Ma_Ve schrieb:Gehst du ernsthaft davon aus, dass ich deswegen von seiner Unschuld überzeugt bin?
Ich habe dich so verstanden, dass du aus dem Videoschnipsel schließt, dass AD nicht am Tatort war, was wiederum seine Unschuld impliziert.
Ma_Ve schrieb:Du scheinst dich auszukennen. Bist du Jurist?
Ich habe noch keine Verhandlung erlebt, die sich mit der Wiedergabe eines Videoschnipsels begnügt hat, im Urteilstext dann nur auf dieses Video verweisend.
Ma_Ve schrieb:Das behauptet auch niemand. Du bezeichnest die Arbeit der hessischen Beweissicherung als schlampig?
Wieso? Vor Gericht wurde ja ausführlich berichtet, ich erkenne da keine Schlamperei. Ich zweifel auch nicht den Inhalt des Videos an. Nur dessen Interpretationsmöglichkeiten zugunsten ADs.
Für Polizisten ist es gängige Praxis vor Gericht auszusagen. Da muss man im Vorfeld nicht auch noch ein Video minutenlang besprechen wenn man in der Verhandlung ohnehin aussagt. Zumal wenn das Video in polizeiinternen Kreisen keinen Raum für Missverständnisse lässt:
Ein Hund, der eine Spur nicht aufnimmt, beweist nicht, dass es diese Spur nie gab.
Ma_Ve schrieb:Wie kommst du darauf er habe sich unglücklich oder gar verkürzt ausgedrückt?
Weil es offensichtlich zu Missverständnissen bei der Bewertung dieses Videos kommt. Wie gesagt: Das Video war nicht für Laien oder die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemacht.
Ma_Ve schrieb:Seltsame Interpretation deinerseits. Der Hundeführer würde das immer wieder genau so kurz und knackig sagen, sofern sein Hund ihm anzeigt, dass er nichts gefunden hat.
Vor Gericht war er aber ausführlicher. Das ist der Knackpunkt. Und damit war dieser eine, kurze, knackige Satz auch geklärt bzw. dargelegt, dass man aus dieser Äußerung nicht den Schluss daraus ziehen darf, dass AD keinesfalls am Tatort war.
Ma_Ve schrieb:Erwartest du tatsächlich, dass der Hund seinem Hundeführer was ins Ohr flüstert oder gar ein Urteil spricht?
Nein. Dafür ist der Hund bekanntlich nicht abgerichtet.