Ahmose schrieb:Die Frage ist aber was man CB nachweisen kann.
Und um mal so ganz nebenbei wieder auf den Fall Madeleine McCann zurückzukommen, scheint sich mir das Bild - vier Wochen nach dem Auftritt der StA Braunschweig bei XY - aufzuhellen:
Man hat in Braunschweig seit rund zwei Jahren - seit den Ermittlungen in der Vergewaltigungssache - einen Anfangsverdacht gegen C.B., den man weder erhärtet noch zerstreut bekommt. Dieser Anfangsverdacht dürfte zum einen auf der Tatsache beruhen, dass sich mit C.B. ein gewaltbereiter, pädophiler Sexual- und Gewohnheitstäter, - nachgewiesenen durch das Telefonat - in relativer örtlicher und zeitlicher Nähe zur Ferienwohnung der McCanns zum Zeitpunkt der Vermissung von Maddie aufgehalten hat. Zum anderen dürfte sich der Anfangsverdacht auf die vor Jahren im Suff getätigte Selbstbezichtigung des C.B. gegenüber seinem österreichischen Kumpel beziehen.
Zerstreut hat sich dieser Anfangsverdacht in den letzten zwei Jahren schon deswegen nicht, weil im Rahmen der Ermittlungen immer mehr Verdachtsmomente bzgl. anderer Straftaten des C.B., aufgekommen sein dürften. Das macht ihn ja nicht gerade unverdächtiger.
Erhärten aber konnte man den Anfangsverdacht - ganz konkret bezogen auf den Fall McCann - aber auch nicht, andernfalls hätte man längst Anklage erhoben bzw. hätte man es zumindest nicht nötig, gleich zweimal bei XY die Öffentlichkeit um Hilfe bitten müssen.
Damit reiht sich C.B. dann aber in eine Kette von anderen Verdächtigen ein, gegen die die Ermittlungen dann letztendlich im Sande verlaufen sind. Bzgl. C.B. ist es sicher noch zu früh, um hier zu einem Ergebnis zu kommen, aber wenn da nicht aus der den öffentlichen Zeugenaufrufen mehr herauskommt, als bisher bekannt geworden ist, hat man gegen ihn faktisch nichts in der Hand.