Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
06.09.2014 um 17:03Das sind interessante Neuigkeiten. Aber es ist echt komisch, dass schon wieder von DNA des TV unter dem abgebrochenen Fingernagel eines Opfers die Regel ist. Das ist doch schon wieder irreführend!
Wenn der Rechtsanwalt direkt sagt, sein Mandant sei als Mittäter durch eine Spur nicht auszuschließen, dann ist der RA wohl sicher, dass dem TV die Tat nicht nachweisbar ist und eine Mittäterschaft zwar nicht ausgeschlossen, aber auch nicht nachgewiesen werden kann.
DNA Spuren an den Krallen der Hinterläufe eines Hundes können bestimmt auch vom Boden aufgenommen werden. Beispiel: Wenn man sich im Flur die Schuhe fest zuschnürt und dann am Boden mit der Hand abstützt. dann hinterlässt man dort DNA. Vor allem dann, wenn die Schnürsenkel nass sind. Der 24.12.2013 war ein regnerischer Tag. Wer Hunde kennt, weiß wie sie sich im Flur benehmen, wenn sie vor verschlossener Haustür stehen, um Gassi zu gehen. Die springen dauernd mit den Vorderläufen hoch und stellen sich auf die Hinterläufe.
Ich glaube solche DNA Spuren sind nicht beweiskräftig.
Und die Vermutung der Ermittler, der TV habe Kleidung verbrannt oder vergraben ist doch nur das Eingeständnis, dass man die gefundenen Fasern nicht dem TV zuordnen kann und somit auch nicht zuordnen darf.
Ich finde es tragisch, dass die Ermittler bisher keine jemanden der Tat überführenden Beweise liefern konnten und jedes mögliche Indiz in die Waagschale werfen.
In dubio pro reo gegen freie Beweiswürdigung des Gerichts. Wobei ohne ein nachweisbares Motiv und ohne Anstifter eine Verurteilung schwierig wird.
Wenn der Rechtsanwalt direkt sagt, sein Mandant sei als Mittäter durch eine Spur nicht auszuschließen, dann ist der RA wohl sicher, dass dem TV die Tat nicht nachweisbar ist und eine Mittäterschaft zwar nicht ausgeschlossen, aber auch nicht nachgewiesen werden kann.
DNA Spuren an den Krallen der Hinterläufe eines Hundes können bestimmt auch vom Boden aufgenommen werden. Beispiel: Wenn man sich im Flur die Schuhe fest zuschnürt und dann am Boden mit der Hand abstützt. dann hinterlässt man dort DNA. Vor allem dann, wenn die Schnürsenkel nass sind. Der 24.12.2013 war ein regnerischer Tag. Wer Hunde kennt, weiß wie sie sich im Flur benehmen, wenn sie vor verschlossener Haustür stehen, um Gassi zu gehen. Die springen dauernd mit den Vorderläufen hoch und stellen sich auf die Hinterläufe.
Ich glaube solche DNA Spuren sind nicht beweiskräftig.
Und die Vermutung der Ermittler, der TV habe Kleidung verbrannt oder vergraben ist doch nur das Eingeständnis, dass man die gefundenen Fasern nicht dem TV zuordnen kann und somit auch nicht zuordnen darf.
Ich finde es tragisch, dass die Ermittler bisher keine jemanden der Tat überführenden Beweise liefern konnten und jedes mögliche Indiz in die Waagschale werfen.
In dubio pro reo gegen freie Beweiswürdigung des Gerichts. Wobei ohne ein nachweisbares Motiv und ohne Anstifter eine Verurteilung schwierig wird.