@KBEE Also machen wir es mal kurz "Eventualvorsatz" ist ja wohl rechtlich ein Synonym für die "billigende Inkaufnahme" der "Verwirklichung einer Gefahr". Dass diese Gefahr eintritt ist aber nicht das Ziel der Handlung, sondern ein Nebeneffekt. Bei der "Absicht", und dem "direkten Vorsatz" wird die "Verwirklichung einer Gefahr" bewusst angestrebt, bei direktem Vorsatz ist sie aber nicht das eigentliche Ziel. Bei der "Absicht", juristisch gesehen, schon.
Es geht also darum, was mit der Tat erreicht werden soll, und ob die "Verwirklichung einer Gefahr" bewusst angestrebt wird oder nur hingenommen wird.
Back to topic: Hier weiss man nicht genau, was das eigentliche Ziel der Tat ist, ob es ein Raub war oder ob der Raub nur eine Folgehandlung war und der Mord das eigentliche Ziel.
Jedenfalls ist es unstrittig, dass die Tötung der armen Studentin vorsätzlich erfolgte, und sei's auch nur im Sinne eines Eventualvorsatz und dass es somit um Mord geht.