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Doppelmord Babenhausen

26.317 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

12.04.2024 um 02:17
Zitat von 1cast1cast schrieb:Gibt immer wieder solche Fälle wie zb im Fall Maria Baumer.
Aber das haben die Ermittler in dem Fall durch die Analyse des Rechners des Verlobten herausgefunden.

Beim Doppelmord von Babenhausen sind sie ja aber tatsächlich über eine Rückwärtssuche ausgehend von dem IPs, die auf die Anleitungsseite zugegriffen hatten auf Darsow gekommen. Das muss doch wieOstern und Weihnachten zusammen für die Ermittler gewesen sein, als sie herausfanden, dass eine der IPs tatsächlich dem Ort des Mordes zugeordnet werden konnte. Und dann stellte sich auch noch heraus, dass die Anfrage vom Rechner des direkten Nachnarn der Opfer kam, der mit diesen such noch seit Jahren im Streit lag.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt....


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Doppelmord Babenhausen

12.04.2024 um 05:59
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Beim Doppelmord von Babenhausen sind sie ja aber tatsächlich über eine Rückwärtssuche ausgehend von dem IPs, die auf die Anleitungsseite zugegriffen hatten auf Darsow gekommen. Das muss doch wieOstern und Weihnachten zusammen für die Ermittler gewesen sein, als sie herausfanden, dass eine der IPs tatsächlich dem Ort des Mordes zugeordnet werden konnte. Und dann stellte sich auch noch heraus, dass die Anfrage vom Rechner des direkten Nachnarn der Opfer kam, der mit diesen such noch seit Jahren im Streit lag.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt....
Das sind diese so genannten Zufälle wie sie auch bei anderen Mördern wie B.T. und H.S. aufgetreten sind, denen ihre Selbstüberschätzung auf die Füße gefallen ist.


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12.04.2024 um 07:40
Zitat von J.DoeJ.Doe schrieb:Gab es eigentlich schon mal einen ähnlichen Fall bei dem diese Google-Rückwärts-Suche einen Täter überführt hat? Es dürfte natürlich keine Seite sein auf die zu viele Personen zugreifen.
Nicht Google, aber doch so ähnlich lief es in einem alten Fall in den USA.
Wenn ich mich recht entsinne, ging es um Erpressung und Bombenanschläge(?), für die eine Landkarte vom Täter verwendet wurde.
Es konnte dann eruiert werden, wer wann diese Landkarte von Expedia heruntergeladen hatte, darunter war eben dann der Täter.


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12.04.2024 um 09:21
Interessant.
Ob das mit der aktuellen Datenschutzverordnung in Deutschland heute noch so einfach möglich ist, kann ich mir nicht vorstellen und ob auch andere IP-Adressen, die auf diese Schalldämpfer-Seite zugegriffen haben, überprüft wurden weiss ich nicht aber eigentlich war es ja recht clever auf diese Weise mögliche Tatverdächtige zu ermitteln,


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12.04.2024 um 10:39
Zitat von J.DoeJ.Doe schrieb:Ob das mit der aktuellen Datenschutzverordnung in Deutschland heute noch so einfach möglich ist, kann ich mir nicht vorstellen und ob auch andere IP-Adressen, die auf diese Schalldämpfer-Seite zugegriffen haben, überprüft wurden weiss ich nicht aber eigentlich war es ja recht clever auf diese Weise mögliche Tatverdächtige zu ermitteln
Also es werden sowohl vom Internetambieter die IP Daten ggf nicht mehr so gespeichert, aber selbst wenn oder es sich um eine statische IP gehandelt haben sollte... auf dem Server der Webseite werden in den Logs heute in der Regel die IP Adressen im hinteren Block quasi mit einer 0 versehen und dadurch anonymisiert. Die Ortung kann nur ungefähr erfolgen. Jedoch kann auf Verdacht zumindest mit Browser-Version/Gerät (was auch geloggt wird) ein Indiz erfolgen.


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12.04.2024 um 17:19
@greenmachine

War dasdamals eine andere gesetzeslage, die es der Polizei einfacher gemacht hat, IP Adressen zu identifizieren? Hat sich das heute so erheblich geändert? Wäre der Nachbar dann nicht identifiziert worden nach heutiger gesetzeslage? Trotz bürorechner? Im Büro wird doch alles gespeichert online oder?


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12.04.2024 um 19:19
Zitat von peterleepeterlee schrieb:War dasdamals eine andere gesetzeslage, die es der Polizei einfacher gemacht hat, IP Adressen zu identifizieren?
Seit 2014 darf der Provider die IP-Adresse nicht länger als 7 Tage speichern. Insofern hat sich die Gesetzeslage geändert. Vorher blieb es dem Provider überlassen, wie lange er die Adressen speichert, es wurde entsprechend schon damals sehr unterschiedlich behandelt.

Aber hier handelte es sich um einen Dienstanschluss. Ich denke, dass der Firma, bei der Darsow arbeitete, einen festen IP-Adressbereich zugewiesen war. Dann spielt diese Löschung durch den Provider keine Rolle. Es war ja auch schon einige Zeit vergangen vom Zugriff auf die Schalldämpferseite bis zum Mord, unwahrscheinlich, dass die noch hätte zurück verfolgt werden können, wenn er von seinem privaten Anschluss diese Seiten aufgerufen hätte. Durch die vielen Logs der Firma konnte dann auch nachvollzogen werden, auf welchem Drucker diese Seiten gedruckt wurde. Durch die Logs des Servers in der Schweiz konnte auch ermittelt werden, dass der Zugriff durch eine ältere Internet-Explorer-Version erfolgte, alles passend zum entsorgten PC von Darsow.

Sicher, da haben die Ermittler auch schon damals sehr viel Glück gehabt, dass die Zurückverfolgung überhaupt möglich war, andernfalls wäre der Fall wahrscheinlich nicht lösbar gewesen.


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12.04.2024 um 19:54
Ich frage mich immer wieder, wie Herr D. mit dieser Tat und dieser Schuld (weiter) leben kann?

Wäre er nicht derart ungeschickt gewesen und die Vielzahl der Indizien vermieden, könnte er dann sein Leben, wie vor dem Doppelmord, einfach so weiter leben?

Ich würde durchdrehen, selbst wenn ich ohne Absicht (z. B. Unfall), ein Menschenleben auf dem Gewissen hätte.

Wie kann ein Mensch derart abgebrüht und gewissenlos sein? Da müssen in der Psyche doch massive psychopathische Störungen vorhanden sein. Oder gibt es wirklich Menschen, die das überhaupt nicht juckt, dass sie Menschen kaltblütig ermordet haben?


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Doppelmord Babenhausen

12.04.2024 um 20:33
Zitat von LindströmLindström schrieb:Ich frage mich immer wieder, wie Herr D. mit dieser Tat und dieser Schuld (weiter) leben kann?
Wer eine solche Tat begehen kann, der kann auch damit leben. Das wäre daher mMn direkt die größere und vorangestellte Frage: Wie kann man so etwas überhaupt machen? Menschliche Abgründe...

Im Übrigen glaube ich, dass diese Abgebrühtheit und Kälte weit verbreitet ist. Man liest doch relativ selten davon, dass Täter -und zwar selbst bei Fahrlässigkeitsdelikten wie Unfällen- echte Empathie oder gar eine Entschuldigung vor Gericht vortragen (und wenn dann vom Anwalt geschrieben).

Sehr häufig liest man stattdessen, dass die Angeklagten vor Gericht Faxen machen, lachen, alles abstreiten und die Opfer noch verhöhnen. Selbst bei Unfällen ist das doch oft so, nach dem Motto "was läuft der/die auch so blöd über die Straße, wenn ich da mit 120km/h innerorts angeschüsselt komme".

Ein Fall wie Darsow ist natürlich extrem, aber die Veranlagung zu einem so eiskalten Vorgehen tragen meiner Einschätzung nach viel mehr unserer Mitbürger in sich als man denkt.


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12.04.2024 um 20:42
Zitat von LindströmLindström schrieb:Ich würde durchdrehen, selbst wenn ich ohne Absicht (z. B. Unfall), ein Menschenleben auf dem Gewissen hätte.
Da ist ja wahrscheinlich schon mal einer der bedeutenden Unterschiede. Er hat ja gerade nicht aus Versehen, sondern ganz bewusst und sogar mindestens mittelfristig geplant so gehandelt. Er hatte vorher genug Zeit, um das moralisch mit sich auszumachen.

Meiner Meinung, und das ist wirklich nur meine persönliche Meinung, ich weiß nicht, ob es tatsächlich so ist, hat er sich das so zurecht gelegt, dass die Tat gerechtfertigt war. Er hatte sehr hart für dieses Haus gearbeitet, durch die Immobilienkrise hätte er sich extrem verschlechtert, wenn er das Haus ver- und ein anderes gekauft hätte. "Er wollte ja nur seine Ruhe haben und diese Tolls haben kein bisschen Rücksicht auf ihn genommen."

Zum einen begeht sonst niemand geplant so eine schreckliche Tat (3 Menschen aus nächster Nähe erschießen, teilweise im Schlaf und die Tochter allein schon durch ihrer Einschränkung völlig wehrlos) und zum anderen, wie Du sagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand ansonsten damit weiterleben kann und sein Gesicht auch noch dreist grinsend in jede Kamera hält, die vorbei kommt (auch wenn das im Knast nicht allzu viele sind...).

Am schlimmsten finde ich, dass Herr Toll, bzw. die ganze Familie genauso gefangen war in der Wohn- und Nachbarschaftssituation wie die Darsows.

Sie hatten die behinderte Tochter, die die Eltern tyrannisierte, weil sie als Autistin keine Veränderungen im Wohnumfeld duldete und vorschrieb, wie der Haushalt zu führen sei. Wenn etwas nicht nach ihrem Willen lief, reagierte sie mit diesen Tierlauten. Dieses Verhalten hat sie auch in der Werkstatt, in der sie tagsüber tätig war gezeigt, das wird im Urteil ziemlich eindrücklich beschrieben.
Mit der Tochter umzuziehen und sie in eine neue Wohnumgebung einzugewöhnen wäre also wohl ein ziemlicher Aufwand gewesen. In dem Reihenhaus hatte die Tochter im oberen Stockwerk einen eigenen Wohnbereich, so dass man sich zumindest so etwas aus dem Weg gehen konnte. Und in jeder anderen Mietwohnung hätte es sicher schnell den gleichen Ärger mit den neuen Nachbarn gegeben, weil auch da Lärm zu erwarten gewesen wäre und die Nachbarn noch enger an der eigenen Wohnung gewohnt hätten. Ein Reihenendhaus mit nur einem direkt angrenzenden Nachbarreihenhaus war da schon eine recht gute Kompromisslösung; v.a. im Anbetracht der finanziellen Situation, die auch den Toll sicher kein freistehendes Haus im Rhein-Main-Gebiet ermöglicht hätte.

Es ist nicht mal gesagt, dass die Tolls sich nicht um Ruhe bemüht haben. Sie haben ja offenbar ziemlich nach der Pfeife der Tochter getanzt, um deren Zornesausbrüche zu umschiffen (laut Urteil stand die ganze Treppe voller Entenfiguren, um die man fast Slalom laufen musste und keine durfte nach dem Willen von Astrid Toll verschoben werden).
Und in einer angespannten Ehesituation mit blank liegenden Nerven gibt es nun mal häufig Streit. Auch den haben die Tolls sicher nicht extra herbeigeführt, sondern die Situation ist nun mal regelmäßig und oft eskaliert. Wer weiß denn, ob Herr oder Frau Toll nach dem ersten Gekeife des anderen nicht jedes Mal "Tschhh, nicht so laut, Du weißt, das stört die Nachbarn" gezischt hat. Aber wenn ein Wort das andere gibt, hat man eben die Lautstärke auch oft nicht mehr im Griff, vor allem wenn dieser Umgangston erstmal so eingerissen ist.

Zu bedenken ist auch, dass die Tolls krank waren. Astrid Toll war Autistin, Frau Toll hatte wohl zumindest eine Angststörung und eine Störung der sozialen Anpassung und Herr Toll war Alkoholiker. Natürlich kann man sagen "Die Frau war nicht ganz normal und er hat gesoffen.", aber es handelt sich tatsächlich um medizinisch und psychologisch anerkannte Krankheitsbilder. Diese Personen hätten also Hilfe gebraucht, die sie sich vielleicht selber nicht holen konnten.

Dann kommt dieser Nachbar, bittet um Ruhe, die man ihm nicht zusagen kann, einfach, weil die Tochter krank ist und man weiß, dass man ihre Wutausbrüche selbst mit großem Aufwand nicht kontrollieren kann.

Dann schickt er Briefe, erkundigt sich beim Vermieter, ob der nicht was gegen Tolls unternehmen kann, ruft die Polizei wegen Ruhestörung, lässt Briefe durch einen befreundeten Polizisten als Boten übergeben.... das ist aus Sicht eines Menschen, dem man eine Situation vorwirft, an der er aus eigener Sicht wenig ändern kann und unter der er selber mit Sicherheit extrem leidet, schon eine ziemliche Eskalation der Druckmittel. Vor allem die Kontaktaufnahme beim Vermieter werden die Tolls zudem als Bedrohung für ihre Wohnsituation wahrgenommen haben. Angesichts der schlechten finanziellen Situation wäre es sicher schwer gewesen, überhaupt eine neue Mietwohnung zu finden, wenn man bei der finanziellen Selbstauskunft nicht viel vorzuweisen hat.

Insofern stimmt es sicher nicht, dass die Tolls sich nicht bemüht haben, die Situation erträglicher zu gestalten. Aber für Darsow hat es wohl so ausgesehen, als wären ihnen seine Bedürfnisse, Anliegen und Beschwerden vollkommen egal, weil sie einfach nur rücksichtlos und ignorant sind.

Ich denke, dass er zumindest z.T. der Meinung ist, dass die es verdient haben.


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Doppelmord Babenhausen

13.04.2024 um 01:29
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wer weiß denn, ob Herr oder Frau Toll nach dem ersten Gekeife des anderen nicht jedes Mal "Tschhh, nicht so laut, Du weißt, das stört die Nachbarn" gezischt hat.
Bei allem Respekt, aber dafür spricht nun wirklich gar nichts. Vielmehr ergibt sich aus der Urteilsbegründung, dass sich die Tolls in keiner Weise um irgendein Entgegenkommen bemühten: Herr Toll sei "zunehmend uneinsichtig" gewesen und habe "sich durch nichts und von niemandem in sein Privatleben hineinregieren lassen [wollen]". Details wie das morgendliche Mülltonnengerumpel, Heckeschneiden und Kinderball lassen erkennen, dass Herrn Toll die Befindlichkeiten seiner Nachbarn einen Dreck interessiert haben. Solche Dinge hatten mit der Tochter nichts zu tun.

Das alles relativiert den Doppelmord bzw. Beinahe-Dreifachmord in keiner Weise, aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Insofern stimmt es sicher nicht, dass die Tolls sich nicht bemüht haben, die Situation erträglicher zu gestalten.
Keine Ahnung, woraus man das nach allem, was bekannt ist, schließen kann. Dass ihre Möglichkeiten begrenzt gewesen wären, ist sicher zutreffend. Aber dem Urteil zufolge sehe ich nicht mal den Ansatz eines Bemühens. Der oben zitierte Satz sagt eigentlich alles.


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Doppelmord Babenhausen

13.04.2024 um 08:44
Das ist jetzt ein bisschen blöd, weil man nur noch die Version des übriggebliebenen Mörders kennt.

Mich hätte die Sicht der Opfer schon auch interessiert. Die können aber nicht mehr in die Kameras reden.

Es ist aber sicher nicht Aufgabe des Gerichts gewesen, die Tolls zu entlasten.


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Doppelmord Babenhausen

13.04.2024 um 09:16
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Das ist jetzt ein bisschen blöd, weil man nur noch die Version des übriggebliebenen Mörders kennt.
ja das ist immer das Problem.
Ist ja im Falle Toth genauso.
Der Mörder kann hinterher alles Mögliche behaupten, das Mordopfer kann ja keine Auskunft mehr erteilen.
Bin mir sicher, dass Herr Toll ein ganz anderes Bild des AD zeichnen würde, als die werte Ehefrau oder die übrigen Nachbarn.
Übrigens hatte AD selbst Kinder.
Ich bin mir sicher, dass es bei AD auch nicht immer "leise" zugegangen ist.
Nun ist mir völlig klar, dass "spielende Kinder" eine ganz andere "Nervqualität" haben als Laute, die von psychisch kranken und/oder gehandicapten Menschen ausgehen.
Aber dennoch.
In Babenhausen trommelt eine ganze "Bürgerinitiative" fröhlich pro Darsow.
Die Opfer haben aber keinerlei Stimme.
Für deren Rechte mag so gar niemand eintreten.
Und wenn AD nicht der Täter ist, dann scheint es dieser "Bürgerinitiative" dennoch völlig egal zu sein, wer denn nun der Familie T. all dies angetan hat.
Ich meine, man hat ja nur Tür an Tür und Wand an Wand mit denen gelebt.
Egal was da passiert ist, Hauptsache der liebe AD war es nicht.
Mich ekelt dieses Vorgehen an.


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Doppelmord Babenhausen

13.04.2024 um 09:27
Zitat von FriedrichA.IIIFriedrichA.III schrieb:Details wie das morgendliche Mülltonnengerumpel, Heckeschneiden und Kinderball lassen erkennen, dass Herrn Toll die Befindlichkeiten seiner Nachbarn einen Dreck interessiert haben. Solche Dinge hatten mit der Tochter nichts zu tun.
Ich verstehe, was du meinst, aber das Perverse ist doch, dass die Pro Darsow Leute, nach dem Urteil eben diese Ruhestörung abgestritten haben.
Obwohl teils die Leute, die die Ruhestörung leugnen, namentlich im Urteil aufgeführt werden, als Zeugen, die die Ruhestörung belegen.
Wir sind uns glaube ich alle einig, dass die „Geräuschkulisse“, die von der Familie T. ausging, stark belastend für alle Nachbarn gewesen sein muss und insbesondere für AD, da dieser direkt nebenan gelebt hat.
Wenn man sich aber dann hinstellt und solche elementaren Dinge auf einmal leugnet, dann verlieren die Unterstützer ihre komplette Glaubwürdigkeit.
Dann glaube ich denen überhaupt nichts mehr.
Aber auch das ist so ein immer wiederkehrendes Motiv bei "Unterstützern".
Diese Denke "Der Zweck heiligt die Mittel".
Solange es dem Verurteilten nutzt, muss man es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehmen.
Für mich belegt dies, dass es also scheinbar gar nicht darum geht, die "Wahrheit" aufzudecken, sondern lediglich darum, irgendwie AD rauszuboxen und zwar mit allen erdenklichen Mitteln.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Insofern stimmt es sicher nicht, dass die Tolls sich nicht bemüht haben, die Situation erträglicher zu gestalten. Aber für Darsow hat es wohl so ausgesehen, als wären ihnen seine Bedürfnisse, Anliegen und Beschwerden vollkommen egal, weil sie einfach nur rücksichtlos und ignorant sind.
Für mich wirkt das eher so, als ob eine unaufhaltbare Kraft auf ein unverrückbares Objekt getroffen ist.
Da waren sicherlich beide Parteien nur um die eigenen Bedürfnisse besorgt.
Zum Mörder wurde jedoch nur einer von beiden.


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Doppelmord Babenhausen

13.04.2024 um 19:49
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Das ist jetzt ein bisschen blöd, weil man nur noch die Version des übriggebliebenen Mörders kennt.
Mich hätte die Sicht der Opfer schon auch interessiert. Die können aber nicht mehr in die Kameras reden.
Ja, das stimmt, es wäre natürlich sinnvoll, alle Seiten zu hören. Es gibt aber gerade nicht nur die Darsow-Version (die ohnehin aus strategischen Gründen verbogen ist), sondern die Aussagen etlicher Nachbarn. Insofern denke ich, das Gericht hat die Situation schon ganz gut herausgearbeitet. Lest ggf. nochmal im Urteil die Seiten 217 ff, wo die Probleme aus nachbarschaftlicher Sicht dargestellt sind.
Zitat von dotsdots schrieb:das Perverse ist doch, dass die Pro Darsow Leute, nach dem Urteil eben diese Ruhestörung abgestritten haben
Ja klar, aber das ist ja so durchsichtig, dass man es eigentlich nicht diskutieren muss. Das sind nach meinem Empfinden Leute (ich meine jetzt das Ehepaar), die zur Selbstreflexion weder fähig noch willens sind und noch nach der Tat um jeden Preis beweisen müssen, dass sie im Recht sind. Zum Glück kommen sie damit nicht durch, auch wenn sich ein paar Leute von ihnen ködern lassen. Dieses Phänomen gibt es aber in allen Fällen, wo ein Täter nur penetrant genug seine Unschuld proklamiert.


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Doppelmord Babenhausen

08.06.2024 um 14:30
Es wurde hier im Forum ja schon öfters die Frage nach dem angeblich „sabotierten“ Computer von und durch Andreas D. aufgeworfen. Im äußerst hörenswerten Podcast "Die Nachbarn" ist dazu folgendes Aufgeführt:

Im Urteil wird behauptet das Andreas seinen Computer nach der verdächtigen Suchanfrage vernichten wollte. Er habe ihn deswegen absichtlich zerstört. Beweise gibt es auch hierfür keine. Ein Kollege hat gesehen wie er im April an seinem Computer herumschraubte weil dieser nicht mehr hochgefahren ist und berichtete das der Polizei. Im Telefonat mit Herrn K. erfahren wir das Andreas` Rechner schon ein halbes Jahr zuvor Probleme aufwies. Er war deswegen mehrmals bei ihm und Herr K. war derjenige der dann veranlasste den Computer zu entsorgen.
Leonie B.
„Genau und dann wurde doch auch berichtet das der Computer danach, dass der kaputt war?“

Systemadministrator
„Es ist damals… der hatte wohl schon mehrere Male irgendwo Probleme bereitet und… wie das damals üblich ist, irgendwann ist mal Schluss das man sich stundenlang damit beschäftigt, was weiß ich wie viel Zeit ich schon damit verbracht hatte den wieder am Laufen zu haben. Ich weiß auch nicht wie viele Jahre der dann schon alt war. Und dann wird er irgendwann ausgetauscht.

Leonie B.
„Aber hat der… haben Sie das… diesen Schaden gemeldet oder hat er das gemeldet oder war das irgendwer anders in der Firma, wer hat diesen Rechner entsorgt?“

Systemadministrator
„Ich habe die damals hierzu wie alle Rechner, Elektrogeräte sind die zur RC gegangen“
Die Nachbarn, Teil 5: Das System
Ab Zeitindex 04.47 Minute
https://www.antenne.de/mediathek/serien/die-nachbarn/0001j24jv907p3ynrd7wsze5v1-das-system

Ich habe das Urteil mal dazu durchforstet und dabei ist mir ein interessanter Punkt aufgefallen:

Der Computer des Angeklagten sei sechs Jahre alt und daher aus technischer Sicht veraltet gewesen, so dass dann aufgrund der seinerseits tatsächlich festgestellten Probleme ein neuer Rechner - nach Zustimmung durch seinen Chef Dieter A. - bestellt worden sei. Der alte Rechner sei wiederum später wie immer bei der Firma Azur in Mühltal entsorgt worden, nachdem er die Festplatte manuell mit einem Hammer zerstört habe. Wann er den Computer dort hingebracht habe, nachdem der neue installiert worden sei, könne er jetzt nicht mehr sagen, so dass es möglich sein könne, dass dieser unter Vorhalt der Ermittlungen des Sachverständigen Sack - wie dieser festgestellt habe, noch einmal am 15.5.2009 eingeloggt gewesen sei, um eine Sicherungskopie von bestimmten Daten zu machen. Diese Angaben werden bestätigt von dem Angeklagten selbst, der in seiner ersten Beschuldigtenvemehmung am 23.07.2010 gegenüber dem Zeugen KOK Daab entsprechende Angaben machte.

Schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Darmstadt im Doppelmordprozess von Babenhausen, Seite 244/245

Setzt man diese Angaben aus dem schriftlichen Urteil auch noch in mit dem zeitlichen Zusammenhang in Relation dann wird es gleich noch um eine ganze Ecke interessanter:

Chronologie:

18.02.2009 – Suchanfrage und Ausdruck der Bauanleitung für den mutmaßlichen Schalldämpfer

17.04.2009 – Doppelmord von Babenhausen

ca. 2 Wochen
nach der Tat
– Arbeitskollege von Andreas D. beobachtet diesen wie er an seinem Computer vermeintlich „herumschraubt“

29.04.2009 – Andreas D. meldet dem Systemadministrator seinen Computer als endgültig Defekt

30.04.2009 – Der Systemadministrator veranlasst Auswechslung des defekten Computers

15.05.2009 – Nochmaliges Einloggen auf dem Computer von Andreas D. um eine Sicherungskopie von bestimmten Daten vorzunehmen

Halten wir also an dieser Stelle mal fest: Der Computer von Andreas D. machte bereits seit über einem halben Jahr Probleme, das wird auch durch den Systemadministrator bestätigt. Für eine tatsächliche Sabotage seines Computers existieren dagegen keinerlei objektive oder gar technische Nachweise! Die Zeugenaussage des Arbeitskollegen ist subjektiv und auch seine Beobachtung nicht allzu konkret. In letzter Konsequenz kann man alle möglichen denkbaren Erklärungen dafür anführen wohingegen auf der anderen Seite niemand eine direkte Sabotage beweisen kann!

Vor allem aber kristallisiert daraus ein ganz zentraler Zweifel an diesem angeblichen Sabotagevorwurf: Wenn Andreas D. also – wie ihm laut Urteil unterstellt wird – seinen Computer absichtlich sabotiert hat damit dieser nicht mehr hochfährt, er dann vernichtet wird um somit die verräterische Suchanfrage und Ausdruck der Schalldämpferbauanleitung zu verschleiern, wie kann dann mehr als zwei Wochen NACH dem Austausch nochmals darauf zugegriffen worden sein um eine Sicherungskopie bestimmter Daten vorzunehmen? So dysfunktional wie vom LG Darmstadt laut EIGENER Darstellung behauptet kann der Dienstrechner von Andreas D. also überhaupt nicht gewesen sein – völlig egal was er letztendlich daran „herumgeschraubt“ hat oder nicht – und somit bricht die gesamte Sabotageunterstellung komplett in sich zusammen!

Auch im Gesamtkontext macht das Ganze überhaupt keinen Sinn denn es türmen sich diametrale Widersprüche auf die im völligen Gegensatz zu den angeblichen Geschehnissen stehen. Einerseits soll Andreas D. so superprofessionell und konspirativ gewesen sein sich irgendwie, irgendwann, irgendwo die Tatwaffe zu beschaffen, irgendwann, irgendwo, irgendwie einen Schalldämpfer dafür anzufertigen, irgendwo, irgendwie, irgendwann erfolgreiche Schusstests damit zu machen um dann nach erfolgreicher Tatausführung all diese belastbaren Tatmittel geradezu wie von Zauberhand verschwinden zu lassen ohne das es dazu bis heute auch nur die geringste Spuren gibt.

Andererseits soll er jedoch gleichzeitig so granatenmäßig amateurhaft gewesen sein um Suchanfrage und Ausdruck der Schalldämpferbauanleitung von seiner eigenen Arbeitsstelle, vom eigenen Dienstrechner und von seinem eigenen Benutzerkonto zu tätigen wo er doch z. B. in jedes Internetcafé der Welt hätte gehen können um es von dort aus zu erledigen und niemand hätte ihn damit in Verbindung bringen können. Und als wäre dies nicht schon dilettantisch genug soll ihm erst reichlich spät eingefallen sein das es besser wäre seinen Computer zu vernichten um die Spuren darauf zu verwischen obwohl zwischen dem Zeitpunkt der Suchanfrage/Ausdruck und vor dem Doppelmord genügend Zeit vorhanden war dies zu tun. So aber hätte es ein zusätzliches, unkalkulierbares, Risiko für Andreas D. bedeutet weil er sich nicht vollkommen sicher sein konnte das der Rechner zeitnah in die Verwertung geht und dieser somit eventuell doch noch untersucht werden wird. Das alles passt hinten und vorne nicht zusammen insbesondere wenn man dann auch noch berücksichtigt das die Tat ja angeblich akribisch geplant gewesen sein soll.


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08.06.2024 um 16:22
@Mauser
Naja, Andreas D. war ja ein Laie hinsichtlich Computer. Schon deshalb ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum er überhaupt an seinem Computer herum geschraubt hat, anstatt - wie es sicherlich dienstlich vorgesehen gewesen wäre - sich direkt an den Systemadministrator zu wenden.

Fakt ist, dass mit seiner ID auf seinem Rechner gezielt nach Bauanleitungen für Schalldämpfer gesucht wurde. Wer sonst, wenn nicht Andreas D.? Wieso sollte ansonsten ausgerechnet irgendein angeblicher Waffennarr unter den Kollegen ausgerechnet recht kurz vor der Tat ausgerechnet mit der ID von D. danach gesucht haben, die Anleitung ausgedruckt haben und es nicht zugeben wollen? Er hat ja keine Verbindung zu den Tolls gehabt, ganz im Gegensatz zu D. Der hat nämlich immer bei den Kollegen über Lärm von den Nachbarn berichtet und wollte wegziehen. Bis eben die Tat geschehen ist...

Nur weil ein Mörder eine Tat in einigen Teilen sehr akribisch geplant hat, muss das ja nicht bedeuten, dass alles perfekt geplant war. Die Ermittler sind ja auch nur auf D. gekommen, weil man Bauschaumpartikel am Tatort gefunden hat und die Idee hatte, dass die von einem selbstgebauten Schalldämpfer kommen könnten. Hätten die das nicht gefunden, wäre ADs Plan vielleicht aufgegangen.


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Doppelmord Babenhausen

09.06.2024 um 00:08
Hallo @Mauser,

in dem Punkt mit der vermeintlichen PC-Manipulation gebe ich Dir Recht, wahrscheinlich hat die nicht stattgefunden. Der Fehler, der aus dem Urteil hervorgeht, spricht eher für eine verschlissene Harddisk, nicht für einen Manipulation am PC. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich eine Manipulation so gezeigt hätte, vielmehr ist er für einen schleichenden Defekt der HD typisch. Die HD wird beim Systemstart sehr stark belastet, deshalb werden dort die Auswirkungen besonders deutlich. Dafür spricht auch, dass der Administrator den PC später nochmal hochfahren konnte, um Daten zu sichern, mal funktioniert der Windows-Start mal nicht, so wie es Darsow beschrieb. Da HD viele Mechanismen haben, um Lesefehler zu korrigieren (die Datenspur wird evtl. mehrfach versucht anzufahren, das ist meist mit einem lautstarken Klacken verbunden), kann trotz Plattenfehler das System starten, manchmal wird es aber auch zu Timeouts kommen. Dagegen hätte eine Manipulation meist ein Totalausfall zur Folge.

Was der Zeuge wirklich gesehen hat, das wissen wir nicht, möglicherweise war der Administrator da und hatte den PC geöffnet und nach nicht festsitzenden Steckern geschaut. Ich glaube auch weniger, dass diesen Vorfall der Zeuge zeitlich ausreichend einordnen konnte. Ob D überhaupt gewusst hat, dass es verräterische Spuren auf dem PC hinterlassen haben könnte, sehe ich mehr als zweifelhaft an.


Aber @kegelschnitt hat doch wirklich nochmals auf den rauchenden Colt aufmerksam gemacht, Das ist neben der Motivlage der wichtigste Fakt. Klar, kann man diesen Fakt auch anders erklären, aber das sind doch nur theoretische Erklärungsmöglichkeiten, welche es immer geben wird. Warum soll das der Administrator gemacht haben, ausgerechnet wo recht sicher feststeht, dass Darsow am Platz war? Und warum soll er ausgerechnet diese Anleitung in der Nähe von Ds Arbeitsplatz ausdrucken?


Für mich sind Urteilsbegründungen dieser Art nicht sinnvoll. Sie versperren den Blick auf das Wesentliche. Es ist eine Ansammlung von viel zu viel unwichtige Einzelheiten, die alles andere als eindeutig für die Schuld sprechen. So halte ich auch den in einer besonderen Form abgeklebten Infrarotsensor für einen Fehlinterpretation des Gerichts. Soweit ich noch in Erinnerung habe, gab es innen einen zusätzlichen Lichtschalter, mit dem das Außenlicht ständig einschalten konnte. Ein Abkleben hat in Wirklichkeit keinen Sinn ergeben. Und so akkurat, wie das erfolgt sein soll, wozu? Aus meiner Sicht sollten Richter solche zweifelhaften Indizien einfach weglassen, wenn es mehrere Deutungsmöglichkeiten gibt, die nahezu gleichwertig sind. So bekommen Laien leicht den Eindruck, dass das Gericht voreingenommen gewesen sein könnte und das sollte ein Gericht eigentlich vermeiden.



Die PC-Manipulation und auch der abgeklebte Infrarot-Sensor sind nur Beiwerk, nicht aber die Computerrecherche nach einem Schalldämpfer und die Schmauchspuren sowie die Gesamtlage, in der sich D damals befand.


Aber diese Art findet man in Urteilen häufiger. Kritisch wird das erst, wenn in Wirklichkeit außer solcher mehrdeutiger Dinge keine harten Fakten übrig bleiben und entlastendes ignoriert wird, wie z.B. im Badewannenunfall-Fall geschehen. Aber da gab es noch zusätzlich wirklich grobe Fehler in der Recherche, in Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen und in der Logik. Die sehe ich hier nicht.


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2024 um 09:00
Um das gleich zu Beginn – wieder mal – deutlich festzuhalten: Es gab und gibt bis heute keinen objektiven wie auch direkten Beweis dafür das Andreas D. derjenige gewesen ist welcher die Suchanfrage stellte bzw. die Bauanleitung für den Schalldämpfer ausdruckte! Es existieren kein fotografischer Nachweis, keine Videoaufzeichnung, kein Augenzeugenbeweis und zu guter Letzt auch kein technischer Beleg in irgendeiner Art dass nur der spezifische Nutzer Andreas D. und sonst niemand es gewesen sein kann. Das einzige was man wirklich gesichert sagen kann und worüber fallübergreifend Einigkeit herrscht ist das Suchanfrage und Ausdruck vom Benutzerkonto des AD getätigt wurden. Für eine tatsächliche Bestätigung der Person ist dies jedoch nicht ausreichend wie der Forensikexperte der Hochschule Mittweida erklärt:

Wir wollen den komplexen Sachverhalt rund um den Computerausdruck besser verstehen. Hier an der Hochschule von Mittweida in Südsachsen ist Professor Labudde der Leiter der Forensik. Der Experte erklärt uns wie das Computernetzwerk funktioniert. Andreas D. steht im Mittelpunkt.
Professor Labudde
Der Systemadministrator richtet einmal ja also das System ein und sagt, also ADarsow, also ist ein Nutzer ja mit dem und dem Passwort, das kann er sich selber nachher nochmal ändern, ja und dieser Nutzer kriegt dann sozusagen also eine einmal vergebene Nummer.
Diese Nummer funktioniert wie ein Autokennzeichen. Jetzt verfolgt der Forensiker den Weg dieser Nummer zum Zieldrucker.
Professor Labudde
Wer, also welcher Nutzer, hat diesen Befehl eingegeben oder ausgelöst und da blieb nur die Nummer vom Herrn Darsow übrig am Ende. Also bis zu diesem Punkt ist es zweifelsfrei erwiesen.
Ist damit auch der Beweis erbracht das er persönlich die Bauanleitung ausgedruckt hat?
Professor Labudde
Fraglich ist nur wer hat davor gesessen? Ist Herr Darsow wirklich Herr Darsow oder hat jemand sozusagen diesen Account also fremdverwendet? So, ja dann muss man natürlich nach zusätzlichen Beweisen, Links, Daten suchen, also hat irgendjemand zu dieser Zeit Herrn D. auf dem Flur gesehen, wurde er gesehen wie er vor seinem Rechner sitzt, wurde er gesehen das er vor einem anderen Rechner sitzt, also gab es irgendwie eine Besprechung, wie lange braucht er dann zurück zu seinem Büro, also das muss man prüfen. Jetzt muss eigentlich dann wirklich sozusagen Butter bei die Fische nachgewiesen werden.
Es gibt keinen Beweis dass Andreas D. zur Zeit des Druckbefehls persönlich am Arbeitsplatz ist. Auch andere Mitarbeiter hätten die Möglichkeit gehabt an seinen PC zu gehen da Andreas D. häufig nicht am Platz war. Ein Mitarbeiter, der Systemadministrator, sagt später vor Gericht aus: „Ich kann es nicht ausschließen diese Seite gedruckt zu haben.

[…]

Warum hat die Polizei sich nicht intensiver mit dem Systemadministrator beschäftigt? Er hätte ein Entlastungszeuge sein können.
Professor Labudde
So jetzt kann man sagen ja aber wenn er schon nach so was sucht ja also dann ist doch der Schritt auch nicht mehr so weit, dann können wir doch voraussetzen und so was alles. Das sind alles keine Beweise, das sind alles Spekulationen und die bitte aus den Köpfen dann immer löschen und sagen also nur das was ich nachweisen kann, ja das darf dann eigentlich auch beurteilt werden. Und so müssen auch Gutachter denken ja also nicht nur belasten sondern auch entlastend arbeiten.
Ab Zeitindex 32.06 Minute
https://www.joyn.de/filme/unschuldig-im-gefaengnis-der-fall-andreas-darsow-bpj6741h0b9v

Untermauert und ergänzt werden diese Angaben zudem durch den IT-Forensiker welcher damals durch Anja. D. beauftragt wurde die ganze Sache zu untersuchen. Im exzellenten Podcast „Die Nachbarn“ erläutert dieser eindrücklich und plausibel was es mit dieser Konto- und Schalldämpferspur auf sich hat und warum sie mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit auf den Systemadministrator zurückzuführen ist:

Leonie B.
Konnte man denn dann über die IP-Adresse und den Router feststellen von welchem PC das ausging die Suchanfrage und konnte man damit feststellen das war Andreas´ PC?
IT-Forensiker Tommer
Nein konnte man nicht! Man konnte nur feststellen dass es sein Konto war. Das können Sie aber in jedem Rechner, im gesamten Netzwerk können Sie sich mit AD und dann war, sein Kennwort war jedem bekannt weil das eine Systematik war, man hat immer die Buchstaben, irgendwie die ersten zwei Buchstaben des Vornamens und des Nachnamens und dann die Nummer des hat man da und deswegen wussten die gegenseitig ihre Kennwörter weil die Systematik jetzt nicht sonderlich geheim war. Sein Konto habe ich auf mehreren Rechnern gefunden. Ich hab’s, ich hab Andreas D. Konto nicht nur auf seinem Rechner gefunden sondern noch auf einem der im Sekretariat stand, auf dem Rechner des Administrators K. habe ich auch sein Konto gefunden. Also man hat es auf mehr, ich glaube sogar beim Sohn des Betreibers Aumann habe ich auch eine Kopie seines Kontos gefunden. Sie gehen jetzt einfach in das Netzwerk, melden sich an AD, blabbelblub sein Kennwort sind drin, dann gehen Sie auf die Webseite, gehen auf Print und Sie haben genau die Spur. Das ist völlig egal welchen Rechner Sie genommen haben! […]
Herrn Tommer wurden damals sämtliche Partitionen von Andreas und Anja Ds. Privaten PCs und Arbeitscomputern überreicht genauso wie alle anderen Computer der Firma Aumann, darunter auch die des Administrators. Das Gutachten hat er uns vorher zukommen lassen und wir können nicht glauben was wir lesen. Über die IP-Adresse der Firma Aumann wurden schon tausende von Male vorher auf Waffenseiten zugegriffen und zwar von einem Mann: Dem Systemadministrator der Firma! Schwarz auf Weiß sehen wir die Suchverläufe und angeklickten Seiten vor uns aufgelistet, ausgehend von seinem Konto. Die Suchverläufe enthalten Seiten von Waffenonlineshops bis hin zu Waffenforen für Luftgewehre, Bogenschießen aber auch Zubehör für eine P38, die Tatwaffe, wurden zweimal angeklickt. Wir wollen mehr darüber wissen.
Linn Sch.
Da ist nämlich zum Beispiel ein Ordner „Foreneinträge mit Thema Schalldämpfer“ und da sind jetzt alles… es ist irgendwie so ein Forum „Waffenonline“ wo nach einer PET-Flasche gesucht wurde um Schalldämpfer zu bauen, war das was auf was Sie gekommen sind oder ist das einfach nur ein Beispiel dafür wo so was entstanden sein könnte?

IT-Forensiker Tommer
Nein, nein, nein, er ist da Mitglied, in diesem Forum ist der K. Mitglied gewesen…

Linn Sch.
Der war Mitglied in diesem… wie konnte man das denn feststellen?

IT-Forensiker Tommer
Weil man von ihm die Reste, Cookies, findet und er war da angemeldet an diesem Forum, ich habe sogar den Betreiber angeschrieben ob die Daten rauslassen würden weil eben hier gerade ein Mordverfahren entsprechend vorliegt die haben sich aber nie wieder gerührt. Aber es gab genau diesen Zusammenhang das K.… K. ist… die ganze Spur lässt sich auf den K. zurückführen also deswegen meine ich, diese Spur spielt wahrscheinlich mit dem Mord überhaupt, hat überhaupt keine Rolle sondern wenn Sie sich angucken wie viel Bögen, Waffen, Pistolen und Scheiß ich auf dessen Maschine gefunden, und nicht nur auf seiner, auf allen Maschinen an denen er gearbeitet hat. Also auch auf der vom Aumann, Sohnemann und so weiter überall wo der saß hat der während irgendein Prozess läuft hat der nebenher gesurft und dabei sind diese Spuren entstanden. Und allein das reicht mir normalerweise aus um zu begründen naja wo kann, wie kann diese Spur entstanden sein durch den K. Und damit fehlt halt jetzt der Zusammenhang zwischen dieser Tat überhaupt und dieser Spur, da ist einfach gar kein Zusammenhang außer es war in der gleichen Stadt.
Die Nachbarn, Teil 4: - Die Tochter
Ab Zeitindex 01.11.26 Minute bzw. 01.13.27 Minute
https://www.antenne.de/mediathek/serien/die-nachbarn/0001j24jv9zff0v9sbehj0x371-die-tochter

Natürlich bleiben hier gewisse Fragen offen wie etwa die warum der Systemadministrator einen Account fremdverwenden sollte doch bei genauerer Betrachtung kann man durchaus mögliche und logische Gründe dafür vorbringen. So unwahrscheinlich wie immer behauptet/dargestellt muss das also gar nicht sein. Nichtsdestotrotz wäre es sinnvoll wenn die Ereignisse an diesem 18.02.2009 mal richtig aufgedröselt würden sprich die Tagesabläufe der betroffenen Personen rekonstruiert, geprüft und geklärt werden. Dazu müssten Andreas D., der Systemadministrator und all die übrigen damaligen Mitarbeiter befragt werden wie denn die Arbeitsroutine in dieser Firma war, ob es üblich gewesen ist das die Benutzerkonten der Kollegen fremdverwendet wurden, kam das öfters vor, war diese Praxis allgemein bekannt, wo waren die betroffenen Personen wenn das geschah usw. etc. pp.

Selbst das Mauern des Systemadministrators ist – aus seinem Blickwinkel heraus – nachvollziehbar war er doch einerseits eine Schlüsselfigur in den Ermittlungen andererseits aber ausgerechnet derjenige auf den diese ganze Schalldämpferspur höchstwahrscheinlich zurückgeht. Nicht das der Mann irgendetwas mit der Tat zu tun hätte, er ist vollkommen unschuldig, aber wer will schon freiwillig im Fokus von Polizeiermittlungen stehen insbesondere dann wenn der Druck endlich Ergebnisse zu liefern immens hoch war. Und wozu das letztendlich geführt hat kann man ja wunderbar am Schicksal der Person Andreas D. sehen...!


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2024 um 11:14
Es quakt wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente, watschelt wie eine Ente - dann wird es wohl eine Ente sein.
Man kann es auch als Freie richterliche Beweiswürdigung – § 261 StPO bezeichnen.

Die Beweiswürdigung darf nicht gegen Denkgesetze bzw. Regeln der Logik verstoßen, kann man hier ausführlichst nachlesen:
https://www.burhoff.de/books/hauptverhandlung/HV_Beweiswuerdigung_Allgemeines.pdf

Aber so lange keine derartigen Fehler gemacht wurden, wird aus der Ente eben kein weißer Schwan.


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