Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
22.10.2014 um 15:38@Truenes
Ich habe mich auch gefragt wo der Sohn war und warum die Eltern ausgerechnet mittags zum Haus gefahren sind, so soll doch für den 1. Weihnachtsfeiertag ein Mittagessen geplant gewesen sein, zu dem kurzfristig auch die Opfer eingeladen werden sollten...
Wie @talker schrieb soll der Notruf chaotisch abgelaufen sein- ist für mich grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings ist es sehr merkwürdig, was der LG anscheinend bereits alles gemutmaßt hat, wenn nur das weibliche Opfer von außen zu sehen war.
Die Tat hätte z.B. auch unmittelbar vor dem Eintreffen der Tochter und des LV geschehen sein können und der Bruder hätte, mit oder ohne Hund, außer Haus gewesen sein können. Er begründete seinen Verdacht, dass die Tat möglicherweise bereits am Vorabend geschehen sein könnte, laut talker, damit, dass seine Familie die Opfer, an Heiligabend, telefonisch, nicht erreichen konnte. In diesem Zusammenhang hätten sie dann aber bereits am Abend nach der Mutter/ dem Onkel schauen können, wenn aus diesem Aspekt, am nächsten Tag, bereits so etwas gefolgert wird, scheint es ja nicht die Regel gewesen zu sein, dass man sie telefonisch nicht erreicht. Warum rief die Tochter, am nächsten Tag, zunächst die Nachbarin an, soweit wohnt die Tochter, meines Wissens, nicht entfernt, sie hätte gut selbst hinfahren können. Wie konnte sie glauben, dass der Nachbarin die Tür geöffnet wird, wenn schon keiner telefonisch erreichbar ist? Warum wird vom LG, wie durch @talker berichtet, während des Notrufs, erwähnt, man hätte die Mutter und den Onkel, am Vorabend, zum Essen einladen wollen, dies tut, meiner Ansicht nach, nichts zur Sache, klingt für mich, nach einer Rechtfertigung, die normalerweise nicht nötig ist.
Ich mache mir auch Gedanken dazu, dass der Angeklagte den Gashahn geöffnet haben- und eine Kerze angezündet haben soll, möglicherweise, um eine Explosion hervorzurufen...
Es muss ja ziemlich spannend gewesen sein, wann diese nun stattfindet, daher wundert es mich, dass der TV und der LV gemeinsam in der Kirche waren und anschließend einen gemeinsamen Spaziergang gemacht haben sollen. Hätte die brennende Kerze denn u.U. bereits ausreichen können, die Explosion zu verursachen oder hätte es noch einen "Funkensprung" gebraucht, z.B. durch klingeln oder klingelndes Telefon?
Der LG hätte auch während des Spaziergangs erwähnen können, dass man die Schwiegermutter/den Onkel nicht erreiche und eigentlich zum Mittagessen einladen wollte, darauf hätte der TV entgegnen können, dass er dort war, um Wein abzugeben.
Ich habe mich auch gefragt wo der Sohn war und warum die Eltern ausgerechnet mittags zum Haus gefahren sind, so soll doch für den 1. Weihnachtsfeiertag ein Mittagessen geplant gewesen sein, zu dem kurzfristig auch die Opfer eingeladen werden sollten...
Wie @talker schrieb soll der Notruf chaotisch abgelaufen sein- ist für mich grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings ist es sehr merkwürdig, was der LG anscheinend bereits alles gemutmaßt hat, wenn nur das weibliche Opfer von außen zu sehen war.
Die Tat hätte z.B. auch unmittelbar vor dem Eintreffen der Tochter und des LV geschehen sein können und der Bruder hätte, mit oder ohne Hund, außer Haus gewesen sein können. Er begründete seinen Verdacht, dass die Tat möglicherweise bereits am Vorabend geschehen sein könnte, laut talker, damit, dass seine Familie die Opfer, an Heiligabend, telefonisch, nicht erreichen konnte. In diesem Zusammenhang hätten sie dann aber bereits am Abend nach der Mutter/ dem Onkel schauen können, wenn aus diesem Aspekt, am nächsten Tag, bereits so etwas gefolgert wird, scheint es ja nicht die Regel gewesen zu sein, dass man sie telefonisch nicht erreicht. Warum rief die Tochter, am nächsten Tag, zunächst die Nachbarin an, soweit wohnt die Tochter, meines Wissens, nicht entfernt, sie hätte gut selbst hinfahren können. Wie konnte sie glauben, dass der Nachbarin die Tür geöffnet wird, wenn schon keiner telefonisch erreichbar ist? Warum wird vom LG, wie durch @talker berichtet, während des Notrufs, erwähnt, man hätte die Mutter und den Onkel, am Vorabend, zum Essen einladen wollen, dies tut, meiner Ansicht nach, nichts zur Sache, klingt für mich, nach einer Rechtfertigung, die normalerweise nicht nötig ist.
Ich mache mir auch Gedanken dazu, dass der Angeklagte den Gashahn geöffnet haben- und eine Kerze angezündet haben soll, möglicherweise, um eine Explosion hervorzurufen...
Es muss ja ziemlich spannend gewesen sein, wann diese nun stattfindet, daher wundert es mich, dass der TV und der LV gemeinsam in der Kirche waren und anschließend einen gemeinsamen Spaziergang gemacht haben sollen. Hätte die brennende Kerze denn u.U. bereits ausreichen können, die Explosion zu verursachen oder hätte es noch einen "Funkensprung" gebraucht, z.B. durch klingeln oder klingelndes Telefon?
Der LG hätte auch während des Spaziergangs erwähnen können, dass man die Schwiegermutter/den Onkel nicht erreiche und eigentlich zum Mittagessen einladen wollte, darauf hätte der TV entgegnen können, dass er dort war, um Wein abzugeben.