EinElch schrieb:1. Die Zeugen. Die Schüsse wurden gehört, diese Aussage wurde vor Gericht gemacht und noch wissen wir nicht, warum es nicht glaubhaft sein sollte. (Im Gegensatz zur Sichtungszeugin, aber siehe oben)
2. Die Tolls wurden seitdem weder gehört noch gesehen. Weder Herr Toll bei seinem täglichen Morgenlärm, noch Frau und Tochter bei ihren tierischen Lauten und Gezänk.
3. Wären die Tolls später ermordet worden, wären Tochter und Mutter dann noch im Bett gewesen? Ich kenne ihren Tagesablauf nicht, aber zumindest bei Astrid Toll als Autistin ist ein Hang zur Pünktlichkeit und Routine, immer gleichen Abläufen zumindest anzunehmen. 8 Uhr könnte für sie eine Zeit gewesen sein, in der sie bereits wach ist - Spekulatius, ist mir schon klar.
4. Gerade Tagsüber ist mehr auf den Straßen los. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass jemand etwas beobachtet oder hört ist höher, die Wahrscheinlichkeit das ein Täter zuschlägt geringer. Gerade in der Zeit zwischen 7-9 sind Schulkinder noch und nöcher, arbeitstätige Eltern und joggende Mütter unterwegs.
5. Wären die Tolls deutlich später ermordet worden, dann wären möglicherweise signifikante Veränderungen in Leichenstarre und Blutgerinnungsgrad sichtbar gewesen. Gerichtsmediziner und Ermittler verfügen über einen gewissen Erfahrungsschatz.
Noch eine kurze Anmerkung zum Tatzeitpunkt. Neben mehreren Zeugenaussagen, der Gerichtsmedizin und dem zweifachen Tatort in den Schlafzimmern spricht noch ein weiterer Punkt für eine Begehung der Tat um 4:00 morgens: Anton Toll pflegte morgens um diese Zeit den Müll herauszubringen und das Gericht stellt fest:
Für diesen Tatzeitpunkt spricht - wie noch dargetan werden wird - weiter, dass eine der auffälligen Gewohnheiten des Geschädigten Klaus Toll war, früh morgens aufzustehen und gegen 04.00 Uhr morgens bereits den Müll herauszustellen oder Joggen zu gehen
...
die [...] festgestellten Tatortspuren, da im Eingangsbereich des Soutenains neben dem Geschädigten Klaus Toll Müllbeutel lagen und damit feststeht, dass dieser zu diesem Zeitpunkt, als sich das todbringende Geschehen abspielte, tatsächlich Müll heraustragen wollte.
(Quelle: Seite 56/57 im Urteil)
Daneben führt das Gericht die Aussage der Zeitungsausträgerin und eines früh aufstehenden Nachbarn an, die an diesem Tag weder Hernn Toll noch sein Außenlicht wahrgenommen haben, i. GGs. zu den meisten anderen Tagen.
Die Summe dieser Indizien legt nahe, dass die Tat um 4:00 morgens stattgefunden hat. Die spätere Zeugensichtung durch eine Einzelperson (Frau S.) ist wesentlich unsicherer und mit obigen Indizien unvereinbar und damit auch m.E. zu verwerfen.