.
Hast du dir das Urteil durchgelesen? Wenn nein, dann kann ich das nur empfehlen.
Wird dadurch um einiges runder und die Begründung ist auch schlüssig.


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17.06.2024 um 15:56
Die extreme Diskrepanz zwischen der im Urteil unterstellten akribischen Tatplanung einerseits und der völlig dilettantischen, unnötigen, Spurenverursachung andererseits ist einfach nicht zu leugnen bzw. in Einklang zu bringen! Wenn AD wirklich so intelligent, so konspirativ war sich unerkannt die Tatwaffe samt Munition zu besorgen, einen Schalldämpfer zu bauen, Schusstests durchzuführen und nach erfolgter Tatausführung all diese belasteten Tatmittel samt der Tatkleidung zu entsorgen ohne auch nur die geringsten Spuren dabei zu hinterlassen dann passt das mit den übrigen unterstellten, dilettantischen Tatvorbereitungen wie Suchanfrage und Ausdruck einer Schalldämpferbauanleitung über das Benutzerkonto am eigenen Dienstrechner der eigenen Arbeitsstelle, dem vermeintlichen Sabotagevorwurf seines Computers wie auch dem Umstand das er die Kleidung mit der er die eigentliche Tatkleidung entsorgt haben soll nicht gereinigt hat, einfach nicht zusammen!

So schlau einerseits und so leichtsinnig andererseits das funktioniert nicht, entweder oder! AD hätte nur in ein beliebiges Internetcafé weit genug von Babenhausen entfernt zu gehen brauchen um anonym die Suchanfrage als auch den Ausdruck vorzunehmen, das amateurhafte, und vor all unnötige, Risiko der Spurenverursachung über die eigene Arbeitsstelle wäre so schlicht vermieden worden. Genauso auch den eigenen Dienstrechner zu sabotieren – was anhand der nachprüfbaren Faktenlage im Urteil – sowieso komplett unbewiesen ist! Zu guter Letzt hätte er nur jene Kleidung mit denen er vermeintlich die Tatkleidung entsorgt hat zu reinigen oder ebenfalls zu vernichten brauchen und schon wäre auch dort ein weiteres belastendes Indiz weggebrochen. Bei den übrigen belastenden Tatmitteln soll es ihm ja auch perfekt gelungen sein, warum also hier nicht ebenso? Allein deshalb ergeben diese ganzen Vorwürfe und Unterstellungen schon vom logischen Standpunkt aus betrachtet überhaupt keinerlei Sinn!


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17.06.2024 um 16:17
Zitat von MauserMauser schrieb:Die extreme Diskrepanz zwischen der im Urteil unterstellten akribischen Tatplanung einerseits und der völlig dilettantischen, unnötigen, Spurenverursachung andererseits ist einfach nicht zu leugnen bzw. in Einklang zu bringen! Wenn AD wirklich so intelligent, so konspirativ war sich unerkannt die Tatwaffe samt Munition zu besorgen, einen Schalldämpfer zu bauen, Schusstests durchzuführen und nach erfolgter Tatausführung all diese belasteten Tatmittel samt der Tatkleidung zu entsorgen ohne auch nur die geringsten Spuren dabei zu hinterlassen dann passt das mit den übrigen unterstellten, dilettantischen Tatvorbereitungen wie Suchanfrage und Ausdruck einer Schalldämpferbauanleitung über das Benutzerkonto am eigenen Dienstrechner der eigenen Arbeitsstelle, dem vermeintlichen Sabotagevorwurf seines Computers wie auch dem Umstand das er die Kleidung mit der er die eigentliche Tatkleidung entsorgt haben soll nicht gereinigt hat, einfach nicht zusammen!
Sollte A.D nicht der Täter sein dann hat es jemand anderes auch geschafft.
Glücklicherweise hat auch noch irgendein Waffenfreak an seiner Arbeitsstelle für einen infrage kommenden Schalldämpfer interessiert.
Mir fällt es schwer an den großen Unbekannten zu glaube von/zu dem es keinerlei Spuren gibt. Man sagt in der Kriminalistik, dass JEDER Täter irgendwo einen Fehler begeht. Anscheinend war es hier u.a die Thematik mit der Kleidung + PC-Suche. Ich persönlich finde das Urteil schon schlüssig formuliert, ob der Grundssatz in dubio pro reo hier zu 100% erfüllt ist, joa. Es gibt aber dennoch vieles was auf ihn als Täter hinweist.


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17.06.2024 um 16:32
Zitat von MauserMauser schrieb:Die extreme Diskrepanz zwischen der im Urteil unterstellten akribischen Tatplanung einerseits und der völlig dilettantischen, unnötigen, Spurenverursachung andererseits ist einfach nicht zu leugnen bzw. in Einklang zu bringen!
Was für ein Unfug.
Macht ein Täter also Fehler, dann entlastet ihn das, weil "so blöd kann er ja nicht sein"?
Nonsens.
1) so komplex war die Tat als solche nicht. Die eigene Familie in den Urlaub schicken, damit man daheim schön ungestört ist, und dann bewaffnet rüber marschieren und die wehrlosen Nachbarn erschießen. Ich sehe da kein Mastermind.
2)ja AD hat dilettantisch agiert. Und nun? ist er deswegen unschuldig oder wie?

Nur weil du etwas nicht in Einklang bringen willst, aus welchen Gründen auch immer, ist das kein Beleg für irgendwas.
Die Art und Weise deiner Beiträge lässt mich ohnehin daran zweifeln, ob du fähig bist, logische Zusammenhänge überhaupt sehen zu können.

Apropos.
Wie erklärst du uns die Schmauchspuren, die an mehreren Gegenständen des AD gefunden worden sind, die in ihrer elementaren Zusammensetzung identisch mit denen des Tatortes sind?
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Für jeden, der sich mit dem Fall beschäftigt hat ist klar, das A.D höchstwahrscheinlich mit dem Schraubenzieher im Rechner nur deshalb herum hantiert hat um ein Beweismittel zu vernichten. Just in dem Moment, da er erfuhr, das die EDV Prüfung ins Haus stand.
Zusätzlich hat er bei der Prüfung dann vergessen dies anzugeben.
ja Zufälle gibts halt. Ironie off.
Wer sich bei meinem Arbeitgeber, unbefugt an Rechnern zu schaffen macht, kann froh sein, wenn er nur ne Abmahnung kassiert, für sowas fliegst du in vielen Unternehmen direkt raus.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es wurden im Haus keinerlei Spuren von A.D.gefunden, das stimmt.
Es wurden aber auch keine Fremden Spuren gefunden.
Was erstmal nicht bedeutet, dass keine da waren.
Es wurden halt nur keine gefunden.
Übrigens, kann ich dir versichern.
Hätte man im ganzen Haus Spuren von AD gefunden, dann hätte man auch dafür eine Erklärung am Start, er war zufällig am Tattag bei der Familie T. um sich auszusprechen, da hat ihm Herr Toll die Wohnung gezeigt und AD hat dabei alles Mögliche angefasst..
Zitat von DworfDworf schrieb:Anders herum wird AD unterstellt, er hätte einen Dreifachmord (!) mit dem mageren Motiv begangen, den Nachbarlärm abzuschalten.
Wie kommst du darauf, dass das ein "mageres Motiv" wäre?
Jemand, der an Lärmbelästigung leidet, der leidet extrem. Ich persönlich bin da auch SEHR empfindlich, ich würde natürlich keinen umbringen, aber der Leidensdruck ist für mich 100% nachvollziehbar. Das ist ein extrem subjektives Thema.
Meinst du denn AD hat aus lauter Spaß mit Ohrenstöpseln geschlafen?
Ich kann dir versichern, dass tagtäglich auf dieser Welt Leute aus wesentlich "magereren" Gründen getötet werden.
Ich muss dein Argument leider als unschlüssig zurückweisen.
Und nur mal so by the way.
AD hat keinen Dreifachmord begangen.


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17.06.2024 um 16:51
Zitat von DworfDworf schrieb:Fährtenspürhunde suchten auch nicht den Weg in sein Haus, sondern vom Tatort weg.
Wahren es wirklich Fährstnspürhunde?
Wenn ja: wie ist die Umgebung des Tatortes beschaffen? Ich weis dazu nichts belastbares.
Gibt es Außerhalb der Häuser nur natürlichen Boden, keine gepflasterten oder asphaltierten Wege/Straßen?
Wenn bei den Fährtenspürhunden ja und bei der Umgebung des Hauses nein, dann sind die Hundespuren komplett unbrauchbar, da Fährstenspürhunde ausschließlich auf natürlichem Untergrund und das auch nur wenige Stunden nach Spurlegeung arbeiten können.
Alles nachzulesen bei Wikipedia: Fährtenarbeit


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17.06.2024 um 17:12
Zitat von dotsdots schrieb:Wer sich bei meinem Arbeitgeber, unbefugt an Rechnern zu schaffen macht, kann froh sein, wenn er nur ne Abmahnung kassiert, für sowas fliegst du in vielen Unternehmen direkt raus.
DS war dort auch durch innerbetriebliche Anweisungen untersagt.
Zitat von dotsdots schrieb:Hätte man im ganzen Haus Spuren von AD gefunden, dann hätte man auch dafür eine Erklärung am Start, er war zufällig am Tattag bei der Familie T. um sich auszusprechen, da hat ihm Herr Toll die Wohnung gezeigt und AD hat dabei alles Mögliche angefasst..
Darsow hat sogar zugegeben, in dem Haus gewesen zu sein. Bei Unterzeichnung des Kaufvertrages. Das war zwar Jahre vorher, hätte aber eine DNA Spur von ihm durchaus erklären können, bzw als Beweis gegen ihn entkräften.

Er gab an im Wohnzimmer gewesen zu sein .
Die Ermittler stellten eine Fangfrage, ob er wirklich nur im unterem Stockwerk war wie angegeben, worauf er ausweichend antwortete „ na im ganzen Haus halt“
Er musste zu diesem Moment befürchten, das doch auch Spuren von ihm im Obergeschoss gefunden wurden.

Ein weiteres Indiz gegen ihn wird immer vernachlässigt: Der Täter muss sich mit dem Grundriss des Gebäudes ausgekannt haben.
Nachdem er Herrn Toll im Eingangsbereich niedermetzelte, Ging er zielstrebig zu den Schlafzimmern der Frauen um diese zu töten.
Da das Haus von Darsow die gleiche Innenaufteilung hatte wie das seiner Opfer belastet dies ihn zusätzlich.
Ein fremder Einbrecher hätte sich erst zurechtfinden müssen. Außerdem hatte der Täter Kenntniss von dem Bewegungsmelder, den er abklebte. Auch von dem Bewegungsmelder wussten nur die dierekten Anwohner.

Es kommen halt zu viele Indizien und Spuren gegen A.D. zusammen, das dies keine nachvollziehbaren Zweifel an dessen Täterschaft aufkommen lassen


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17.06.2024 um 18:00
Zitat von DworfDworf schrieb:Anders herum wird AD unterstellt, er hätte einen Dreifachmord (!) mit dem mageren Motiv begangen, den Nachbarlärm abzuschalten.
Das war sekundäres Motiv. Hauptmotiv war, sein Leben nicht ändern zu müssen. Nicht das Haus aufgeben und wegziehen in eine Wohnung. Den Traum von freistehenden Haus aufgeben. Das war sein primäres Ziel und genau das hat er am Tag nach dem Mord umgesetzt, indem er den Hausverkauf und Wohnungssuche abblies.
Zitat von MauserMauser schrieb:und nach erfolgter Tatausführung all diese belasteten Tatmittel samt der Tatkleidung zu entsorgen ohne auch nur die geringsten Spuren dabei zu hinterlassen
Das letztere hat er nicht hinbekommen, weil Schmauchspuren an verschiedenen persönlichen Gegenständen an verschiedenen Orten im/am Haus gefunden wurde. Von diesen Gegenständen konnte und wollte er sich nicht trennen, was ihm zum Verhängnis wurde.
Zitat von MauserMauser schrieb:So schlau einerseits und so leichtsinnig andererseits das funktioniert nicht, entweder oder! AD hätte nur in ein beliebiges Internetcafé weit genug von Babenhausen entfernt zu gehen brauchen um anonym die Suchanfrage als auch den Ausdruck vorzunehmen,
Auch das kann man nachvollziehen, das wird ihm klar gewesen sein. In solchen Cafés gibt es meist Kameraüberwachung, es wird bezahlt und er muss dahin fahren - mit einer passenden Begründung für die Frau. Er hätte mit Karte zahlen müssen (kenne das nicht mit Barzahlung).

Außerdem war er nicht schlau, sondern akribisch/pedantisch in der Planung. So wie er auch vom Umfeld beschrieben wurde. Er hatte aber bei aller Pedanterie nicht alle Folgen auf dem Schirm.


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