Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
14.10.2014 um 16:34Ein paar persönliche Anmerkungen zum heutigen Prozesstag:
Bei der ersten Zeugin handelte es sich nicht um eine direkte Nachbarin sondern lediglich um Frau, die in der Gegend wohnt und regelmäßig mit ihrem Hund im Stadtpark spazieren geht.
Sie erinnerte sich genau an die Uhrzeit 16:10 Uhr, weil kurz vorher ein Gottesdienst unter freiem Himmel endete oder begann. Entfernung zum Tatort zu Fuß ca. 5 Minuten.
Als die Zeugin zum Gemüt und der Verfassung des Hundes befragt wurde, kamen meiner Meinung nach keine wesentlichen Erkenntnisse zu Tage.
Das Bellen eines Hundes, wenn es an der Tür klingelt sagt nichts über das Gemüt des Hundes aus.
Außerdem verhalten sich Hunde sehr häufig geschlechtsabhängig. Also sie reagieren nicht unbedingt auf Frauen und auf Männer gleich.
Die Zeugin ( eine Volljuristin bei der Schuldnerberatung ), die nebenbei in dem Bio-Laden gearbeitet hat, wurde sehr intensiv dazu befragt, ob der Angeklagte allein oder in Begleitung gewesen sei, wenn er das Geschäft besuchte.
Dann wurde nachgefragt, ob der Angeklagte seine Einkäufe in eine Tasche, Tüte oder einem Rucksack mitgenommen hätte.
Allerdings konnte sich die Verkäuferin nicht erinnern.
Bei der polizeilichen Vernehmung hatte sie angegeben, der Angeklagte sei wahrscheinlich mit dem Pkw dort gewesen, weil er mehrere Flaschen ( davon 1 Weinflasche ) gekauft hatte und die auf dem Rad schlecht zu transportieren gewesen wären.
Über die Weinflasche wurde kurz gesprochen bzgl. einer Chargen-Nummer auf den Weinflaschen, die eigentlich nur aussagt, wann die Flasche beim Winzer abgefüllt wurde. Die Richterin nannte es eine Nummerierung, was jedoch wortwörtlich genommen völlig falsch ist, weil alle Flaschen der Charge, die gleiche Chargen-Nummer haben.
Man hat der Richterin angemerkt, dass sie intensiv nach Übereinstimmungen mit den Angaben des Mithäftlings gesucht hat. Transportmittel, Transportbehältnis.
Der Verteidiger fragte die Zeugin noch, ob sie sich erinnern könne, wie der Angeklagte gezahlt habe.
Zwar konnte die Verkäuferin sich nicht erinnern, doch die Daten auf dem Kassenbon zeigten, dass der Angeklagte 52,51 € auf einen Betrag von 17,51 € reichte, um 35 € glatt als Rückgeld zu erhalten.
Eine höfliche Geste, die ich persönlich als zuvorkommend und hilfsbereit empfinde.
Der Angeklagte wurde schon mehrfach als kaltherzig bzw. eiskalt beschrieben. Ich empfinde ihn als sehr zurückhaltend / introvertiert.
Als der Angeklagte ermahnt wurde, hatte die Richterin den Termin am 11.11. als JVA Tag bezeichnet. Dabei musste eigentlich jeder im Saal schmunzeln. Manche dachten direkt an den Karnewallsbeginn und dass "Die Jecken kommen".
Am Ende der Verhandlung schloss die Richterin erst die Verhandlung, sprach dann weiter mit dem Staatsanwalt und ermahnte die Besucher im nächsten Atemzug, die Verhandlung sei noch nicht geschlossen und unterstellte fehlendes Benehmen. Sie wiederholte dann Ihren Schlusssatz, um die Verhandlung nocheinmal zu schließen.
Die Zeugenbelehrungen fielen heute sehr langwierig, teilweise schon ausschweifend aus.
Irgendwie vermisste ich den Teil, dass die Zeuginnen die Antwort auf Fragen verweigern dürfen, durch die sie sich selbst oder Angehörige belasten würden. Oder habe ich das überhört? :)
Bei der ersten Zeugin handelte es sich nicht um eine direkte Nachbarin sondern lediglich um Frau, die in der Gegend wohnt und regelmäßig mit ihrem Hund im Stadtpark spazieren geht.
Sie erinnerte sich genau an die Uhrzeit 16:10 Uhr, weil kurz vorher ein Gottesdienst unter freiem Himmel endete oder begann. Entfernung zum Tatort zu Fuß ca. 5 Minuten.
Als die Zeugin zum Gemüt und der Verfassung des Hundes befragt wurde, kamen meiner Meinung nach keine wesentlichen Erkenntnisse zu Tage.
Das Bellen eines Hundes, wenn es an der Tür klingelt sagt nichts über das Gemüt des Hundes aus.
Außerdem verhalten sich Hunde sehr häufig geschlechtsabhängig. Also sie reagieren nicht unbedingt auf Frauen und auf Männer gleich.
Die Zeugin ( eine Volljuristin bei der Schuldnerberatung ), die nebenbei in dem Bio-Laden gearbeitet hat, wurde sehr intensiv dazu befragt, ob der Angeklagte allein oder in Begleitung gewesen sei, wenn er das Geschäft besuchte.
Dann wurde nachgefragt, ob der Angeklagte seine Einkäufe in eine Tasche, Tüte oder einem Rucksack mitgenommen hätte.
Allerdings konnte sich die Verkäuferin nicht erinnern.
Bei der polizeilichen Vernehmung hatte sie angegeben, der Angeklagte sei wahrscheinlich mit dem Pkw dort gewesen, weil er mehrere Flaschen ( davon 1 Weinflasche ) gekauft hatte und die auf dem Rad schlecht zu transportieren gewesen wären.
Über die Weinflasche wurde kurz gesprochen bzgl. einer Chargen-Nummer auf den Weinflaschen, die eigentlich nur aussagt, wann die Flasche beim Winzer abgefüllt wurde. Die Richterin nannte es eine Nummerierung, was jedoch wortwörtlich genommen völlig falsch ist, weil alle Flaschen der Charge, die gleiche Chargen-Nummer haben.
Man hat der Richterin angemerkt, dass sie intensiv nach Übereinstimmungen mit den Angaben des Mithäftlings gesucht hat. Transportmittel, Transportbehältnis.
Der Verteidiger fragte die Zeugin noch, ob sie sich erinnern könne, wie der Angeklagte gezahlt habe.
Zwar konnte die Verkäuferin sich nicht erinnern, doch die Daten auf dem Kassenbon zeigten, dass der Angeklagte 52,51 € auf einen Betrag von 17,51 € reichte, um 35 € glatt als Rückgeld zu erhalten.
Eine höfliche Geste, die ich persönlich als zuvorkommend und hilfsbereit empfinde.
Der Angeklagte wurde schon mehrfach als kaltherzig bzw. eiskalt beschrieben. Ich empfinde ihn als sehr zurückhaltend / introvertiert.
Als der Angeklagte ermahnt wurde, hatte die Richterin den Termin am 11.11. als JVA Tag bezeichnet. Dabei musste eigentlich jeder im Saal schmunzeln. Manche dachten direkt an den Karnewallsbeginn und dass "Die Jecken kommen".
Am Ende der Verhandlung schloss die Richterin erst die Verhandlung, sprach dann weiter mit dem Staatsanwalt und ermahnte die Besucher im nächsten Atemzug, die Verhandlung sei noch nicht geschlossen und unterstellte fehlendes Benehmen. Sie wiederholte dann Ihren Schlusssatz, um die Verhandlung nocheinmal zu schließen.
Die Zeugenbelehrungen fielen heute sehr langwierig, teilweise schon ausschweifend aus.
Irgendwie vermisste ich den Teil, dass die Zeuginnen die Antwort auf Fragen verweigern dürfen, durch die sie sich selbst oder Angehörige belasten würden. Oder habe ich das überhört? :)