Buchfink schrieb:in diesem Fall wäre doch vermutlich die Bewegung registriert worden?
@Buchfink Sicher, das ist schon richtig. Aber was wissen wir schon von "Bewegung" und "nicht Bewegung" des Handys. Darüber wurde ja nicht so genau Bescheid gegeben, es heisst ja nur, dass das Handy länger in Tatortnähe noch eingeschaltet war, ob da doch Bewegungungen im Umkreis des TO dabei war oder nicht, sagt diese Meldung ja nicht aus.
Schlußfolgerung kann also daraus sein:
1) Das Handy lag stundenlang auf einer Stelle bis es jemand aufhob, vielleicht dabei unabsichtlich abdrehte und mitnahm.
2) Das Handy hat wer kurz nach der Tat gefunden, wohnt selbst in der Nähe, nahm es mitheim, wärend er schlief ging der Akku leer.
3) Der Täter war noch stundenlang am Tatort anwesend, als er in der Früh heimging, schaltet er das Handy erst aus und nahm dieses auch mit. (nicht sehr wahrscheinlich)
4) Der Täter nahm es mit heim, er wohnt selbst ganz in der Nähe des Tatortes. (unwahrscheinlich)
5) Das Handy ging von allein aus, es liegt noch immer in der Nähe des Tatortes - unentdeckt, weil der Täter das Handy nicht in den Inn warf sondern in hohen Bogen in einen Garten (sehr unwahrscheinlich)