plumbum schrieb:Straftabestand Söring: First degree Murder
Starftatbestand Haysom: Accessory before the fact >> Beihilfe, keine Anstiftung!
Strafmas Söring, runtergekürzt: lebenslänglich mit parole
Strafmaß Haysom runtergekürzt : 45 jahre mit Parole (mandatory release/mandatory parole nach 45 Jahren)
Venice2009 schrieb:@plumbplum ich hatte das glaube ich auch erörtert, wie ich es meinte. Von der Länge der Strafe, vergleichsweise was die beiden hier bei uns bekommen hätten, sind beide hart bestraft worden. Für die Zukunft glaube ich kaum, dass es einen großen Unterschied machen sollte, ob du der Mörder oder der Anstifter bist. Zumindest sollte es für die Personen die einen umgeben, unwichtig sein, oder meinst du, es gibt einen Vorteil, wenn man "nur" Anstifter gewesen ist?
Manchmal hat man den Eindruck, dass Du immer gewinnen möchtest......
Macht es nicht einen großen Unterschied für die Zukunft, ob Mord ersten Grades oder Beihilfe? Nur 45 Jahre in Haft zu sein oder lebenslänglich. Lies das doch oben nochmal durch wegen der Straftatbestände und Haftzeiten und guck einfach mal, und erkenne vielleicht, dass es (große) Unterschiede gibt.
Die Möglichkeit vor das Paroleboard zu treten geht früher, Haysoms Straftatbestand hat eine größere Chance zu verblassen hinsichtlich der Schwere der Schuld, sie hat auch Perspektiven auf Freiheit.
Ich verstehe nicht, dass Du da juristisch recht undifferenziert betrachtest, wo Du doch sonst auf beinharte Fakten und Korrektheit bestehst.
ligala schrieb:Es mag uns heute schräg vorkommen, aber es war damals Mode, ganz dünne BH's oder gar keine BH's zu tragen- es war also recht normal, dass die Brustwarzen sich abdrückten. Insofern würde ich das nicht überbewerten.
ok, ich war in den 80ern ein Teenie, mir ist das nie aufgefallen, dass Frauen so rumliefen (wäre mir aufgefallen ;-) ), aber ok mag so gewesen sein, und kann wirklich Zufall sein, dass man das sah. Bzw. es war womöglich nicht ihre Absicht.
Venice2009 schrieb:es stellt sich aber die Frage, wieso er trotz all der Bemühungen es in den über 30 Jahren nicht schaffte seine Unschuld zu beweisen? Diese Frage empfinde ich nicht als ganz unwichtig.
Das sehe ich genauso. Bei den Anstrengungen die er an den Tag gelegt hat und an den Tag legt, müsste er es doch eigentlich langsam geschafft haben. Aber es kommt einfach nichts gehaltvolles.
ligala schrieb:Ich finde aber- Schuldfrage hin oder her- 31 Jahre Haft im US-amerikanischen Gefängnis sind in meinen Augen mehr als genug für eine Tat, die ein damals 18- Jähriger begangen hat. Wenn er sie denn tatsächlich
begangen hat. Wobei nicht nur ich, sondern ehemalige Ermittler (z.B. Reid, Watson) Staatsanwälte (z.B. Gail Marshall) und etliche andere Personen des öffentlichen Lebens in Virginia und USA.... und im übrigen auch in Deutschland davon ausgehen, dass es größte Zweifel an seiner (juristischen) Schuld gibt.
Er befindet sich aber in Gewahrsam der US Justiz, daher können deutsche Maßstäbe nicht angelegt werden. Übrigens würde hier ein derartiger Doppelmord (wenn nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt) nicht zwangsläufig bedeuten, dass er früher rauskäme. Es könnte sein, dass er auch in DE noch sitzen würde.
Zweifel an seiner Unschuld (Reid, Marshall etc.) reichen leider nach einem Urteil nicht mehr aus, da muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er unschuldig ist (Beweislastumkehr). Bezüglich der juristischen Schuld, wenn die fraglich ist, wären eventuelle Verfahrensfehler in irgendeiner Instanz aufgestossen, vor allem nach 30 Jahren zähem Kampf.